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Grenzwerte

Auf Grund der ÖVE/Richtlinie R 23-1 und der EU-Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999 (1999/519/EG) gibt es bereits geltende und einzuhaltende Grenzwerte.

Zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) Grenzwerte für den Mobilfunk festgelegt. Seit 1999 gelten diese Grenzwerte auch verbindlich für Österreich und werden regelmäßig von den zuständigen Behörden überprüft. Die Grenzwerte enthalten einen 50-fachen Sicherheitsfaktor.  Das bedeutet, dass der wissenschaftlich ermittelte Schwellenwert, ab der Auswirkungen auftreten können, durch 50 dividiert wurde, um den Schutz der Bevölkerung vor einer zu hohen Strahlenbelastung zu gewährleisten.

Die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung wird von der Fernmeldebehörde geprüft. Diese überprüft deren Einhaltung bei Verdacht auf Überschreitung im Rahmen des Aufsichtsrechts gemäß § 175 des Telekommunikationsgesetzes 2021 (TKG 2021).

Im Zentrum der regelmäßigen Diskussion steht die Höhe der Grenzwerte. Es ist ein Faktum, dass nach heutigem Wissensstand keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, bei normaler Benutzung des Mobilfunks gesundheitlichen Schaden befürchten zu müssen.

Zur Ermittlung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Vielzahl von Forschungsberichten und Experimenten ausgewertet und dabei aus der Datenmenge eine Schwelle ermittelt, unter deren Wert bisher keine Gesundheitsbeeinträchtigungen beobachtet worden sind. Diesen Schwellenwert hat man durch 50 geteilt und diesen Bruchteil als Grenzwert festgelegt. Es wurden dabei, soweit diese bekannt sind, sowohl thermische als auch athermische Effekte berücksichtigt.

Das Vorliegen thermischer Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist heute allgemein bekannt und wird ja bereits zum Beispiel in der Industrie, im Haushalt und der Medizin breit genutzt.

Berichte über athermische Effekte hat die WHO sehr sorgfältig evaluiert und diskutiert. Sie kam zu dem Ergebnis, dass in den vorhandenen Forschungsarbeiten bisher keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit festgestellt worden seien.

Im Zentrum der regelmäßigen Diskussion steht die Höhe der Grenzwerte. Es ist ein Faktum, dass nach heutigem Wissensstand keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, bei normaler Benutzung des Mobilfunks gesundheitlichen Schaden befürchten zu müssen.

Zur Ermittlung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Vielzahl von Forschungsberichten und Experimenten ausgewertet und dabei aus der Datenmenge eine Schwelle ermittelt, unter deren Wert bisher keine Gesundheitsbeeinträchtigungen beobachtet worden sind. Diesen Schwellenwert hat man durch 50 geteilt und diesen Bruchteil als Grenzwert festgelegt. Es wurden dabei, soweit diese bekannt sind, sowohl thermische als auch athermische Effekte berücksichtigt.

Das Vorliegen thermischer Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist heute allgemein bekannt und wird ja bereits zum Beispiel in der Industrie, im Haushalt und der Medizin breit genutzt.

Berichte über athermische Effekte hat die WHO sehr sorgfältig evaluiert und diskutiert. Sie kam zu dem Ergebnis, dass in den vorhandenen Forschungsarbeiten bisher keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit festgestellt worden seien.

Im Zentrum der regelmäßigen Diskussion steht die Höhe der Grenzwerte. Es ist ein Faktum, dass nach heutigem Wissensstand keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, bei normaler Benutzung des Mobilfunks gesundheitlichen Schaden befürchten zu müssen.

Zur Ermittlung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Vielzahl von Forschungsberichten und Experimenten ausgewertet und dabei aus der Datenmenge eine Schwelle ermittelt, unter deren Wert bisher keine Gesundheitsbeeinträchtigungen beobachtet worden sind. Diesen Schwellenwert hat man durch 50 geteilt und diesen Bruchteil als Grenzwert festgelegt. Es wurden dabei, soweit diese bekannt sind, sowohl thermische als auch athermische Effekte berücksichtigt.

Das Vorliegen thermischer Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder ist heute allgemein bekannt und wird ja bereits zum Beispiel in der Industrie, im Haushalt und der Medizin breit genutzt.

Berichte über athermische Effekte hat die WHO sehr sorgfältig evaluiert und diskutiert. Sie kam zu dem Ergebnis, dass in den vorhandenen Forschungsarbeiten bisher keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit festgestellt worden seien.