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Sportinfrastruktur und Sportstätten

Was für Angestellte das Büro oder für Lehrende die Schule ist, ist für die meisten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler eine Wettkampf- bzw. Trainingsstätte. 

Nur mithilfe dieser Wirkungsorte und den dort vorhandenen Anlagen können die Athletinnen und Athleten ihren Zielen, schneller, höher oder weiter zu kommen, nacheifern. Aber auch wenn das „Runde ins Eckige muss“, muss vorerst mal ein Tor stehen. 

Ohne Sport-Infrastruktur ist die Ausübung von Leistungs- und Spitzensport von Anfang an nicht möglich!

Deshalb kann der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, auf Grundlage des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 solche Vorhaben fördern, die die Errichtung, Erneuerung, Erweiterung, Modernisierung oder Sanierung von Sportinfrastruktur und von Sportstätten zum Gegenstand haben ("Sportinfrastrukturvorhaben"). 

Das aktuelle Regierungsprogramm sieht dazu unter „Ausbau der Sportinfrastruktur“ folgende Teilbereiche vor:

  • Prüfung eines nationalen Sportinfrastrukturkonzeptes für professionelle Rahmenbedingungen des österreichischen Sports. Ein Plan zur Errichtung und Sanierung neuer sowie bestehender Sportstätten unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien und Maßnahmen der Energieeffizienz bzw. -optimierung für Bau und Betrieb wird in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Gemeinden erarbeitet.
  • Neben multifunktionellen Stadien und Hallen über Trainings- und Leistungszentren bis zu Bewegungsinfrastruktur für den Gesundheits- und Breitensport wird besonderes Augenmerk dem hallenabhängigen Sport (z.B. Schwimminfrastruktur) gewidmet.
  • Prüfung des Baus eines neuen multifunktionellen Nationalstadions mit Integration von Shared Services in einem Haus des Sports
  • Konzepte zur verstärkten Öffnung öffentlicher Sporteinrichtungen in Abstimmung mit den Bundesländern wird erarbeitet (Bsp. digitale Buchungs- und Schließsysteme).
  • ….

Aktuell wird an der Umsetzung der digitalen Sportanlagendatenbank gearbeitet. Die Kooperationsvereinbarung zwischen BMWKMS, BMB, allen neun Bundesländern und dem ÖISS wurde bereits unterzeichnet.

Im 4. Quartal erfolgt eine letzte Abstimmung mit den Bundes-Sportfachverbänden hinsichtlich der notwendigen Datenattribute. Der Start ist für das zweite Quartal 2026 geplant.

Eine wesentliche Bedingung für die Förderwürdigkeit der Sportinfrastrukturvorhaben ist insbesondere, dass diese Bundesrelevanz, also gesamtösterreichische und nicht bloß (über-)regionale Bedeutung, aufweisen. Dazu wird eine Nutzungsanalyse und eine österreichweite Bestandsaufnahme zu bereits bestehende Sportinfrastruktur durchgeführt. Die neue digitale Sportanalgendatenbank soll hier eine gezielte Basis für allfällige Förderentscheidungen bieten. Zudem ist eine Mitfinanzierung durch die weiteren Gebietskörperschaften notwendig.

Sportinfrastrukturvorhaben werden nur dann gefördert, wenn es den Richtlinien der international anerkannten Sportfachverbände entspricht. 

Ob das betreffende Sportinfrastrukturvorhaben die fachlichen Voraussetzungen (unter anderem für die Durchführung nationaler und internationaler Wettkämpfe) erfüllt, wird im Zuge der Prüfung der vorzulegenden Unterlagen durch das ÖISS (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) mit einem Gutachten festgestellt.