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FAQ Bauprodukte

Bauprodukteverordnung

Die EU-Bauprodukteverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union. Sie legt harmonisierte Anforderungen für die Leistungsbewertung und CE-Kennzeichnung von Bauprodukten sowie für die Aufgaben der Wirtschaftsakteure fest. Mit der Verordnung (EU) 2024/3110 wird die bisherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011 schrittweise abgelöst.

Die Bauprodukteverordnung richtet sich an Hersteller:innen, Bevollmächtigte, Importeure und Importeurinnen, Händler:innen, notifizierte Stellen, technische Bewertungsstellen sowie Marktüberwachungsbehörden. Sie regelt die jeweiligen Pflichten dieser Akteure und Akteurinnen beim Inverkehrbringen und bei der Bereitstellung von Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt.

Nähere Informationen zur Bauprodukteverordnung bietet die Webseite der Europäischen Kommission "Bauprodukteverordnung (CPR)".

Notifizierte Stellen

Seit 1. Juli 2026 ist das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport für die Notifizierung von Stellen nach der EU-Bauprodukteverordnung zuständig. Nähere Informationen zum Verfahren sowie die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter "Notifizierte Stellen".

Notifizierte Stellen sind Konformitätsbewertungsstellen, die von einem Mitgliedstaat geprüft und anschließend der Europäischen Kommission notifiziert wurden. Sie führen Aufgaben wie Prüfungen, Zertifizierungen, Validierungen oder die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch und tragen damit zur Bewertung der Leistung von Bauprodukten bei.

Im Rahmen der Bauprodukteverordnung können unter anderem Produktzertifizierungsstellen, Zertifizierungsstellen für die werkseigene Produktionskontrolle, Prüflabore oder Validierungsstellen notifiziert werden. Welche Funktion im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach den Vorgaben der jeweils anwendbaren harmonisierten technischen Spezifikation und dem vorgesehenen System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit.

Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung über ein Online-Formular befindet sich derzeit in Ausarbeitung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Notifizierte Stellen".

Bauprodukte und CE-Kennzeichnung

Eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich, wenn für ein Bauprodukt eine harmonisierte europäische Norm gilt oder wenn für dieses Produkt eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt wurde. In diesen Fällen ist grundsätzlich auch eine Leistungserklärung zu erstellen.

Nähere Informationen bietet die Webseite der Europäischen Kommission "CE-Kennzeichnung".

Die Leistungserklärung enthält Informationen über die Leistung eines Bauprodukts hinsichtlich seiner wesentlichen Merkmale. Sie bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und ermöglicht es, Bauprodukte europaweit hinsichtlich ihrer Leistung miteinander zu vergleichen. 

Nähere Informationen bietet die Webseite der Europäischen Kommission "Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung".

Die Fundstellen harmonisierter europäischer Normen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission Informationen über harmonisierte Normen und deren Anwendungsbereich zur Verfügung.

Nähere Informationen zu den harmonisierten Normen für Bauprodukte bietet die Webseite der Europäischen Kommission "Bauprodukte (CPD/CPR)".

Rechtsgrundlagen

Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/3110 über Bauprodukte. Während der Übergangsphase finden in bestimmten Bereichen weiterhin Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Anwendung. Ergänzend sind die jeweils einschlägigen harmonisierten europäischen Normen sowie Europäische Bewertungsdokumente zu berücksichtigen.