Sportinfrastruktur und Sportstätten
Was für Angestellte das Büro oder für Lehrende die Schule ist, ist für die meisten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler eine Wettkampf- bzw. Trainingsstätte.
Nur mithilfe dieser Wirkungsorte und den dort vorhandenen Anlagen können die Athletinnen und Athleten ihren Zielen, schneller, höher oder weiter zu kommen, nacheifern. Aber auch wenn das „Runde ins Eckige muss“, muss vorerst mal ein Tor stehen.
Ohne Sport-Infrastruktur ist die Ausübung von Leistungs- und Spitzensport von Anfang an nicht möglich!
Deshalb kann der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, auf Grundlage des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 solche Vorhaben fördern, die die Errichtung, Erneuerung, Erweiterung, Modernisierung oder Sanierung von Sportinfrastruktur und von Sportstätten zum Gegenstand haben ("Sportinfrastrukturvorhaben").
Das aktuelle Regierungsprogramm sieht dazu unter „Ausbau der Sportinfrastruktur“ folgende Teilbereiche vor:
- Prüfung eines nationalen Sportinfrastrukturkonzeptes für professionelle Rahmenbedingungen des österreichischen Sports. Ein Plan zur Errichtung und Sanierung neuer sowie bestehender Sportstätten unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien und Maßnahmen der Energieeffizienz bzw. -optimierung für Bau und Betrieb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Gemeinden erarbeitet.
- Neben multifunktionellen Stadien und Hallen über Trainings- und Leistungszentren bis zu Bewegungsinfrastruktur für den Gesundheits- und Breitensport wird besonderes Augenmerk dem hallenabhängigen Sport (z.B. Schwimminfrastruktur) gewidmet.
- Prüfung des Baus eines neuen multifunktionellen Nationalstadions mit Integration von Shared Services in einem Haus des Sports
- Konzepte zur verstärkten Öffnung öffentlicher Sporteinrichtungen in Abstimmung mit den Bundesländern wird erarbeitet (Bsp. digitale Buchungs- und Schließsysteme).
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Umsetzung der digitalen Sportanlagendatenbank
Die Kooperationsvereinbarung zur österreichweiten digitalen Sportanlagendatenbank wurde final von allen Kooperationspartnern unterzeichnet. Somit trat die Kooperationsvereinbarung, welche die Basis für die Erstellung sowie den Betrieb für die österreichweite digitale Sportanlagen-Datenbank darstellt, in Kraft. Sie wurde von allen Kooperationspartnern (BMWKMS, BMB, ÖISS und neun Bundesländer) unterzeichnet.
Im Rahmen der nächsten Realisierungsschritte der digitalen Sportanlagendatenbank wurden die Ausschreibungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Der entsprechende Zuschlag wurde erteilt und die vertraglichen Vereinbarungen wurden finalisiert.
Die Entwicklungsarbeiten haben begonnen und das Projektteam befindet sich bereits in der aktiven Phase der operativen Umsetzung.
Eine fundamentale Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Sportinfrastrukturvorhaben ist deren gesamtwirtschaftliche sowie bundesweite Relevanz. Die Projekte müssen eine überregionale, gesamtösterreichische Bedeutung aufweisen und sich von rein lokalen oder regionalen Initiativen abgrenzen.
Zur objektiven Überprüfung dieses Kriteriums werden eine fundierte Nutzungsanalyse sowie eine bundesweite Bestandsaufnahme der bestehenden Sportinfrastruktur durchgeführt. Als zentrale, datenbasierte Entscheidungsgrundlage dient künftig die neue digitale Sportanlagendatenbank, die eine gezielte und transparente Steuerung von Förderentscheidungen ermöglicht. Darüber hinaus ist eine Kofinanzierung durch die jeweils relevanten Gebietskörperschaften zwingende Voraussetzung für eine positive Förderzusage.
Die Förderfähigkeit von Sportinfrastrukturvorhaben setzt zwingend voraus, dass die Planungen und Ausführungen den aktuellen Reglements der jeweils international anerkannten Sportfachverbände entsprechen.
Die Überprüfung und Bestätigung dieser fachspezifischen Eignung – insbesondere im Hinblick auf die Tauglichkeit zur Durchführung nationaler und internationaler Wettkämpfe – erfolgt im Rahmen des Prüfverfahrens durch das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS). Die Erfüllung sämtlicher Kriterien ist durch ein entsprechendes fachbehördliches Gutachten des ÖISS im Zuge der Unterlagenprüfung nachzuweisen.