Ausschreibung von Stipendien für musikalische Komposition 2026
Frist: 15. September 2025
Inhaltsverzeichnis
Anzahl und Dauer
- 15 Staatsstipendien für Komposition mit einer Dauer von 12 Monaten
- 15 Kompositionsstipendien mit einer Dauer von 4 Monaten
- 15 Kompositionsstipendien mit einer Dauer von 2 Monaten
Stipendienhöhe: 1.500,00 Euro pro Monat
Einreichfrist: 15. September 2025
Zielsetzung
Die ausgeschriebenen Stipendien für musikalische Komposition würdigen und fördern freischaffende Künstler:innen, die sich professionell mit zeitgenössischen musikalischen Entwicklungen in Österreich auseinandersetzen, und dienen der Erarbeitung neuer kompositorischer Werke während der Laufzeit der Stipendien.
Dotierung
- Die Stipendien sind mit monatlich 1.500,00 Euro dotiert:
- 18.000,00 Euro je Staatsstipendium für Komposition (Dauer: 12 Monate)
- 6.000,00 Euro je Kompositionsstipendium (Dauer: 4 Monate)
- 3.000,00 Euro je Kompositionsstipendium (Dauer: 2 Monate)
- Ein um den Betrag von 200,00 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Stipendiat:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400,00 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Dauer und Zeitraum
- Die Dauer der Staatsstipendien für Komposition beträgt 12 Monate im Zeitraum von Jänner bis Dezember 2026.
- Für die Kompositionsstipendien mit einer Dauer von zwei und vier Monaten ist der Zeitraum innerhalb der ersten Jahreshälfte (Jänner-Juni) 2026 frei wählbar.
Antragsberechtigung
- Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen,
- die ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder mehrjährig, kontinuierlich und hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind und
- die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des gesamten Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
- Nicht antragsberechtigt sind Personen,
- die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für ein Bachelor-, Diplom- oder Magister-Studium immatrikuliert und noch nicht professionell als Musikschaffende tätig sind;
- die während der Laufzeit der Stipendien bereits ein anderes Stipendium des Bundes erhalten.
- Personen, denen für das Jahr 2025 ein Staatsstipendium für Komposition zugesprochen wurde, können kein Staatsstipendium im Jahr 2026 erhalten.
Fördervoraussetzungen
Nicht förderbar sind
- zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossene Vorhaben,
- rein kommerziell geprägte Vorhaben,
- Vorhaben für vorrangig soziokulturelle, pädagogische, wissenschaftliche und ausbildungsbezogene Zwecke.
Antragstellung
Der Antrag ist per Online-Antrag vollständig und fristgerecht einzureichen.
Formulare und Informationen zum Online-Antrag
Achtung: Bewerben Sie sich nur für eines der drei ausgeschriebenen Stipendien!
Ihre Bewerbung wird automatisch auch für ein Kompositionsstipendium mit kürzerer Laufzeit in Betracht gezogen.
Folgende Beilagen sind mit Nummer und Namen benannt beizufügen (z.B. "1 – Person"):
- Person
Angaben zur antragstellenden Person wie Meldebestätigung oder Passkopie
- Vorhaben
Beschreibung der kompositorischen Arbeitsvorhaben im Stipendienzeitraum mit Angabe von Dauer, Besetzung und Informationen zur geplanten Uraufführung aller Arbeitsvorhaben - Bisherige Tätigkeit
Lebenslauf, Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Arbeitsproben (Partituren und/oder Links zu Hörproben, vorzugsweise als Stream) - Finanzierung
Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Finanzierungen für die eingereichten Arbeitsvorhaben - Optionale Beilagen
- Abschlusszeugnis der künstlerischen Ausbildung
- Verträge/Absichtserklärungen von Veranstalter:innen oder Ensembles bezüglich Aufführungen oder Kompositionsaufträgen
- Bestätigung der Familienbeihilfe für Alleinerzieher:innen bzw. Bezieher:innen einer erhöhten Familienbeihilfe
Einreichfrist
- Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 15. September 2025 möglich.
- Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.
Vergabe
- Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien auf Vorschlag einer unabhängigen, jährlich wechselnden Jury erfolgt voraussichtlich im November 2025.
- Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert, jedoch erfolgt keine Begründung der Entscheidung und Auswahl.
- Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen zur Vorlage eines ausführlichen Berichts einschließlich Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums.
Rückfragen richten Sie bitte an:
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Abteilung IV/A/2 – Musik und darstellende Kunst
Mag. Jan Pilny
Tel.: +43 1 71606 – 851025
E-Mail: jan.pilny@bmwkms.gv.at