Startstipendien Architektur
Stipendienanzahl: 8 Stipendien
Stipendiendauer: jeweils 6 Monate
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 9.000,–
Einreichzeitraum: 15. November 2026 bis 31. Jänner 2027
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für die Arbeit junger Kreativschaffender aus dem Bereich Architektur dar. Sie sollen die kreative Entwicklung unterstützen und den Einstieg in die österreichische und internationale Architekturszene erleichtern. Neben baulichen, raumbildenden und experimentellen Projekten können mit diesem Stipendium auch Prozesse gefördert werden, die zur interdisziplinären, inklusiven und nachhaltigen Raumentwicklung beitragen.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht. Es werden zwei Stipendien ausdrücklich für Arbeitsvorhaben, die sich mit Themen der SDGs beschäftigen, gewidmet.
In Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste kann ein Mentoring-Programm für Architektinnen angeboten werden. Interessierte Antragstellerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der 2 Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiatinnen.
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Architektur (Diplom- oder Masterabschluss) und Baukulturschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister)
- wenn ihr einschlägiger Studienabschluss unabhängig von ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurück liegt (gerechnet von der Einreichfrist) oder
- wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1991 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind alle an einer Universität oder Fachhochschule immatrikulierten Personen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2027 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) vom Bund zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
8. Stipendien. Laufzeit 6 Monate, das Stipendium ist im Jahr 2027 anzutreten.
Dotierung mit je EUR 9.000,–
Alleinerzieher:innen und/oder Beziehung von Kinderbetreuungsbonus:
Ein erhöhter Stipendienbetrag steht zu, wenn der:die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und/oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Zu verwenden ist das Antragsformular „Erklärung zur Berücksichtigung des Stipendien-Kinderbetreuungsbonus“. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Einreichungen sind ab 15. November 2026 möglich, die Einreichfrist endet am 31. Jänner 2027.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:
- vollständig ausgefülltes Online-Formular (Startstipendium Architektur)
- Projektbeschreibung und Zusammenfassung des geplanten Arbeitsvorhabens inkl. Zielerwartungen – Vorgangsweise – Zeitplan – Art der Ergebnisse – geplante Präsentationsform (max. 6.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität/Hochschule, Klasse, Professor:innen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
- Kopie des Abschlusszeugnisses
- Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate)
- Portfolio der bisherigen Arbeiten (die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend)
- Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen drei Jahre
- kurzes Statement (max. 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) zur Motivation für die Bewerbung um das Stipendium
- Foto Bewerber:in
- optional: Angabe bei Interesse am Mentoring-Programm
- optional: Bestätigung der Familienbeihilfe bzw. der erhöhten Familienbeihilfe
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in jeweils fünf separate Anhänge (mehrere Seiten pro Anhang sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen) und beschriften Sie diese wie folgt:
- Projekt (Projektbeschreibung und Zusammenfassung Arbeitsvorhaben)
- Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel, Aufstellung Förderungen, Bestätigung Familienbeihilfe)
- Portfolio (Dokumentation der bisherigen Arbeiten)
- Statement
- Foto
Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stependiaten, der Abteilung IV/B/4 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Sachbericht inklusive Dokumentationsmaterial (PDF-Booklet) über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen. Zudem ist das Formular Stipendienbericht (PDF, 75 KB) vollständig auszufüllen und unterzeichnet zu übermitteln.
Hinweis:
Details zu den Nachweismodalitäten entnehmen Sie bitte unter Förderkontrolle/Förderabrechnungen Kunst und Kultur. Aus rechtlichen Gründen ist der Nachweis mittels unterschriebenen Formblattes Stipendienbericht zwingend erforderlich, die Entlastung kann anderenfalls nicht erfolgen. Ein weiteres Ansuchen ist ohne erfolgte Entlastung nicht möglich.
Rückfragen
Abteilung IV/B/4 – Architektur, Baukultur, Denkmalschutz und UNESCO-Welterbe
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport