Europäisches Kulturerbe-Siegel
Die Europäische Union zeichnet seit dem Jahr 2014 Stätten aus, die eine starke Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe.
Das Siegel rückt europäische Errungenschaften und Werte in den Fokus, wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.
EU-weit sind 70 Stätten mit dem Siegel ausgezeichnet. Jüngster Zuwachs in Österreich ist das Landeszeughaus Graz und am 22. April 2026 bei der Verleihungszeremonie in Brüssel mit dem Siegel ausgezeichnet wird. Weitere Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels in Österreich sind Carnuntum (2014), die Hofburg Wien (2016),die Werkbundsiedlungen (2020) und die Zisterziensischen Kulturlandschaften, an denen Österreich mit dem Stift Rein bei Graz und der Abtei Zwettl in Niederösterreich beteiligt ist (2024).
Wie bekommt eine Stätte das Europäische Kulturerbe-Siegel?
Alle zwei Jahre wird das Europäische Kulturerbe-Siegel in folgenden Kategorien verliehen:
- einzelne Stätte
- nationale, thematische Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren - länderübergreifende Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt
Der Auswahlprozess ist zweistufig; nach der nationalen Vorauswahl entscheidet eine EU-Jury über die Vergabe des Siegels.
Auswahlrunde 2025/26
2024 wurde in Österreich eine öffentliche Ausschreibung für die Bewerbung um das Europäische Kulturerbe-Siegel durchgeführt. Nach der Beurteilung durch eine Fachjury hat das BMWKMS die Bewerbung des Landeszeughaus Graz fristgerecht zum 1. März 2025 gegenüber der Europäischen Kommission nominiert.
Europaweit wurden 21 Bewerbungen aus 15 EU-Mitgliedstaaten nominiert und durch eine EU-Jury bewertet. Die Entscheidung der Jury wurde am 25. Februar 2026 bekannt gegeben. Die Verleihungszeremonie findet am 22. April 2026 in Brüssel statt.
Die nächste nationale Auswahl findet 2026 statt.
Welche Kulturerbe-Stätten können sich bewerben?
Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein. Für die Bewerbung muss ein Projekt vorgeschlagen werden, das sich an ein europäisches Publikum richtet.
Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU (PDF 467 KB) geregelt und näher erläutert in den "Leitlinien für Bewerberstätten": European Heritage Label - Guidelines for Candidate Sites (PDF 638 KB)
Europäische Dimension der Stätte:
- Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder für den Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
- Bedeutung der Stätte für europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität
Durchführung eines Projekts:
- Aktivitäten für ein europäisches Publikum
- Fokus auf junge Menschen
Verwaltung der Stätte:
- solides Management und Strukturen
- gute Besucherinfrastruktur und mehrsprachige Informationen
- Kommunikations- und Tourismusstrategie
- Vernetzung mit anderen Stätten
Zum Thema
Links:
- Ausgezeichnete Stätten 2026
- Website der Europäischen Kommission: Europäisches Kulturerbe-Siegel
- Landkarte ausgezeichneter Europäischer Kulturerbstätten
Beschlüsse und Leitlinien:
- EU-Beschluss zum Europäischen Kulturerbe-Siegel 1194/2011/EU (PDF 467 KB)
- European Heritage Label - Guidelines for Candidate Sites (PDF 638 KB)
Leitlinien für Bewerberstätten - European Heritage Label - Panel Report - Selection
Webseite mit u.a. "Reports" der EU-Jury vergangener Jahre
Nationale Koordinierungsstelle im BMWKMS
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Abteilung IV/A/10 - Europäische und internationale Kulturpolitik
Mag.a Meena Lang
E-Mail: meena.lang@bmwkms.gv.at
Tel: +43 1 71 606 851114
(25.02.2026)