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Calls Sportförderungen - Innovation 2026: Gleichstellung, Integration, Inklusion - Wir fördern Projekte und Initiativen (Ende der Einreichfrist am 4. Mai 2026)

Sport und Bewegung verbindet Menschen, schafft Vertrauen und überwindet Barrieren. Mit dem vorliegenden Förderungsprogramm sollen Initiativen, Vereine und Organisationen gefördert werden, die innovative Sportprojekte in den Förderungsbereichen Gleichstellung, Integration (soziale Teilhabe) oder Inklusion umsetzen.

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Die Einreichfrist für die Ausschreibungen endet am 4. Mai 2024

Ziel dieser Förderung ist es, durch innovative Ideen und Projekte in den Bereichen Gleichstellung, Integration und Inklusion neue Handlungsfelder des Sports zu erfassen, good practice Beispiele zu erarbeiten sowie durch geförderte Projekte gezielt zu einer positiven Entwicklung in einem der Bereiche Gleichstellung, Integration (soziale Teilhabe) oder Inklusion beizutragen.

Förderungen können grundsätzlich nur für Projekte gewährt werden, wenn diese zur Verwirklichung des oben genannten Ziels beitragen.

Modul 1: Sport und Gleichstellung

Projekte mit dem Ziel der Gleichstellung der Geschlechter zeichnen sich durch die Er- bzw. Einrichtung von Strukturen aus, die es den Geschlechtern im gleichen Ausmaß ermöglichen, an Projekten im Bereich Sport aktiv Teilhabe auszuüben.

Die Projekte greifen diesbezügliche Problemstellungen oder unberührte Bereiche auf und erarbeiten Lösungsmodelle für eine praktische Umsetzung im Sportgeschehen bzw. im Sportvereinswesen.

Projekte können unterschiedliche Ebenen des Sportgeschehens in Österreich abdecken wie z.B. Strukturen für Funktionär:innen im Sportvereinswesen oder Bereiche im sportlichen Nachwuchs.

Bewegungs- und Sportprogramme sind als verpflichtender Teil der Projekte so konzipiert, dass diese die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigen bzw. fördern.

Erarbeitete Lösungsmodelle werden in den praktischen Sportbetrieb implementiert und nach Beendigung des Förderungszeitraums selbständig weitergeführt.

Im Projekt sind Trainer:innen sowie Sport Coaches mit adäquater Ausbildung und Erfahrung tätig.

Modul 2: Sport und Integration (soziale Teilhabe)

Projekte mit dem Schwerpunkt der Integration von sozial benachteiligten Gruppen (soziale Teilhabe) zielen darauf ab, Menschen aus finanziell oder sozial benachteiligten Lebensverhältnissen den gleichberechtigten Zugang zum Sport zu ermöglichen. Ziel ist es, soziale und ökonomische Hürden zu reduzieren, um allen Menschen unabhängig von ihrem Einkommen oder sozialen Status aktive sportliche Betätigung zu ermöglichen.

Projekte mit dem Schwerpunkt Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zielen auf die Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in das bestehende gesellschaftliche Sporttreiben ab. Ziel ist es, Menschen unabhängig von ihrem Hintergrund zur aktiven Teilhabe am österreichischen Sportgeschehen zu motivieren.

Bewegungs- und Sportprogramme sind ein verpflichtender Teil des Projektes. Sie sind so konzipiert, dass sie hinderliche, z.B. kulturelle, gesellschaftliche oder religiöse Hintergründe berücksichtigen und gegebenenfalls auflösen bzw. integrieren.

Der Sportverein funktioniert als „Integrationswerkzeug“. Persönlichkeitsbildende und gesellschaftspolitisch relevante Soft-Skills werden über entsprechend optimierte Sportprogramme erfahrbar gemacht. Die Möglichkeit zur Selbstreflexion sowie das Einbringen eigener Lösungsansätze ist gegeben.

Die entsprechende Durchmischung der Teilnehmer:innen verhindert soziale, kulturelle oder ethnische Segregation des Projekts.

Erarbeitete Lösungsmodelle werden in den praktischen Sportbetrieb implementiert und nach Beendigung des Förderungszeitraums selbständig weitergeführt.

Im Projekt sind Trainer:innen sowie Sport Coaches mit adäquater Ausbildung und Erfahrung sowie mit und ohne Migrationshintergrund bzw. aus unterschiedlichen sozioökonomischen Lebensbereichen tätig.

Modul 3: Sport und Inklusion​​​​​​​

Inklusionsprojekte zielen darauf ab, allen Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderungen, einen gleichberechtigten und ungehinderten Zugang zum Sport zu ermöglichen.

Die Projekte sind so konzipiert, dass Sportprogramme gleichzeitig und gleichermaßen von Menschen mit und ohne Behinderungen wahrgenommen werden können (barrierefrei bzw. barrierearm).

Ziel eines Inklusionsprojektes ist das Ansprechen und Bereitstellen von Sportmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im gleichgelagerten Umfeld wie für Menschen ohne Behinderungen (Erreichbarkeit, Mobilität, Selbstorganisation).

Bewegungs- und Sportprogramme sind ein verpflichtender Teil des Projektes. Sie sind derart konzipiert, dass Fortschritte und Weiterentwicklung des persönlichen Leistungsniveaus für Menschen mit und ohne Behinderungen im gleichen Ausmaß erkenn- und messbar sind.

Erarbeitete Lösungsmodelle werden in den praktischen Sportbetrieb implementiert und nach Beendigung des Förderungszeitraums selbständig weitergeführt.

Trainer:innen sowie Sport Coaches mit oder ohne Behinderungen haben adäquate Ausbildungen und Erfahrungen.

Voraussetzungen für die Sportförderung

Projektvolumen und Laufzeit

Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gemäß § 4 Abs 1 Z 1 BSFG 2017 (Geldzuwendung privatrechtlicher Art) und wird auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem BMWKMS und dem:der Förderungsnehmer:in gewährt.

Für die einzelnen Sportprojekte können bis zu 150.000,- Euro zur Verfügung gestellt werden, wobei pro Förderungsjahr maximal 50.000,- Euro gewährt werden. Das Gesamtvolumen für diese Sportförderung beträgt 1 Million Euro.

Auf die Gewährung der Förderung besteht gemäß § 18 Abs 5 BSFG 2017 kein Rechtsanspruch und diese erfolgt insbesondere nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Das geförderte Sportprojekt soll frühestens am 01. Oktober 2026 starten und kann ab dem im Fördervertrag vereinbarten Projektstart bis zu 36 Monate gefördert werden. Das Projekt muss spätestens mit 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden.

Antragsberechtigte und Antragstellung

Ein Antrag kann bis 04. Mai 2025 bei der Abteilung II/1 des BMWMKS per E-Mail an sportstrategie@bmwkms.gv.at eingebracht werden. Einzubringen sind das rechtsgültig unterzeichnete Antragsformular, der ausgefüllte Kosten- und Finanzierungsplan, eine ausführliche Projektbeschreibung von maximal 10 Seiten, ein Zeitplan sowie ein tagesaktueller Vereinsregisterauszug oder sonstiger Nachweis der Körperschaft.

Verspätet eingebrachte Förderungsanträge können nicht berücksichtigt werden.

Der:Die Förderungswerber:in hat im Antragsformular jene Förderungsmittel anzugeben, die er:sie für das gegenständliche Vorhaben innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung von Gebietskörperschaften erhalten hat. Die parallele Inanspruchnahme weiterer Förderungen ist nur insoweit zulässig, als dass dies zu keiner Doppelförderung bzw. Überförderung führt.

Auswahlprozess

Nach Einlangen der Förderungsanträge werden diese zunächst hinsichtlich der Erfüllung der im Förderungsprogramm genannten Förderungsvoraussetzungen geprüft (formale Prüfung). Überschreiten die dann noch verbliebenen Förderungsanträge insgesamt den Gesamtrahmen des Förderungsprogrammes (1 Million Euro), so werden die Anträge vom BMWKMS nach den untenstehenden Kriterien beurteilt und gereiht. Es werden jene Projekte bis zur Ausschöpfung des Gesamtrahmens gefördert, die die besten Beurteilungen erhalten haben.

Jeder Förderungsantrag wird einzelfallbezogen beurteilt und insbesondere hinsichtlich Förderbarkeit, Förderungswürdigkeit, Umsetzbarkeit des Vorhabens sowie Zweckmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität geprüft. Folgende Kriterien finden bei der Beurteilung der eingereichten Anträge besondere Berücksichtigung:

  • Das Förderungsvorhaben kann auch nach Beendigung ohne Bundesmittel fortgeführt werden.
  • Das Vorhaben geht über den Interessenbereich eines Bundeslandes oder mehrerer Bundesländer hinaus und stärkt die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des Sports. Die Aktivitäten des Projektes müssen sich auf mindestens drei Bundesländer erstrecken.
  • In das Förderungsvorhaben werden Eigenmittel des:der Förderungswerber:in eingebracht.
  • In das Förderungsvorhaben werden finanzielle Mittel Dritter eingebracht.
  • Etwaige Veranstaltungen werden nach den Mindestkriterien für Green Events ausgerichtet.

Nach Auswahl der Projekte begleiten die Expert:innen des BMWKMS die Förderungswerber:innen bei der Entwicklung des konkret umsetzbaren Projektantrags. Bei positiver Förderungsbeurteilung wird nach der erfolgten Genehmigung zwischen dem BMWKMS und dem:der Förderungswerber:in ein Förderungsvertrag abgeschlossen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht gem. § 18 Abs 5 BSFG 2017 nicht.