Denkmalschutz
Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale und materielle Kulturgüter in ihrer Vielzahl und Vielfalt dauerhaft zu erhalten. Voraussetzung ist deren geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung. (vergleiche § 1 im Denkmalschutzgesetz i.d.g.F.)
Verstehen und Wertschätzen - Schützen und Pflegen - Nutzen und Profitieren
Die Wahrnehmung der Kompetenz Denkmalschutz mit den Kernaufgaben Schützen, Pflegen, Forschen und Vermitteln erfolgt in unmittelbarer Bundesverwaltung in erster Instanz durch das Bundesdenkmalamt mit Außenstellen für jedes Bundesland (Landeskonservatorate) sowie Fachabteilungen unter anderem für Archäologie, Architektur und Konservierung und Restaurierung. Im Informations- und Weiterbildungszentrum Baudenkmalpflege – Kartause Mauerbach findet angewandte Forschung und Vermittlung statt.
In der Sektion für Kunst und Kultur ist die strategische Steuerung für den Denkmalschutz in Österreich angesiedelt.
Durch den Denkmalschutz kann unser einzigartiges kulturelles Erbe als unersetzliches Kapital für die Zukunft bewahrt werden. Der große Reichtum an Denkmälern prägt das Ansehen unseres Landes erheblich und liegt somit nicht nur im gesamtgesellschaftlichen Interesse, sondern stärkt auch das regionale Kulturbewusstsein. Darüber hinaus sind Bewahrung und Instandhaltung der Denkmäler ein wesentlicher Faktor für Wirtschaft, Tourismus und Arbeitsmarkt.
Informations- und Präventionsfolder zum Schutz vor Kulturgutdelikten
Bewegliche Kulturgüter wie Gemälde, Statuen oder archäologische Funde können in mehrfacher Hinsicht gefährdet sein. Zu nennen sind hier insbesondere die illegale Ausfuhr von Kulturgut sowie die illegale Ausgrabung archäologischer Gegenstände. Daneben sind aber auch Diebstahl, Raub und Hehlerei Tatbestände, von denen Kulturgüter häufig betroffen sind.
Ziel des Denkmal- sowie des Kulturgüterschutzes generell ist es zum einen, bedeutende Objekte vor Veränderung, Zerstörung und unrechtmäßiger Ausfuhr aus Österreich zu schützen und archäologische Objekte (Bodendenkmale) einer fachkundigen Bergung und Erforschung zuzuführen. Zum anderen sollen auch Kulturgüter in Museen und Privathaushalten bestmöglich vor Kulturgutdelikten geschützt werden.
Aus diesem Grund erstellten das Bundeskriminalamt des Bundesministeriums für Inneres in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesdenkmalamt einen Informations- und Präventionsfolder zum Schutz vor Kulturgutdelikten.
Da insbesondere Aufzeichnungen wie Inventarlisten und Fotodokumentationen die Auffindung von abhanden gekommenen Kulturgütern erleichtern und auch als Beweis des Eigentums herangezogen werden können, wurde eine Checkliste entwickelt, die Eigentümern von Kulturgut als Anleitung zur Beschreibung dienen soll.
Folder und Checkliste
- Kultur unter Schutz Folder, Scan, nicht barrierefrei (PDF, 357 KB) (PDF, 357 KB)
- Checkliste zum Schutz vor Kulturgutdelikten zum Ausdrucken (PDF, 231 KB) (PDF, 231 KB)
Ansuchen Förderantrag
Seit 1. Jänner 2019 können Förderungsansuchen, die denkmalgeschützte Objekte betreffen nur mehr mittels des elektronischen Förderungsformulars direkt über das Bundesdenkmalamt eingebracht werden:
Information zum Förderungsansuchen
Was und wer wird gefördert? Wie die Förderung einbringen?
Mit 1. August 2018 ist die Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz, BGBl 533/1923 idgF und dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, BGBl60/1993 (Denkmalpflegeförderung) in Kraft getreten.
Diese Richtlinie wurde erlassen gemäß § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl II Nr. 208/2014 idgF
Als Beilagen sind anzuschließen:
- Genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten
- Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich detaillierter Kostenkalkulation sowie gewünschtem Zeitpunkt der Förderungsauszahlung
- Zeitplan des Vorhabens bzw. Projektverlaufs
- Vereinsstatuten, Firmenbuchauszüge, aktuelle Vereinsregisterauszüge etc.
- Angaben über die befugten und für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Personen
- Bei Förderung der Jahrestätigkeit: Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten und Forderungen zum letzten 1. Jänner (Jahresabschluss)
- Aufstellung der Förderungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten fünf Jahren
Dokumente
- Richtlinie für die Gewährung von Förderungen nach dem Denkmalschutzgesetz (PDF, 339 KB) (nicht barrierefrei)
- Belegaufstellung (Excel, 93 KB)
- Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Information zu Berufungsverfahren
Mit 1. Jänner 2014 trat die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl. I Nummer 51/2012) in Kraft. Diese Verfassungsnovelle hat die Abschaffung des administrativen Instanzenzugs sowie die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Folge. Organisatorisch werden daher seit dem Jahr 2014 nicht mehr Verwaltungsbehörden, sondern weisungsfreie Richterinnen und Richter am Bundesverwaltungsgericht beziehungsweise an den Landesverwaltungsgerichten über Rechtsmittel gegen Bescheide entscheiden.