Startstipendium 2025: Architektur
Frist: 15. September 2025
Inhaltsverzeichnis
Zweck/Intention
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für die Arbeit junger Kreativschaffender aus dem Bereich Architektur dar. Sie sollen die kreative Entwicklung unterstützen und den Einstieg in die österreichische und internationale Architekturszene erleichtern. Neben baulichen, raumbildenden und experimentellen Projekten können mit diesem Stipendium auch Prozesse gefördert werden, die zur interdisziplinären, inklusiven und nachhaltigen Raumentwicklung beitragen.
Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht. Es werden zwei Stipendien ausdrücklich für Arbeitsvorhaben, die sich mit Themen der SDGs beschäftigen, gewidmet.
Mentoring-Programm für Architektinnen:
In Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste kann ein Mentoring-Programm für Architektinnen angeboten werden Interessierte Antragstellerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der 2 Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiatinnen.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Architekt:innen und Baukulturschaffende, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister)
- wenn ihr einschlägiger Studienabschluss unabhängig von ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurück liegt oder
- wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1988 geboren wurden.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2025 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) vom Bund zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Stipendienanzahl
8
Stipendiendauer
Laufzeit 6 Monate, beginnend mit 1. Dezember 2025
Stipendienhöhe
Dotierung mit je EUR 9.000,00
Alleinerzieher:innen und/oder Beziehung von Kinderbetreuungsbonus:
Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden.
Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Einreichfrist
15. September 2025
Einreichung
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:
- vollständig ausgefülltes Online-Formular,
- geplantes Arbeitsvorhaben sowie eine Kurzfassung von maximal 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen,
- Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität/Hochschule, Klasse, Professor:innen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
- Abschlusszeugnis,
- Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate),
- Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Vergabe
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis per E-Mail informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Nachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/B/4 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 01.08.2026) einen ausführlichen Sachbericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen. Unbedingt erforderlich: ein unterschriebenes Formular Stipendienbericht (PDF, 75 KB)
Hinweis:
Details zu den Nachweismodalitäten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Sektion für Kunst und Kultur des BMWKMS unter Förderkontrolle/Förderabrechnungen Kunst und Kultur. Aus rechtlichen Gründen ist der Nachweis mittels unterschriebenen Formblattes Stipendienbericht zwingend erforderlich, die Entlastung kann anderenfalls nicht erfolgen. Ein weiteres Ansuchen ist ohne
erfolgte Entlastung nicht möglich.
Kontakt
Für inhaltliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/B/4 des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport: architektur@bmwkms.gv.at.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an:
- E-Mail: formular.service@bmwkms.gv.at
- Telefon: +43 1/71 606 – 851144