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5G Faktencheck

Zusätzlich zu der bereits bestehenden Infrastruktur befindet sich das 5G-Netz in Österreich im Ausbau. Das bereitet manchen Menschen Sorgen, daher bietet diese Seite Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Leistungsfähige Breitbandnetze werden für unsere moderne Gesellschaft immer wichtiger, denn wettbewerbsfähige Infrastruktur benötigt effiziente Kommunikations- und Informationssysteme. Und auch im Alltag kann man auf schnelles und breitbandiges Internet nicht mehr verzichten, sei es für Anwendungen wie z.B. Smart Home und e-Government, selbstlernende Roboter oder Auto-Assistenzsysteme. Damit all diese technischen Hilfsmittel auch tatsächlich reibungslos funktionieren und große Datenmengen rasch ihr Ziel erreichen, müssen unsere bestehenden Mobilfunknetze ausgebaut werden. Hier kommt das Potential des neuen 5G-Mobilfunkstandards ins Spiel.

Was kann 5G?

Bei 5G handelt es sich um eine neue Entwicklungsstufe im Mobilfunk, die sogenannte fünfte Generation, die die mobile Datenübertragung durch größere Kapazitäten innerhalb einer Mobilfunkzelle massiv steigert. Das 5G-Netz bietet aber noch viele weitere Möglichkeiten an, da sich die Vernetzung  durch die Kommunikation und Interaktion von Mensch zu Maschine und Maschine zu Maschine (M2M) drastisch ausweitet.

Im 5G-Netz werden Glasfaserverbindungen künftig bis zu 100-mal höhere Datenraten als bei heutigen LTE-Netzen möglich sein (bis zu 10.000 MBit/s). Weitere Vorteile dieser neuen Technologie sind beispielsweise eine signifikante Reduktion des Energieverbrauchs pro übertragenem Bit und die geringe Latenzzeit, die zeitkritische Anwendungen erheblich verbessert.
Diese Leistungen kann der bisherige Mobilfunkstandard 4G nicht erbringen.

Wo steht Österreich bei 5G?

Mit der 5G-Strategie setzt das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) Bedingungen für die Einführung des 5G-Mobilfunk-Standards in Österreich, um die damit verbundenen Chancen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft optimal zu nutzen. Durch gezielte Förderprogramme, Innovationskooperationen, Testumgebungen und innovationsfördernde öffentliche Beschaffung (IÖB) wird zudem die Entwicklung von 5G-Diensten und -Anwendungen vorangetrieben.

Ziel ist es, eine nahezu flächendeckende Verfügbarkeit ultraschneller Breitbandanschlüsse (100 Mbit/s) in den kommenden Jahren zu verwirklichen. 5G soll nicht nur in allen Landeshauptstädten und auf den Hauptverkehrsverbindungen, sondern auch in ländlichen Regionen verfügbar sein.

Die erfolgreiche Versteigerung der 5G-Lizenzen in Österreich zeigt bereits die Notwendigkeit dieses neuen Mobilfunkstandards. Bereits ersteigert wurden die Frequenzen 3,4 bis 3,8 GHz, welche die Basis der ersten Ausbaustufe bilden. Damit können Mobilfunkbetreiber einerseits in Städten hohe Bandbreiten anbieten und andererseits kann es von regionalen Anbietern genutzt werden, um Breitbandkunden in Randlagen zu versorgen. 

Mit der erfolgten Versteigerung befindet sich Österreich zudem betreffend Zeitpunkt der Vergabe, das zur Verfügung stehende Frequenzspektrum und die Ausstattung der Betreiber in der europäischen 5G-Spitzengruppe.

Gibt es gesundheitliche Risiken?

In Österreich beschäftigt sich unter anderem der Wissenschaftliche Beirat Funk (WBF) mit möglichen Gesundheitsrisiken und wertet diesbezüglich jährlich weltweit erschienene aktuelle Studien  (über 150 pro Jahr) zu diesem Themenbereich aus. Für eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder von elektrisch betriebenen Geräten oder Funkanlagen (= Elektrosensibilität) gibt es bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis.

Aufbauend auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Grenzwerte entwickelt, die als Stand der Wissenschaft auch von der Europäischen Union übernommen wurden. Auch das BMWKMS richtet sich nach diesen Grenzwerten. Letztlich stellt auch der österreichische Oberste Sanitätsrat als zweites bedeutendes Expertengremium zu diesem Thema klar, dass bei Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte keine Gesundheitsgefahr anzunehmen ist.

Fragen und Antworten zu 5G

Der Übergang zur 5G-Technologie ruft bei manchen Menschen Bedenken hervor. Vor allem im Internet ist eine emotionale Debatte um angebliche Gesundheitsrisiken entbrannt.
Das BMWKMS klärt daher die wichtigsten Fragen und gibt Antworten:

Bei 5G handelt sich – wie auch bei den derzeit verwendeten Technologien – um elektromagnetische Strahlung bzw. elektromagnetische Wellen, die sich im Raum ausbreiten. Beispiele für elektromagnetische Wellen sind Radiowellen, Mikrowellen, Wärmestrahlung, Licht und dergleichen, die sich physikalisch nur durch die jeweilige Frequenz bzw. der Wellenlänge unterscheiden.

Auswirkungen auf den menschlichen Körper konnten bis heute nicht nachgewiesen werden; bekannt ist bislang lediglich, dass die hochfrequenten Felder eine thermische, also wärmende Wirkung haben, da sobald elektromagnetische Wellen in Gewebe eindringen, die Energie in Wärme umgewandelt wird. Nichtthermische Effekte (auch athermische oder Niedrigdosis-Effekte genannt), also andere als temperaturbedingte Wirkungen auf den menschlichen Körper, sind bis heute im Zusammenhang mit Mobilfunk nicht nachgewiesen worden.

Als Basisgröße für die Beurteilung der Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder dient die spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie beschreibt die Energie, die pro Zeiteinheit und Masse im Gewebe aufgenommen und in Watt pro Kilogramm (W/kg) angegeben wird. Die SAR gibt somit an, in welchem Ausmaß die Sendeleistung einer Funkanlage (darunter fallen auch Mobiltelefone oder Mobilfunkanlagen) vom Körper aufgenommen wird.

Die Aufnahme hochfrequenter Felder im Körper ist aber stark frequenzabhängig. Die Eindringtiefe wird mit steigender Frequenz kleiner, daher sind die Referenzwerte frequenzabhängig festgelegt. Referenz- und Grenzwerte werden von der ICNIRP (englisch für Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) festgelegt und von der Fernmeldebehörde österreichweit überwacht.

Für die geltenden, international empfohlenen ICNIRP-Grenzwerte der WHO sowie für die in Österreich zutreffende ÖVE/Richtlinie R23-1 lässt sich festhalten, dass entsprechende Grenzwerte, die sich auf die unmittelbar von der Funkanlage ausgehenden elektromagnetischen Felder beziehen, bei Basisstationen in der Regel bereits im Abstand von wenigen Metern deutlich unterschritten werden. Die vorgegebenen Grenzwerte sind dabei unabhängig von der Anzahl der Sendeanlagen zu betrachten. Selbst wenn durch eine größere Anzahl von Sendeanlagen mehr einzelne Immissionen verursacht werden sollten, sind die Einzelwerte zusammenzurechnen. Die Messungen der verantwortlichen Fernmeldebehörde zeigen, dass die Immissionsbelastung bereits jetzt so gering ist, dass eine Überschreitung der Grenzwerte auch bei einem weiteren Ausbau von 5G ausgeschlossen erscheint.

Die Messungen durch die Fernmeldebehörde sind meist um den Faktor 100 bis 1000 unter den maximal erlaubten Grenzwerten. Sollte es im unwahrscheinlichen Fall zu Überschreitungen kommen, ist es die Aufgabe der Fernmeldebehörde, unverzüglich einzuschreiten und den gesetzmäßigen Zustand wiederherzustellen.

Eine sehr gute Übersicht zu den SAR-Werten für Mobiltelefone bietet das Forum Mobilkommunikation (FMK).

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft kann gesagt werden, dass es bei Einhaltung der in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen keinen Nachweis für eine Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks unterhalb der von der WHO/ICNIRP empfohlenen Grenzwerte gibt.

Das für Post- und Fernmeldewesen zuständige Bundesministerium arbeitet dazu bereits seit Jahren mit führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen, um regelmäßig den aktuellen Stand der Wissenschaft zu analysieren. Der Wissenschaftliche Beirat Funk des für Post- und Fernmeldewesen zuständigen Bundesministeriums, der ausschließlich unabhängige und objektive Entscheidungsgrundlagen für die Politik zu liefern hat, hat seit seiner Konstituierung jährlich nach Analyse von einschlägigen und weltweit vorliegenden Studien festgestellt, dass anhand der Studienlage von einer Gefährdung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks nicht ausgegangen werden kann.

Der WBF setzt sich selbstverständlich auch mit Veröffentlichungen auseinander, die bis dato immer auf das Ergebnis kamen, dass eine Gesundheitsgefahr besteht, wobei diese Veröffentlichungen allesamt nicht den wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht wurden. Die darin enthaltenen Auswirkungen konnten bei näherer wissenschaftlicher Betrachtung nicht nachvollzogen werden.

Der Beirat besteht aus international anerkannten österreichischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener technischer und medizinischer Fachdisziplinen.

Je näher ein Mobiltelefon bei einer Mobilfunkstation ist, desto geringer ist die erforderliche Sendeleistung, um zur Mobilfunkstation zurückzusenden. Der Regelbereich der Sendeleistung eines Mobiltelefons reicht von 0,001 Watt bis maximal 2 Watt und ist damit sehr viel geringer als bei vorhergehenden Mobilfunkgenerationen.

Bei schlechtem Empfang erreichen Mobiltelefone die maximale Strahlungsleistung: So wird bei der Nutzung des Mobiltelefons in stark elektromagnetisch abgeschirmten Räumen, wie zum Beispiel in Autos oder in Gebäuden mit dicken Wänden, die Sendeleistung automatisch erhöht, um die Mobilfunkstation zu erreichen.

Durch die Nutzung von Headsets wird der Abstand zwischen Sendeantenne und Kopf vergrößert, die wirksam abgestrahlte Energie nimmt mit dem Quadrat der Entfernung ab. Auch die Ärztekammer hat Informationen zum Umgang mit Mobiltelefonen in ihren 10 Medizinischen Handy-Regeln zusammengestellt.

Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar: So soll 5G zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt werden,

  • in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird (2 GHz Band),
  • die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6 GHz-Band),
  • die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700 MHz-Band) und
  • ab dem Jahr 2026 in weiteren passenden Frequenzbändern (2,6 GHz-Band).

Viele Erkenntnisse früherer Mobilfunkgenerationen sind auf 5G übertragbar. So ist auch die Sendeleistung von Geräten und Funkmasten mit der Weiterentwicklung der Technologie kontinuierlich gesunken. Im 2G-Zeitalter haben mobile Endgeräte (Handys) mit bis zu zwei Watt gesendet, bei 4G-Geräten sind es nur noch bis zu 0,125 Watt. Die Reduktion ist vor allem zur Senkung des Energieverbrauchs und nicht aus Gesundheitsbedenken erfolgt, da die von der WHO vorgesehenen Grenzwerte bei weitem unterschritten werden.

Auf Grund der Einordnung in die Gruppe 2B durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) wird oft der Schluss gezogen, dass Mobilfunk krebserregend wäre. Zum Bewertungskonzept der IARC zur Krebs erzeugenden Eigenschaft von Stoffen ist jedoch festzuhalten, dass 2011 elektromagnetische Hochfrequenzfelder der Gruppe 2B zugeordnet wurden (d.h. alle Funkdienste wie Mobilfunk, Fernsehen, Radio, WLAN, etc.).

In dieser Gruppe 2B erscheinen jedoch auch Stoffe wie Aloe Vera oder Kokosöl. Die Einstufung in die Gruppe 2B bedeutet nicht „möglicherweise krebserregend“, sondern lediglich, dass es zwar theoretisch möglich, aber nicht wahrscheinlich ist, an Krebs durch Mobilfunk und ähnliche Anwendungen zu erkranken.

In diesem Zusammenhang wird oft das Moratorium gegen den 5G-Ausbau zitiert. Dieses Moratorium geht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Die daran Beteiligten verkennen sowohl die physikalischen Grundlagen als auch die rechtlichen Vorgaben. Die Grenzwerteregelungen sind so ausgestaltet, dass die physikalische Gesamtbelastung durch die Gesamtzahl aller Sender an einem bestimmten Ort niemals überschritten werden darf. Daher ist die Grundannahme des Moratoriums, nämlich, dass der Ausbau von 5G zu einer Erhöhung der Gesamtbelastung führen wird, falsch. Es wird die Pflicht zur Einhaltung der Gesamtbelastung und die Tatsache, dass durch den verstärkten Einsatz von 5G die 3G Sendeantennen schrittweise abgebaut werden, schlichtweg ignoriert.

Damit ist das Moratorium zwar ein interessanter Beitrag zur ohnehin in allen Ländern geführten Gesundheitsdebatte, aber als Entscheidungsgrundlage wenig aussagekräftig. Bedauerlicherweise werden solche, durchaus Angst schürenden Äußerungen, weitaus häufiger verbreitet als jene überwältigend große Anzahl von Studien, die auf wissenschaftlicher Basis bei Einhaltung der Grenzwerte keine gesundheitlichen Effekte feststellen können.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass internationale Studien auf dem Gebiet des Mobilfunks mit Hilfe des bereits 2004 gegründeten Wissenschaftlichen Beirats Funk permanent und genauestens beobachtet und auch die Erkenntnisse jährlich aktualisiert werden. Anhand der neuesten Studien kann somit eine Risikobewertung vorgenommen werden. Durch regelmäßige Messungen wird außerdem sichergestellt, dass keine Gefährdung für die Gesundheit von Menschen besteht. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den elektromagnetischen Feldern von 5G in den bestehenden Grenzwerteregelungen und einem erhöhten Gesundheitsrisiko kann nach heutiger wissenschaftlicher Faktenlage ausgeschlossen werden.