Europäisches Kulturerbe-Siegel
Bewerbung für das Europäische Kulturerbe-Siegel ist ab sofort möglich
Die Europäische Union zeichnet seit dem Jahr 2014 Stätten aus, die eine starke Symbolkraft für die gemeinsame Geschichte, Einigung und Identität Europas haben. Dazu zählen Denkmäler, Gedenkstätten, archäologische und industrielle Stätten, Kulturlandschaften, Kulturgüter oder immaterielles Kulturerbe.
Das Siegel rückt europäische Errungenschaften und Werte in den Fokus, wie Frieden, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität und schlägt von historischen Ereignissen eine Brücke in die Gegenwart.
EU-weit sind 80 Stätten mit dem Siegel ausgezeichnet. Jüngster Zuwachs in Österreich ist das Landeszeughaus Graz und am 22. April 2026 bei der Verleihungszeremonie in Brüssel mit dem Siegel ausgezeichnet wird. Weitere Stätten des Europäischen Kulturerbe-Siegels in Österreich sind Carnuntum (2014), die Hofburg Wien (2016),die Werkbundsiedlungen (2020) und die Zisterziensischen Kulturlandschaften, an denen Österreich mit dem Stift Rein bei Graz und der Abtei Zwettl in Niederösterreich beteiligt ist (2024).
Auswahlrunde 2026/27 - Bewerbung ab sofort möglich
Kulturerbe-Stätten in Österreich sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird in folgenden Kategorien verliehen:
- einzelne Stätte
- nationale, thematische Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in Österreich, die auf das gleiche Thema fokussieren - länderübergreifende Stätte
Zusammenschluss mehrerer Stätten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, die auf das gleiche Thema fokussieren oder eine einzelne Stätte, die sich auf das Gebiet zweier EU-Mitgliedstaaten erstreckt
Der Auswahlprozess ist zweistufig; nach der nationalen Vorauswahl entscheidet eine EU-Jury über die Vergabe des Siegels.
Nationale Vorauswahl:
- Bewerbung: Bewerberstätten reichen ein Kurzkonzept ein.
Einreichfrist für das Kurzkonzept: 1. September 2026 - Die eingereichten Konzepte werden von unabhängigen Fachleuten begutachtet. Ausgewählte Stätten werden eingeladen, ihre Konzepte zu einer kompletten Bewerbung auf Basis des von der Europäischen Kommission vorgegebenen Antragsformulars auszuarbeiten (Frist: 31.12.2026).
- Die kompletten Bewerbungen werden wieder von der unabhängigen Fachjury beurteilt. Ihre Empfehlungen werden Vizekanzler Andreas Babler zur Entscheidung vorgelegt. Die Nominierung von maximal zwei Stätten gegenüber der Europäischen Kommission erfolgt am 1. März 2027.
Europäische Auswahl:
- Alle nationalen Nominierungen werden durch eine EU-Jury bewertet. Die Entscheidung der EU-Jury, bei der max. eine Stätte pro Mitgliedstaat zur Auszeichnung empfohlen werden kann, soll Ende 2027 bekannt gegeben werden.
- Die Verleihungszeremonie findet im Frühjahr 2028 in Brüssel statt.
Unterlagen und Formulare:
- European Heritage Label Guidelines for Candidate Sites (PDF, 638 KB)
Setzen Sie sich mit den Leitlinien für Bewerberstätten auseinander. - Bewerbungsformular (Kurzkonzept) (PDF, 115 KB)
Einreichung
Bewerbungsfrist für Kurzkonzept:
1. September 2026
Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular an die Abteilung IV/A/10:
international-kultur@bmwkms.gv.at
Welche Kulturerbe-Stätten können sich bewerben?
Als wichtigster Leitsatz gilt: die Stätte muss von europäischer Bedeutung sein. Für die Bewerbung muss ein Projekt vorgeschlagen werden, das sich an ein europäisches Publikum richtet.
Die Auswahlkriterien sind im EU-Beschluss 1194/2011/EU (PDF 467 KB) geregelt und näher erläutert in den "Leitlinien für Bewerberstätten": European Heritage Label - Guidelines for Candidate Sites (PDF 638 KB)
Europäische Dimension der Stätte:
- Bedeutung der Stätte für die Geschichte Europas oder für den Aufbau der EU sowie ihre Verbindung zu maßgeblichen europäischen Ereignissen, Persönlichkeiten oder Bewegungen
- Bedeutung der Stätte für europäische Werte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Toleranz und Solidarität
Durchführung eines Projekts:
- Aktivitäten für ein europäisches Publikum
- Fokus auf junge Menschen
Verwaltung der Stätte:
- solides Management und Strukturen
- gute Besucherinfrastruktur und mehrsprachige Informationen
- Kommunikations- und Tourismusstrategie
- Vernetzung mit anderen Stätten
Tipp
Die früheren Berichte der EU-Jury werden zur Lektüre empfohlen, da sie viele Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung enthalten.
EU-Website:
- Bewerbungsverfahren für das Europäische Kulturerbe-Siegel
Nachlese unter "Berichte"
Zum Thema
Links:
- Ausgezeichnete Stätten 2026
- Website der Europäischen Kommission: Europäisches Kulturerbe-Siegel
- Landkarte ausgezeichneter Europäischer Kulturerbstätten
Beschlüsse und Leitlinien:
- EU-Beschluss zum Europäischen Kulturerbe-Siegel 1194/2011/EU (PDF 467 KB)
- European Heritage Label - Guidelines for Candidate Sites (PDF 638 KB)
Leitlinien für Bewerberstätten - European Heritage Label - Panel Report - Selection
Webseite mit u.a. "Reports" der EU-Jury vergangener Jahre
Nationale Koordinierungsstelle im BMWKMS
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Abteilung IV/A/10 - Europäische und internationale Kulturpolitik
Mag.a Meena Lang
E-Mail: meena.lang@bmwkms.gv.at
Tel: +43 1 71 606 851114
(16.04.2026)