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Notifizierte Stellen für die EU-Bauprodukteverordnung 2011 BPV 2011, Verordnung (EU) Nr. 305/2011 idgF

  • Die BPV 2011 verlangt in vielen Fällen, dass für Zertifizierungen und Prüfungen von Bauprodukten "notifizierte Stellen" eingesetzt werden. Gegebenenfalls ist dann in der "Leistungserklärung" der Name und die Kennnummer und hinter der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der notifizierten Stelle anzugeben.
  • Notifizierte Stellen sind durch diese europäische Kennnummer identifizierbar und können ihre Dienstleistung für bestimmte Systeme zur "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit" gemäß BPV weltweit anbieten. Ab 1. Juli 2026 obliegt diese Notifizierung dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS).
  • Alle Stellen, die nach EU-Rechtsvorschriften für bestimmte Produkte und Aufgaben und technischen Spezifikationen notifiziert wurden, sind in der Datenbank "SMCS" gelistet.
  • Im Rahmen der BPV 2011 können die Funktionen Produktzertifizierungsstelle, Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktkontrolle, Prüflabor oder Validierungsstelle für die Bewertung notifiziert werden.
  • Gemäß den Notifizierungsverfahren nach Artikel 48 (5) der BPV darf eine Stelle die Aufgaben einer notifizierten Stelle nur dann wahrnehmen, wenn weder die Mitgliedstaaten noch die Europäische Kommission fristgerecht Einwände erheben. Alle geplanten Notifizierungen gelangen über das elektronische Notifizierungsinstrument "SMCS" den notifizierenden Behörden zur Kenntnis. Bei Vorliegen von entsprechend begründeten Beschwerden können die notifizierenden Behörden daher einen Einwand erheben.

Einreichmöglichkeiten

Kontakt Bauprodukte 

 bauprodukte@bmwkms.gv.at