Service Wohnen
Kontakt Abt. I/9 Wohnstrategie
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Notifizierung Bauprodukte
Mit 1. Juli 2026 obliegt die Notifizierung dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS).
Das BMWKMS ist legistisch für die Datenerhebung und statistische Erfassung im Bereich Wohnen (Angelegenheiten des Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetzes) zuständig. Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften sind verpflichtet, laufend Baumaßnahmen von gänzlich neu errichteten Gebäuden, Abbrüchen sowie An-, Auf- und Umbauten im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) einzumelden. Das Register enthält Daten zu Baumaßnahmen und Adressen zu Grundstücken, Gebäuden, Nutzungseinheiten, Strukturdaten von Gebäuden, Wohnungen und Nutzungseinheiten. Diese Daten sind die Grundlage für Entscheidungen in Fragen der Wohnungspolitik, Raumplanung, Klimaziele-Maßnahmen.