Denkmalbeirat
Der Denkmalbeirat berät den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) und das Bundesdenkmalamt (BDA) in Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Die Mitglieder des Denkmalbeirates werden vom Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Dem Beirat gehören derzeit 48 Mitglieder aus allen Bundesländern an. Sie decken für die Denkmalpflege und den Denkmalschutz wichtige Fachgebiete vor allem in den Geistes-, Natur-, Technik- und Wirtschaftswissenschaften ab. Die Tätigkeit als Mitglied des Denkmalbeirats ist ehrenamtlich.
Der Denkmalbeirat trifft sich einmal im Jahr im Plenum und arbeitet zumeist in Ausschüssen, die die Vorsitzende einsetzt. Die Mitglieder können auch einzeln zur Beratung oder Begutachtung herangezogen werden. Der Denkmalbeirat ist gemäß § 5 Abs 5 Denkmalschutzgesetz jedenfalls vor der Bewilligung der Zerstörung eines unbeweglichen Denkmals zu hören.
Jährlich wird ein Jahresbericht verfasst, dem der Denkmalbeirat auch einen Wahrnehmungsbericht anschließen kann (§ 2 Abs 2 Z 3 der Verordnung). Zusätzlich kann sich der Denkmalbeirat auf Ersuchen des Bundesministers oder aus eigener Initiative zu allgemeinen oder im Einzelfall bedeutenden Fragen des Denkmalschutzes äußern (§ 2 Abs 2 Z 4 der Verordnung). Diese Berichte und Äußerungen werden hier und auf der Webseite des Bundesdenkmalamts veröffentlicht.
Denkmalbeirat
- Vorsitz: Prof.in Dr.in Sabine Haag (mit Wirkung vom 1. April 2025)
- Stellvertretender Vorsitzender: Univ.-Prof. i.R. Dr. phil. lic. phil. Nott Caviezel (mit Wirkung vom 1. Jänner 2025)
- Mitglieder Denkmalbeirat
Berichte und Äußerungen des Denkmalbeirats
- Äußerung vom 23.6.2026 zum Monturdepot in der Hofburg (nicht barrierefrei)