Erster bundesweiter Förder-Call "Baukultur" – Einreichungen bis 30. September 2025 400.000 Euro für die Baukultur. Eine Investition in die qualitätsvolle Zukunft von Städten, Gemeinden und Landschaften – für ein lebenswertes Umfeld für alle.

Der Begriff Baukultur beschreibt den vom Menschen gestalteten Lebensraum. Sie ist ein untrennbarer Bestandteil der kulturellen Identität und Vielfalt. Der Begriff umfasst nicht nur unsere Häuser und Wohnungen, sondern ebenso die Räume dazwischen. Baukultur ist somit eine gesellschaftliche Verantwortung für die qualitätsvolle Gestaltung unseres Lebensraums, um die Herausforderungen der Zukunft meistern zu können. Sie ist zugleich ein langfristiges und wirksames Instrument für Klimaschutz, Lebensqualität, Wohnraum, Gesundheit und Wohlstand der gesamten Bevölkerung. Der Bund ist sich seiner baukulturellen Verantwortung bewusst und setzt sich für eine nachhaltige und vorausschauende Raumentwicklung ein.
Daher lobt das Kunst- und Kulturministerium nun den ersten bundesweiten "Call zur Förderung von Baukultur in Österreich" aus. Bis zum 30. September können Projekte eingereicht werden, die qualitätsvolle Vorhaben und Prozesse in Architektur, Freiraum- und Stadtgestaltung unterstützen.
Die Förderthemen liegen in den Bereichen Grundlagenermittlung und Vorbereitung von Wettbewerben, Beteiligungsprozessen, Durchführung von Wettbewerben, der Installierung von Planungs- und Gestaltungsbeiräten sowie der baukulturellen Bildung und Kompetenzerweiterung. Im Rahmen des Programms sollen darüber hinaus Bund-Länder-Kooperationen ausgebaut werden, um möglichst viele Synergien zu schaffen und einen Mehrwert für alle Menschen zu bieten.
Bundesminister für Kunst und Kultur Andreas Babler:
"Ich freue mich, dass es nach vielen Jahren gelungen ist, ein Instrument zur Förderung der Qualität in Architektur und Stadtgestalt zu etablieren, das vor allem die Menschen in den Mittelpunkt stellt, Beteiligungsprozesse ermöglicht und die Regionen stärkt. So können wir die zukunftsorientierte und qualitätsvolle Gestaltung von Gebäuden, Quartieren, Siedlungen, Städten, Dörfern, Landschaften sowie Straßen- und Infrastrukturbauten in unserem Land vorantreiben."
Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Vorschlag eines unabhängigen Beirats. Im Rahmen dieses Calls stehen insgesamt bis zu 400.000 Euro zur Verfügung.
Einreichen können Städte und Gemeinden sowie deren Einrichtungen, Vereine, Unternehmen und Einzelpersonen. Unterstützt wird die Ausschreibung von der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen.
Einreichungen sind bis zum 30. September 2025 möglich.