Residenzstipendien für Musik und darstellende Kunst 2025
Frist: 10. Juli 2025
Inhaltsverzeichnis
Anzahl: Vergabe von bis zu 10 Stipendien
Dauer: 3 Monate
Stipendienhöhe: 4.500 Euro
Einreichfrist: 10. Juli 2025
Zielsetzung
Die Ausschreibung richtet sich an bereits professionell tätige Künstler:innen, deren Arbeit sich durch experimentelle Ausrichtung und innovativen Charakter auszeichnet. Die Stipendien sollen ermöglichen, künstlerische und berufliche Erfahrungen im Ausland zu sammeln, Netzwerke aufzubauen und internationale Kooperationen zu initiieren. Die Stipendien werden für die Durchführung von Arbeitsvorhaben vergeben und dienen nicht primär der Aus- und Weiterbildung.
Stipendienhöhe
- Die Stipendien sind mit jeweils 4.500 Euro dotiert.
- Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
- Das Stipendium ist noch im Jahr 2025 anzutreten.
Antragsberechtigung
- Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraumes ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
- Nicht antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für ein Bachelor-Studium immatrikuliert sind.
- Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, denen für das laufende Jahr ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zuerkannt wurde bzw. Personen, die für denselben Zeitraum eine Förderung des Programms ACT OUT erhalten.
- Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist die bereits erfolgte Umsetzung von zumindest zwei öffentlichkeitswirksamen Projekten bzw. Produktionen. Universitäre Projekte bzw. Projekte im Rahmen der Ausbildung werden nicht anerkannt.
Fördervoraussetzungen
- Anträge sind vollständig und fristgerecht einzubringen.
- Im Rahmen des Stipendiums sind Arbeitsvorhaben umzusetzen, die dem Antrag als Konzept beizulegen sind. Nicht anerkannt werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene oder abgeschlossene, überwiegend kommerziell geprägte und pädagogisch ausgerichtete Projekte, Projekte mit vorrangig Lai:innen und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Projekte mit vorrangig soziokulturelle Anliegen.
- Projekte, für die bereits eine Förderung im BMWKMS beantragt wurde, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Antragstellung
Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen. Formulare sowie Informationen zum Online-Antrag finden Sie unter Formulare & Infoblätter.
Folgende Beilagen sind vollständig und in deutscher oder englischer Sprache als Einzeldokumente beizufügen:
- Beschreibung der geplanten Arbeitsvorhaben (auf maximal 2 A4-Seiten) inkl. Angaben zum Ort oder zur Institution der Residenz und Begründung für die Auswahl
- Bestätigung, Einladung oder Letter of Intent der Institution bzw. Organisation
- Lebenslauf mit bisheriger künstlerischer Tätigkeit und Arbeitsproben (Links)
- Optional: Abschlusszeugnis der künstlerischen Ausbildung
- aktuelle Meldebestätigung oder Passkopie
- Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen fünf Jahre und ggf. Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Förderungen für die Stipendienvorhaben
- Optional: Bestätigung der Familienbeihilfe bzw. der erhöhten Familienbeihilfe
Einreichfrist
- Einreichungen sind ab sofort möglich, die Einreichfrist endet am 10. Juli 2025.
- Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.
Vergabe
- Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury voraussichtlich im August 2025.
- Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert, jedoch erfolgt keine Begründung der Entscheidung und Auswahl.
- Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Rückfragen
Rückfragen richten Sie bitte an:
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Abteilung IV/A/2 - Musik und darstellende Kunst
Tel.: +43 1 716 06 – 851023
E-Mail: mdk@bmwkms.gv.at