Prämien
Auszeichnungen für Autorinnen:Autoren und Übersetzer:innen im Bereich der Abteilung IV/5
Hinweis
Für Anträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, das über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag
Prämien - Auszeichnungen
Termin:
jährlich
Ziel und Zweck:
Auszeichnung besonders gelungener belletristischer Neuerscheinungen österreichischer Autorinnen und Autoren in einem österreichischen Verlag
Dotation/Förderungshöhen:
15 Prämien zu je 1.600 Euro
Vergabemodus:
Jury
Erforderliche Einreichungsunterlagen:
keine Bewerbung möglich
Kriterien und Bedingungen:
österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständiger Wohnsitz in Österreich, literarische Qualität
Sparte:
Literatur
Auszeichnung herausragender Literaturübersetzungsleistungen
Einreichfrist: 31. Mai 2026
FAQ Jahres- und Projektförderungen – Übersetzungsprämien
Ziel und Zweck – Was wird gefördert?
Die Übersetzungsprämien dienen der Auszeichnung herausragender Literaturübersetzungsleistungen.
Gefördert werden besonders gelungene Übersetzungen
- österreichischer belletristischer Literatur (insbesondere Werke lebender Autorinnen und Autoren) in eine Fremdsprache sowie
- fremdsprachiger zeitgenössischer Literatur ins Deutsche.
Antragsberechtigte
- Bei Übersetzungen in eine Fremdsprache: Übersetzer:innen unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
- Bei Übersetzungen ins Deutsche: Übersetzer:innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich
Förderung / Dotation
Die Übersetzungsprämien werden in folgenden Dotationshöhen vergeben:
- 1.000 Euro
- 2.000 Euro
- 3.000 Euro
Voraussetzungen
- Die Übersetzung muss bereits publiziert sein.
- Die Publikation darf zum Zeitpunkt der Einreichung höchstens fünf Jahre alt sein.
- Die Einreichung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines Online-Antrags.
- Die Einreichung erfolgt fristgerecht und ist formal und inhaltlich vollständig.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind
- Übersetzungen, die noch nicht publiziert wurden.
- Übersetzungen, deren Publikation länger als fünf Jahre zurückliegt.
- Übersetzungen von Sachbüchern und Biografien
Förderkriterien
- Maßgeblich ist die Qualität der literarischen Übersetzung.
Vergabemodus
Fachbeirat
Antragsstellung
Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich online einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular.
Unterzeichnen Sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung.
Online-Förderantrag
Dem ausgefüllten Online-Antragsformular sind folgende Beilagen anzuhängen und mit Nummer und Namen zu benennen
z. B.: 1 – publizierte Übersetzung
- publizierte Übersetzung (in digitaler Form, PDF)
- Originalausgabe (in digitaler Form, PDF)
- Lebenslauf
- Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen
Kontakt
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV - Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/5 – Literatur und Verlagswesen, Büchereien
Ansprechperson
Lara Gallob, MA
Tel: +43 1 71 606-851053
E-Mail: lara.gallob@bmwkms.gv.at