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Gesetzesvorhaben - Begutachtungsentwürfe

Begutachtungsentwürfe übermitteln

Stellung nehmen zu Gesetzesvorhaben

Gesetzesvorhaben der Bundesregierung können -  noch vor der parlamentarischen Behandlung -  in Form von Ministerialentwürfen begutachtet werden.

Innerhalb der Begutachtungsfrist können andere Bundesministerien, Landesregierungen und Interessenvertretungen Ihre Stellungnahme zu diesen Entwürfen abgeben.

Aber auch Bürger:innen, Institutionen und Organisationen haben die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu allen Gesetzesinitiativen Stellungnahmen abzugeben.