Sportförderungen
Allgemeine Hinweise
- Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung von Seiten des Bundes wird durch das BSFG 2017 sowie diese Vertragsbedingungen nicht begründet. Für die Verwendung der Bundes-Sportförderungsmittel gelten die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Die Gewährung von Bundes-Sportförderungsmitteln erfolgt nach Maßgabe der im Rahmen des geltenden Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Finanzmittel.
- Förderbar sind nur jene Kosten, die unmittelbar mit der geförderten Leistung in Zusammenhang stehen und dann auch nur in jenem Ausmaß, als sie zur Erreichung des Förderungsziels unbedingt erforderlich sind.
- Der Fördernehmer kann mittels eines Antragformulars beim Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport um die Gewährung von Bundes-Sportfördermittel ansuchen.
- Der Fördernehmer ist bereits bei Antragstellung verpflichtet, sämtliche Informationen wahrheitsgemäß und vollständig mittzuteilen und beizubringen.
- Bundes-Sportförderungsmittel sind vom Fördernehmer ausschließlich für die jeweiligen in den §§ 14ff BSFG 2017 normierten, nach den Vertragsbedingungen festgelegten und nach den bei der Gewährung der jeweiligen Bundes-Sportförderung in den Förderungsvereinbarungen festgelegten Förderungszwecken widmungsgemäß zu verwenden.
- Der Fördernehmer hat mit der Durchführung des Förderungsvorhabens nach dem vereinbarten Zeitplan bzw. unverzüglich nach Gewährung der Förderungsmittel zu beginnen und dieses entsprechend dem Zeitplan zügig durchzuführen und innerhalb der vereinbarten Frist abzuschließen.
- Außerdem kann der Fördernehmer einen Abänderungsantrag des vereinbarten Fördervertrages bei der jeweiligen Fachabteilung einbringen. Erst nach positiver Erledigung und Genehmigung des formulierten Antrages sind die bereits gewährten Bundes-Sportfördermittel umzuschichten.
Nationale Rechtsgrundlagen und Richtlinien
- Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017)
- Förderrichtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6 – 15 BSFG 2017 (PDF, 681 KB)
- Bundeshaushaltsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 139/2009 idgF
- Anti-Doping-Bundesgesetz
- Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
- Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 und 14 DSGVO (PDF, 201 KB)
Hinweis
Logo des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport?
Sie finden das Logo des BMWKMS unter der Adresse: https://www.bmwkms.gv.at/service/logo.html
Falls sie weitere Informationen oder Dateiformate benötigen, setzen sie sich bitte mit ihrem Ansprechpartner im BMWKMS - Sektion II Sport in Verbindung.