Notifizierte Stellen für die EU-Bauprodukteverordnung 2011 BPV 2011, Verordnung (EU) Nr. 305/2011 idgF
- Die BPV 2011 verlangt in vielen Fällen, dass für Zertifizierungen und Prüfungen von Bauprodukten "notifizierte Stellen" eingesetzt werden. Gegebenenfalls ist dann in der "Leistungserklärung" der Name und die Kennnummer und hinter der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der notifizierten Stelle anzugeben.
- Notifizierte Stellen sind durch diese europäische Kennnummer identifizierbar und können ihre Dienstleistung für bestimmte Systeme zur "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit" gemäß BPV weltweit anbieten. Ab 1. Juli 2026 obliegt diese Notifizierung dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS).
Achtung: bis 30. Juni 2026 nimmt in Österreich noch der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus als notifizierende Behörde gemäß Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013, geändert mit BGBl I Nr. 113/2025 diese Notifizierung per Bescheid vor. - Alle Stellen, die nach EU-Rechtsvorschriften für bestimmte Produkte und Aufgaben und technischen Spezifikationen notifiziert wurden, sind in der Datenbank "SMCS" gelistet.
- Im Rahmen der BPV 2011 können die Funktionen Produktzertifizierungsstelle, Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktkontrolle, Prüflabor oder Validierungsstelle für die Bewertung notifiziert werden.
- Gemäß den Notifizierungsverfahren nach Artikel 48 (5) der BPV darf eine Stelle die Aufgaben einer notifizierten Stelle nur dann wahrnehmen, wenn weder die Mitgliedstaaten noch die Europäische Kommission fristgerecht Einwände erheben. Alle geplanten Notifizierungen gelangen über das elektronische Notifizierungsinstrument "SMCS" den notifizierenden Behörden zur Kenntnis. Bei Vorliegen von entsprechend begründeten Beschwerden können die notifizierenden Behörden daher einen Einwand erheben.
Einreichmöglichkeiten
- Online-Formular
Unter Verwendung einer ID Austria oder einer Handy-Signatur (Registrierung notwendig) kann ein voll elektronischer Antrag auf erstmalige Notifizierung oder auf Änderung und Aktualisierung einer bestehenden Notifizierung über ein Online-Formular eingebracht werden. - Informationen zum herkömmlichen, händisch zu unterschreibenden Antrag:
Kontakt Bauprodukte
bauprodukte@bmwet.gv.at