Gesetzesvorhaben - Begutachtungsentwürfe
Begutachtungsentwürfe übermitteln
Stellung nehmen zu Gesetzesvorhaben
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung können - noch vor der parlamentarischen Behandlung - in Form von Ministerialentwürfen begutachtet werden.
Innerhalb der Begutachtungsfrist können andere Bundesministerien, Landesregierungen und Interessenvertretungen Ihre Stellungnahme zu diesen Entwürfen abgeben.
Aber auch Bürger:innen, Institutionen und Organisationen haben die Möglichkeit, während des gesamten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu allen Gesetzesinitiativen Stellungnahmen abzugeben.