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Förderung: Digitale Transformation

Einreichfrist: 12. September 2025

Förderprogramm

Das BMWKMS startet am 1. Juli 2025 erneut eine Runde des Förderprogramms "Digitale Transformation".

2025 steht im Zeichen der Nachnutzung von öffentlich zur Verfügung gestellten Daten zum österreichischen Kulturerbe und der digitalen Erfassung von Vor- und Nachlässen österreichischer Künstler:innen.

Für Projekte im Bereich Nachnutzung von öffentlich zur Verfügung gestellten Daten zum österreichischen Kulturerbe werden bis zu 700.000 Euro ausgeschüttet. Für Projekte im Bereich Erfassung von Vor- und Nachlässen werden bis zu 200.000 Euro ausgeschüttet.

Zielgruppen

  • Vereine, Institutionen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich
  • Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich

Ausgeschlossen sind Dienststellen des Bundes, Universitäten und Bundesmuseen und Bundestheater

Zielsetzung

Das Förderprogramm verfolgt die Ziele:

  • Nachnutzung von Daten zum österreichischen Kulturerbe:
    Seit der Initiative "Kulturerbe digital" ist es gelungen, Institutionen aus dem GLAM-Sektor (Galeries, Libraries, Archives, Museums) in einem ersten Schritt zur Öffnung ihrer Sammlungen für den digitalen Raum zu gewinnen.
    Um diese der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Daten auch für eine niederschwellige Nachnutzung zu öffnen, bedarf es eines zweiten Schritts: die Daten müssen dem/der Nutzer:in in einer Form angeboten werden, die die Nachnutzung erleichtert.

    Tools zur Erleichterung sind z. B. die Einrichtung von nutzerfreundlichen Schnittstellen oder die Implementierung von Ähnlichkeitssuchen über Applikationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Diese Tools unterstützen einerseits die Möglichkeit, Daten niederschwellig Abzuholen. Andererseits erhöhen sie die Auffindbarkeit von Daten und das Herstellen von allfällig vorhandenen Zusammenhängen zwischen den öffentlich zur Verfügung gestellten Datensätzen.

    Diese Anwendungen führen zu einem erheblichen Mehrwert in der wissenschaftlichen Forschung, aber auch in der Kreativindustrie, da sie im Bereich Gaming, Virtual Reality oder Videoproduktionen eingesetzt werden können.

    Es werden daher Projekte gefördert, die die niederschwellige Nachnutzung von bestehenden Daten zum österreichischen Kulturerbe fördern und den Förderkriterien entsprechen.
  • Digitalen Erfassung von Vor- und Nachlässen österreichischer Künstler:innen:
    Vor- und Nachlässe, die in keinen größeren institutionellen Rahmen eingebracht werden und daher physisch bei Einzelpersonen oder für deren Verwaltung eigens gegründeten Vereinen lagern, führen zu einer Beschränkung in Bezug auf die Verfügbarkeit des Materials, insbesondere für deren Beforschung, und bilden eine Schranke in Bezug auf die Verfügbarkeit von Daten des österreichischen Kulturerbes.
    Um die Verfügbarkeit zu erhöhen, bietet sich die Digitalisierung von Vor- und Nachlässen und deren öffentliche Verfügbarmachung an. Zur digitalen Aufarbeitung von Vor- und Nachlässen bedarf es folgender Schritte:
    • Kunsthistorische Aufarbeitung des verfügbaren Materials und dessen urheberrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Einordnung
    • Entscheidung über die zur digitalen Verfügbarmachung geeignete Infrastruktur, die die langfristige Verfügbarkeit der Daten und das Einspielen in Kuturpool nach state-of-the-art Kriterien garantieren kann
    • Erstellung eines Inventars/Katalogs und von digitalen Zwillingen jener Objekte bzw. jenes Materials, das in der kunsthistorischen Betrachtung als wertvoll eingestuft wurde.

Es werden daher Projekte gefördert, die digitale Erfassung von Vor- und Nachlässen österreichischer Künstler:innen zum Ziel haben, die physisch bei Einzelpersonen oder für deren Verwaltung eigens gegründeten Vereinen lagern, die alle genannten Schritte zur digitalen Aufarbeitung berücksichtigen, um deren Verfügbarkeit für die Öffentlichkeit und die wissenschaftliche Forschung zu erhöhen und Förderkriterien entsprechen.

Förderkriterien

  • innovative Dimension, kunsthistorische Bedeutung bzw. Dringlichkeit
  • nachvollziehbare Projektbeschreibung unter Berücksichtigung relevanter technischen Details (siehe Webseite: Kulturpool Wissen)
  • Nachhaltigkeit des Projekts in Bezug auf Nachnutzung und Absicherung möglicher Folgekosten nach der Projektlaufzeit
  • Für Projekte zum Förderschwerpunkt digitale Erfassung von Vor- und Nachlässen: Bereitschaft, die Daten der Öffentlichkeit unter einer möglichst offenen Lizenz anzubieten und diese, sofern keine zwingenden urheberrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlichen Beschränkungen vorhanden sind, diese auch dauerhaft auf Kulturpool anzubieten.

Förderhöhe

  • Förderhöhe: maximal 50.000 Euro
  • Nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat die:der Förderungswerber:in eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen.

Vergabemodus

Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert.

Einreichzeitraum

1. Juli – 12. September 2025

Einreichmodalität

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.

Hinweis:

Verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular "Digitale Transformation"

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten
  • Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich detaillierter Kostenkalkulation sowie gewünschtem Zeitpunkt der Förderungsauszahlung
  • Zeitplan des Vorhabens bzw. Projektverlaufs
  • Vereinsstatuten, Firmenbuchauszüge, aktuelle Vereinsregisterauszüge etc.
  •  Angaben über die befugten und für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Personen
  • Aufstellung der Förderungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten fünf Jahren

Hinweis:

  • Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen.
  • Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
  • Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Rechtliche Grundlagen

Für die Förderungen/Projekte gilt das Kunstfördergesetz des Bundes.

Kontakt

BMWKMS
Sektion IV: Kunst
Abteilung IV/1 – Protokoll, Auszeichnungs- und Medienangelegenheiten,
Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: (+43 1) 71 606 851017
E-Mail: iv1@bmwkms.gv.at