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Prämien

Auszeichnungen für Autorinnen:Autoren und Übersetzer:innen im Bereich der Abteilung IV/5

Hinweis

Für Anträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, das über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag

Prämien - Auszeichnungen

Termin:

jährlich

Ziel und Zweck:

Auszeichnung besonders gelungener belletristischer Neuerscheinungen österreichischer Autorinnen und Autoren in einem österreichischen Verlag

Dotation/Förderungshöhen:

15 Prämien zu je 1.600 Euro

Vergabemodus:

Jury

Erforderliche Einreichungsunterlagen:

keine Bewerbung möglich

Kriterien und Bedingungen:

österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich, literarische Qualität

Sparte:

Literatur

Auszeichnung herausragender Literaturübersetzungsleistungen

Einreichfrist: 31. Mai 2026

FAQ Jahres- und Projektförderungen – Übersetzungsprämien

Ziel und Zweck – Was wird gefördert?

Die Übersetzungsprämien dienen der Auszeichnung herausragender Literaturübersetzungsleistungen.

Gefördert werden besonders gelungene Übersetzungen

  • österreichischer belletristischer Literatur (insbesondere Werke lebender Autorinnen und Autoren) in eine Fremdsprache sowie
  • fremdsprachiger zeitgenössischer Literatur ins Deutsche.

Antragsberechtigte

  • Bei Übersetzungen in eine Fremdsprache: Übersetzer:innen unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
  • Bei Übersetzungen ins Deutsche: Übersetzer:innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich

Förderung / Dotation

Die Übersetzungsprämien werden in folgenden Dotationshöhen vergeben:

  • 1.000 Euro
  • 2.000 Euro
  • 3.000 Euro

Voraussetzungen

  • Die Übersetzung muss bereits publiziert sein.
  • Die Publikation darf zum Zeitpunkt der Einreichung höchstens fünf Jahre alt sein.
  • Die Einreichung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines Online-Antrags.
  • Die Einreichung erfolgt fristgerecht und ist formal und inhaltlich vollständig.

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind

  • Übersetzungen, die noch nicht publiziert wurden.
  • Übersetzungen, deren Publikation länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • Übersetzungen von Sachbüchern und Biografien

Förderkriterien

  • Maßgeblich ist die Qualität der literarischen Übersetzung.

Vergabemodus

Fachbeirat

Antragsstellung

Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich online einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete  Online-Antragsformular.

Unterzeichnen Sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung.

Online-Förderantrag 

Dem ausgefüllten Online-Antragsformular sind folgende Beilagen anzuhängen und mit Nummer und Namen zu benennen
z. B.: 1 – publizierte Übersetzung

  1. publizierte Übersetzung (in digitaler Form, PDF)
  2. Originalausgabe (in digitaler Form, PDF)
  3. Lebenslauf
  4. Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen

Kontakt
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV - Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/5 – Literatur und Verlagswesen, Büchereien

Ansprechperson
Lara Gallob, MA
Tel:  +43 1 71 606-851053
E-Mail: lara.gallob@bmwkms.gv.at

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