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Förderprogramm: Digitale Transformation

Einreichfrist: 31. August 2026

Förderprogramm

Das BMWKMS startet am 15. Mai 2026 erneut eine Runde des Förderprogramms "Digitale Transformation".

2026 steht im Zeichen der digitalen Erfassung von Sammlungen und der Datenqualität. Gefördert werden Projekte zur digitalen Erfassung von Sammlungen des österreichischen Kulturerbes. Auch die digitale Erfassung von Nachlässen österreichischer Kunst- und Kulturschaffender soll dabei berücksichtigt werden. Bei schon bestehenden digitalen Sammlungen soll die Verbesserung der Datenqualität durch z.B. innovative KI-gestützte Datenanreicherung gefördert werden, um die bestehenden Datensätze fit für die Verwendung neuer Technologien zu machen.

Für das Förderprogramm "Digitale Transformation" werden im Jahr 2026 EUR 900.000,- ausgeschüttet.

Zielgruppen

  • Vereine, Institutionen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich.
  • Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich.

Ausgeschlossen sind Dienststellen des Bundes, Universitäten und Bundesmuseen sowie Bundestheater.

Zielsetzung

Seit der Initiative "Kulturerbe digital" ist es gelungen, Institutionen aus dem GLAM-Sektor (Galeries, Libraries, Archives, Museums) in einem ersten Schritt zur Öffnung ihrer Sammlungen für den digitalen Raum zu gewinnen. Dieses Ziel, welches in der "Strategie Kulturerbe digital" strategisch verankert ist, soll durch das Förderprogramm "Digitale Transformation" nachhaltig unterstützt werden.

Gefördert werden:

Digitale Erfassung von Sammlungen des österreichischen Kulturerbes durch die

  • Digitalisierung analoger Bestände (z. B. Objekte, Archivalien, Fotografien, audiovisuelle Medien) von Kulturinstitutionen und analoger Bestände (z. B. Objekte, Archivalien, Fotografien, audiovisuelle Medien) aus Nachlässen österreichischer Kunst- und Kulturschaffender;
  • Etablierung der entsprechenden technischen Workflows und digitaler Repositorien.

Verbesserung der Datenqualität insbesondere durch

  • Standardisierung und Anreicherung von Metadaten;
  • Anwendung kontrollierter Vokabularien, Normdaten und anerkannter Datenstandards;
  • Qualitätssicherung, Datenbereinigung und Konsistenzprüfungen;
  • Verbesserung der technischen und semantischen Interoperabilität.

Ressourcen und Informationen zu allen Fragen rund um die Digitalisierung von Sammlungen des österreichischen Kulturerbes finden Sie in der Kulturpool Wissensdatenbank.

Förderkriterien

  • Konzept und Umsetzung: Bewertet werden Inhalt, Methodik und technische Umsetzung, Innovationsgrad und Durchführbarkeit.
  • Relevanz und Wirksamkeit: Bewertet werden die Verfügbarkeit im digitalen Raum, Vermittlungsaspekte, der Mehrwert für die Kunst- und Kulturlandschaft sowie der Standortkontext.
  • Qualifikation und Eignung: Bewertet werden die fachliche Qualifikation, Erfahrungen und gegebenenfalls Referenzen, wirtschaftlich-organisatorische Struktur des Vorhabens sowie die digitale, soziale und ökologische Nachhaltigkeit.
  • Kosten und Finanzierung: Bewertet werden die Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kostenplanung, die Finanzierungsstruktur sowie der Förderbedarf.
  • Zudem wird ein besonderer Fokus gelegt auf:

  • Nachhaltigkeit des Projekts in Bezug auf Nachnutzung und Absicherung möglicher Folgekosten nach der Projektlaufzeit;
  • Bereitschaft, die Daten der Öffentlichkeit unter einer möglichst offenen Lizenz zugänglich zu machen und diese, sofern keine zwingenden urheberrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlichen Beschränkungen vorhanden sind, auch dauerhaft auf Kulturpool anzubieten. Infos und Beratung zur Teilnahme finden Sie auf Kulturpool: Schritte zur Teilnahme.

Förderhöhe

  • Förderhöhe: max. EUR 50.000
  • Nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Förderungswerber eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen.

Vergabemodus

Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert.

Einreichzeitraum

15. Mai – 31. August 2026

Einreichmodalität

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.

Hinweis:

Verwenden Sie für Ihren Antrag das Formular "Digitale Transformation"

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular;
  • Beschreibung der technischen Projektdetails (siehe Checkliste);
  • Genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten;
  • Aufgliederung der Gesamtkosten einschließlich detaillierter Kostenkalkulation sowie gewünschtem Zeitpunkt der Förderungsauszahlung;
  • Zeitplan des Vorhabens bzw. Projektverlaufs;
  • Vereinsstatuten, Firmenbuchauszüge, aktuelle Vereinsregisterauszüge etc.;
  • Angaben über die befugten und für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Personen;
  • Aufstellung der erhaltenen Förderungen durch die öffentliche Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten drei Jahren.

Hinweis:

  • Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
  • Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Rechtliche Grundlagen

Für die Förderungen/Projekte gilt das Kunstfördergesetz des Bundes.

Kontakt

BMWKMS
Sektion IV: Kunst
Abteilung IV/1 – Protokoll, Auszeichnungs- und Medienangelegenheiten,
Veranstaltungsmanagement, Digitalisierung
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
Tel: +43 1 71 606 851017
Tel: +43 1 71606 851011
E-Mail: iv1@bmwkms.gv.at