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Förder-Call Baukultur

Einreichfrist

5. Oktober bis 2. November 2026

Das BMWKMS startet einen Förder-Call "Baukultur".

Der Begriff Baukultur beschreibt den vom Menschen gestalteten Lebensraum. Sie ist ein untrennbarer Bestandteil der kulturellen Identität und Vielfalt. Der Begriff umfasst nicht nur unsere Häuser und Wohnungen, sondern ebenso die Räume dazwischen: Straßen und Infrastruktur, Grün- und Landschaftsräume, Parks und Spielplätze, Dörfer und Städte. All diese Orte prägen die Art und Weise unseres Zusammenlebens. Baukultur ist somit eine gesellschaftliche Verantwortung für die qualitätsvolle Gestaltung unseres Lebensraums, um die Herausforderungen der Zukunft meistern können.

Baukultur ist ein langfristiges und wirksames Instrument für Klimaschutz, Lebensqualität, Wohnraum, Gesundheit und Wohlstand der gesamten Bevölkerung. Der Bund ist sich seiner baukulturellen Verantwortung bewusst und setzt sich für eine nachhaltige und vorausschauende Raumentwicklung ein. Hierfür wurde eine Baukultur-Koordinationsstelle etabliert, die als bundesweite Drehscheibe zur Qualitätsförderung in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren agiert.

Vor diesem Hintergrund sowie in Erwägung zahlreicher Grundlagen, wie etwa

  • der nachhaltigen Entwicklungsziele SDG 4, 11 und 14 der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen;
  • der UNESCO-Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft;
  • der Erklärung von Davos 2018 und des Davos Qualitätssystems für Baukultur;
  • der Initiative der EU-Kommission zum Neuen Europäische Bauhaus (NEB);
  • der Neuen Leipzig-Charta 2020: Die transformative Kraft der Städte;
  • die Baukulturellen Leitlinien des Bundes von 2017;
  • der ÖROK-Fachempfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne in Österreich und der Empfehlung Nr. 58 Raum für Baukultur;
  • der Ziele des ÖREK 2030,

soll mit dem Baukulturförderprogramm die Verankerung von Baukultur österreichweit gestärkt werden.

Gefördert werden Prozesse und Projekte zur zukunftsgerichteten und qualitativ differenzierten Gestaltung von Gebäuden, Quartieren, Siedlungen, Städten, Dörfern, Landschaften, Straßen und Infrastrukturbauten. Im Fokus des Calls sollen Projekte stehen, die vorhandene Bausubstanz und Brachflächen als Potenziale für neue Nutzungen erschließen wollen. Zusätzlich sollen die Projekte einen Beitrag zur Stärkung der Innenentwicklung leisten. Gezielt soll dabei auch der umgebende Außenraum mit in die Betrachtung einbezogen werden, um Klimawandelanpassung durch z.B. Begrünung oder Entsiegelung zu fördern.
Weiters von der Förderung umfasst sind Bildungsformate in Form von baukulturellen Lehrgängen. Im Rahmen dieses Calls werden bis zu EUR 400.000 ausgeschüttet.

Die Förderung verfolgt folgende Ziele:

  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung;
  • Verbindung von gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten;
  • Stärkung von ortsspezifischen Besonderheiten; Förderung und Belebung von Orts- und Stadtkernen, Leerstandsaktivierung und Berücksichtigung der Wohnbedarfssituation und sozialen Infrastruktur in Orts- und Stadtkernen;
  • Stärkung der regionalen, wirtschaftlichen Entwicklung durch klimanagepasste, langlebige und qualitätsvoll gestaltete Außenräume, Hochbau und Infrastruktur;
  • Verbindung von ökologischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und sozialen Aspekten;
  • Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Ressourcenverbrauchs durch den Einsatz von Instrumenten der Baukultur, mit Fokus auf Bestandserhalt und Sanierung;
  • Bodenschutz durch Schwerpunktsetzung auf Bestandserhalt sowie Bestands- und Brachennutzung;
  • verbesserte Prüfung und Planung von künftigen bzw. möglichen Nutzungen (z. B. Wohnen, Betriebe etc.) in Bestandsgebäuden, auf Brachflächen und untergenutzten Arealen;
  • Auseinandersetzung mit traditioneller und neuer Ästhetik, Kulturtechniken und Werten der gebauten Umwelt; Einsatz von Materialien, Ressourcen und Standards im Hinblick auf Suffizienz, Kreislauffähigkeit, Rückverfolgbarkeit und Verantwortung;
  • nachhaltig entwickelter, leistbarer Wohnraum als Grundbedürfnis durch Quartiersentwicklungen, Mustersanierungen sowie Leerstands- und Brachennutzungen; Stärkung des öffentlichen Raums sowie des Freiraums unter Berücksichtigung von Nutzungsdiversität, Mitgestaltung, aktiver Mobilität, Infrastruktur und Klimawandelanpassung;
  • Verstärkte Berücksichtigung von Gleichberechtigung beim Raumzugang und bei der Raumnutzung;
  • Verbesserung des Umgebungsschutzes und Pflege der Kulturlandschaft;
  • Vernetzung und Wissensvermittlung im Bereich Baukultur;
  • Verantwortungsvolle Investitionen für eine zukunftsgerichtete Entwicklung;
  • Qualitätsorientiertes und effizienteres Bauen.

  • Natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich.
  • Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts,
  • Vereine, Institutionen, Unternehmen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich (Vereine und Institutionen, die im Rahmen einer Jahresförderung durch die Sektion Kunst und Kultur finanziell unterstützt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen),
  • Städte und Gemeinde sowie ihre Einrichtungen

Den Fördergegenständen liegt die Intention zugrunde, sämtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der Gestaltung einer klimaangepassten, gebauten Umwelt im Sinne des Gemeinwohls qualitäts- und diskursorientierte Prozesse voranzustellen und hierbei insbesondere auch private Investitionen anzuregen.

  1. Phase 0

Eine Grundintention des Baukulturförderprogramms besteht darin, gute Projektvorbereitung zu unterstützen.

Durch die fundierte, ganzheitliche Betrachtung in der Phase 0 kann die Qualität der Projekte gesteigert werden und gleichzeitig eine verlässliche Baukostenschätzung erreicht werden bzw. kostenintensive Nachträge durch Planungsänderungen vermieden werden. Zudem können durch die Kombination verschiedener Funktionen in einem Projekt Ressourcen effizienter genutzt und vorhandene Einsparpotenziale besser ausgeschöpft werden.

In der Phase 0 werden so die Weichen für eine qualifizierte Projektentwicklung gestellt. Der Ablauf richtet sich individuell nach den Anforderungen und angestrebten Ergebnissen eines Projekts und kann in Prozessumfang und -dauer variieren.

Vor und in der Phase 0 werden unter anderem durchgeführt:

  • Bedarfsentwicklung, -analyse und -definition
  • Standort- und Kontextanalysen, Prognosen
  • Alternativenprüfung
  • Entscheidungen Sanierung / Zubau / Umbau
  • Bestandserhebungen
  • Grundlagenerarbeitung und Machbarkeitsstudien
  • Raum- und Funktionsprogramme
  • Beteiligungsprozesse
  • Vorbereitung von Wettbewerben
  1. Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK)

Ein IEK ist ein strategisches und fachübergreifendes Planungsinstrument, das räumliche, wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklungen ganzheitlich betrachtet und miteinander verknüpft. Es schafft einen qualitätsgesicherten Rahmen für kommunale und regionale Entwicklungsprozesse und bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen strategischer Planung, konkreten Umsetzungsmaßnahmen und Förderpolitik.

Ziel ist es, übergeordnete Entwicklungsziele festzulegen, bestehende Planungen und Fachkonzepte aufeinander abzustimmen und konkrete Maßnahmen für deren Umsetzung zu entwickeln. Dadurch können öffentliche Investitionen und Fördermittel gezielter, effizienter und wirkungsorientierter eingesetzt werden.

Die besondere Qualität eines IEK liegt in der Verbindung unterschiedlicher Themen, Akteur:innen und Planungsebenen.

Im Rahmen eines IEK sind insbesondere folgende raumrelevante Themenbereiche zu bearbeiten:

  • Siedlungsentwicklung und Bodenschutz
  • Grünraum, Landschaft, Naturraum und Biodiversität
  • Umwelt, Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Ressourcenschonung
  • Städtebau, Freiraum und öffentlicher Raum
  • Gebäudebestand und zukünftige Nutzungen
  • Wirtschaft, Handel und Zentrenfunktionen
  • Soziale Infrastruktur und Daseinsvorsorge
  • Verkehr, Mobilität und Erreichbarkeit

Ein förderfähiges IEK soll auf einer fundierten Analyse der Ausgangssituation aufbauen und eine klare Perspektive für die zukünftige Entwicklung schaffen. Es umfasst zumindest folgende Bestandteile:

  1. Bestandsanalyse und Entwicklungsperspektiven
    Erhebung und Bewertung der relevanten räumlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ausgangslage sowie Identifikation von Potenzialen, Herausforderungen und Entwicklungsperspektiven.
  2. Entwicklungskonzept und Umsetzungsstrategie
    Formulierung eines übergeordneten Zielsystems sowie Entwicklung konkreter Handlungsfelder und Maßnahmen. Die Umsetzungsstrategie soll Zuständigkeiten, zeitliche Perspektiven und mögliche Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten berücksichtigen.
  3. Räumliche Darstellung
    Darstellung der Ergebnisse, Entwicklungsziele und Maßnahmen in qualitätsvollen Karten und Plänen.
  4. Dokumentation der Ergebnisse (Endbericht)
    Zusammenführung und nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse in einem Endbericht, der als strategische Grundlage für die weitere kommunale bzw. regionale Entwicklung und die Umsetzung konkreter Maßnahmen dient.

Für die Erstellung ist der Praxisleitfaden für Integrierte räumliche Entwicklungskonzepte (IEK) als fachliche Grundlage heranzuziehen (siehe Anlage).

A) Förderung von baukultureller Bildung und Kompetenzerweiterungen mit Schwerpunkt im Bereich Politik, Verwaltung und Planung

Wer im Bereich der Baukultur Verantwortung trägt, sollte mit unterschiedlichen Methoden und Handlungsmöglichkeiten vertraut sein. In der Praxis fehlen Entscheidungsträger:innen jedoch häufig leicht anwendbare Werkzeuge, die eine nachhaltige und qualitätsvolle räumliche Entwicklung unterstützen.

Im Rahmen mehrtägiger Baukultur-Lehrgänge soll daher Wissen zu zentralen Themen und Aufgabenfeldern der Baukultur vermittelt und die Handlungskompetenz der Teilnehmer:innen gestärkt werden. Ziel ist es, sie dabei zu unterstützen, baukulturelle Herausforderungen in ihren Gemeinden und Regionen zukunftsorientiert, strategisch und qualitätsvoll zu bewältigen.

Das Lehrgangskonzept deckt ein breites Themenspektrum ab. Dazu gehören unter anderem Regionalentwicklung und Ortskernstärkung sowie vertiefende Einheiten zu konkreten Fragestellungen der Teilnehmer:innen, beispielsweise zur Aktivierung von Leerständen. Neben einer fachlich fundierten und qualitätsvollen inhaltlichen Ausarbeitung wird besonderer Wert auf eine abwechslungsreiche und praxisorientierte Didaktik gelegt. Der Lehrgang verbindet Wissensvermittlung mit fachlichem Austausch und schafft Raum für die Vernetzung der Teilnehmer:innen.

Die Lehrgänge richten sich insbesondere an Personen, die in Städten und Gemeinden Verantwortung für die räumliche Entwicklung tragen oder diese beratend und unterstützend begleiten. Dazu zählen unter anderem Bürgermeister:innen, Gemeindevertreter:innen, Verwaltungsmitarbeiter:innen, Planer:innen, Leerstandsmanager:innen, Regionalmanager:innen, Energieberater:innen sowie weitere Akteurinnen und Akteure der Baukultur.

B) Förderung von baukultureller Bildung und Kompetenzerweiterungen für Vermittler:innen der Baukultur mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendliche

Wer Baukultur an Kinder und Jugendliche vermittelt, benötigt neben fundiertem baukulturellem Wissen vor allem geeignete Methoden, didaktische Kompetenzen und ein Verständnis für die Lebenswelten junger Menschen. In der Praxis mangelt es jedoch häufig an leicht anwendbaren und praxiserprobten Ansätzen, mit denen Kinder und Jugendliche für die gebaute Umwelt sensibilisiert, zur Mitgestaltung befähigt und für baukulturelle Fragestellungen begeistert werden können.

Im Rahmen von mehrtägigen Baukultur-Weiterbildungslehrgängen sollen daher fachliche, methodische und didaktische Kompetenzen für die Baukulturvermittlung mit Kindern und Jugendlichen vermittelt und erweitert werden. Die Förderung richtet sich an Anbieter:innen, die Kompetenzerweiterungen für Baukulturvermittler:innen im Bereich der Kinder- und Jugendausbildung bieten können.

Die Teilnehmer:innen sollen hier zentrale Themen der Baukultur und konkrete Werkzeuge kennenlernen, um diese altersgerecht, kreativ und partizipativ zu vermitteln. Im Mittelpunkt stehen dabei die aktive Auseinandersetzung mit der gebauten Umwelt, das Erkennen und Formulieren eigener Bedürfnisse sowie die Entwicklung von Ideen und Handlungsmöglichkeiten für das eigene Lebensumfeld.

Das Lehrgangskonzept soll ein breites Spektrum abdecken. Dazu zählen Themen wie Raumwahrnehmung, Architektur, öffentlicher Raum, Wohnen, Orts- und Stadtentwicklung sowie Nachhaltigkeit und Klimawandel. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Anwendung von alters- und zielgruppengerechten Vermittlungsformaten – von spielerischen und sinnlichen Zugängen über künstlerische und kreative Methoden bis hin zu Workshops, Exkursionen, Experimenten, Planspielen und partizipativen Projekten.

Neben der fachlichen und methodischen Qualifizierung sollen die Teilnehmer:innen befähigt werden, eigene Vermittlungsformate zu konzipieren, umzusetzen und zu reflektieren. Dabei werden auch Themen wie Gruppendynamik, Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen, inklusive und niederschwellige Zugänge, Umgang mit unterschiedlichen Lern- und Beteiligungsvoraussetzungen sowie die Zusammenarbeit mit Schulen, Gemeinden und weiteren lokalen Akteur:innen behandelt.

Der Lehrgang soll insbesondere Baukulturvermittler:innen, Architektinnen und Architekten, Raumplaner:innen, Landschaftsplaner:innen, Pädagoginnen und Pädagogen, Kulturvermittler:innen, Künstler:innen sowie weitere Personen ansprechen, die baukulturelle Bildungs- und Beteiligungsangebote für Kinder und Jugendliche entwickeln und durchführen sowie Akteurinnen und Akteure, die baukulturelle Bildung neu in ihr Tätigkeitsfeld integrieren möchten.

  • Nachhaltiges Prozessdesign im Sinne der genannten Zielsetzungen,
  • Nachvollziehbare Prozess- oder Projektbeschreibung,
  • Nachhaltigkeit des Projekts im Sinne der Baukulturellen Leitlinien des Bundes sowie der ÖROK-Empfehlung Nr. 58: Raum für Baukultur und der NEBKritQ – Qualitätskriterien für Gebäude und Quartiere bzw. nachhaltige Quartiersentwicklungen (Beitrag zum Gemeinwohl, Prozessqualität, ökologische Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion).

Die Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Förderungsbedarf, jedoch wird pro Förderschwerpunkt ein maximaler Förderbetrag definiert.

Fördergegenstand 1+2: EUR 300.000,–

  • Phase 0:
    der maximale Förderbeitrag beträgt EUR 20.000,–
  • Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK):
    der maximale Förderbeitrag beträgt EUR 25.000,–

Fördergegenstand 3: EUR 100.000,–

  • Baukulturelle Bildung (Baukultur-Lehrgänge)
    der maximale Förderbeitrag beträgt EUR 17.000,–

Nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Förderungswerber eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen.

Werden durch eine beabsichtigte Förderungsmaßnahme Interessen (Aufgaben) anderer Gebietskörperschaften berührt, ist eine angemessene Beteiligung dieser Gebietskörperschaft an der Durchführung der Förderungsmaßnahmen unter weitestmöglicher Koordinierung des beiderseitigen Mitteleinsatzes anzustreben.

Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Vorschlag eines unabhängigen Beirats. Dem Beirat werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert.

Kriterium Bewertet werden Gewichtung
1. Qualität
  • Inhalt
  • Methodik
  • Innovationsgrad
  • Relevanz
Max. 30 Punkte
2. Umsetzung
  • Durchführung und Realisierbarkeit
  • Zugang, Vermitlung, Öffentlichkeit
  • Überregionalität, beispielgebende Wirkung, Standortkontext
  • Künstlerische, soziale und/oder ökologische Nachhaltigkeit
Max. 30 Punkte
3. Qualifikation
  • Fachliche Qualifikation
  • Erfahrungen und Referenzen
  • wirtschaftlich-organisatorische Befähigung
Max. 20 Punkte
4. Finanzierung
  • Kostenplanung
  • Angemessenheit und Ausgewogenheit
  • Finanzierungsstruktur
  • Förderbedarf
Max. 20 Punkte
    100 Punkte

1. Konzept und Umsetzung

Bewertet wird die inhaltliche und baukulturelle Qualität, die klare Wirkungsorientierung im Sinne der Auslobung und der Programmatik des konzeptionellen Ansatzes für das Projektvorhaben. Entscheidend ist, wie überzeugend Zielsetzung, Prozess, Inhalt und räumliche Projektidee miteinander verbunden werden und ob das dadurch geplante Projektvorhaben realistisch, professionell und tragfähig erscheint.

2. Umsetzung

Bewertet werden die Durchführbarkeit und Realisierbarkeit, die gesellschaftliche, kulturelle und strukturelle Bedeutung und das Wirkungspotenzial des Vorhabens im örtlichen, regionalen bzw. überregionalen Kontext bzw. in seiner beispielgebenden Wirkung. Aspekte wie die Zugänglichkeit, das Potenzial zu Vermittlung und Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit sowie der Grad an mehrdimensionaler Auseinandersetzung mit aktuellen Fragestellungen innerhalb der Prozess-, Raum- bzw. Projektentwicklung stehen hier im Fokus. Die Berücksichtigung sozialer Nachhaltigkeit bezüglich Inklusion, Diversität, Fairness, Geschlechtergerechtigkeit und/oder Nachwuchsförderung ist hier ebenso relevant wie die Umsetzung bzw. die Berücksichtigung klimatischer und ökologischer Aspekte im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeit.

3. Qualifikation

Bewertet werden die inhaltliche Befähigung der für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Beteiligten, sowohl auf fachlicher, kultureller als auch auf organisatorischer Ebene. Dazu zählen persönliche Expertise, Erfahrung und Referenzen sowie die Eignung der strukturellen Rahmenbedingungen zur erfolgreichen Durchführung des Projektvorhabens.

4. Finanzierung

Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit, Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kostenplanung sowie die Tragfähigkeit der Gesamtfinanzierung. Dabei wird auf einen verantwortungsvollen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz geachtet. Der tatsächliche Förderbedarf sollte plausibel begründet und im Verhältnis zum Umfang und zur Qualität des Vorhabens vertretbar sein. Dabei ist die Finanzierungsbeteiligung der Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.

  • Um als förderungswürdig eingestuft zu werden, gilt es in jedem der Kriterien einen Mindestschwellenwert (mind. 50%) zu erreichen.
  • Das Bewertungsverfahren bei Beiräten/Jurys erfolgt zweistufig: zunächst als Vorbewertung der Einzelpersonen (mind. drei), dann in der Sitzung als finale Festlegung der Punkte im Kollektiv nach Diskussion, um das bewährte Beirats- und Jurysystem beizubehalten.
  • 1. Stufe (Vorbewertung): Die Punkte der einzelnen Jurymitglieder werden addiert und der Mittelwert pro Kriterium berechnet. Dadurch ergibt sich eine Reihung.
  • 2. Stufe (Sitzung):
    • Überprüfung der Einreichungen, die die Mindestschwelle nicht erreicht haben (Ablehnungen);
    • Behandlung der Vorhaben, bei denen unter den Vorbewertungen deutliche Abweichungen festgestellt wurden;
    • abschließende Diskussion und Festlegung der eindeutigen Punktezahl samt Dokumentation (Protokoll).

Die Auszahlung der Förderung ist grundsätzlich in zwei Teilbeträgen im Ausmaß von jeweils 80 % und 20 % der Gesamtförderungssumme vorgesehen, wobei der erste Teilbetrag iHv 80 % bei Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Der zweite Teilbetrag iHv 20 % wird erst nach Durchführung des geförderten Vorhabens und der Prüfung und Abnahme der Verwendungsnachweise ausbezahlt.

5. Oktober bis 2. November 2026

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag.

Es dürfen nur Projekte eingereicht werden, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.

Hinweis: Verwenden Sie das Formular "Förderung Baukultur" für Ihren Antrag.

  • Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular
  • Genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten (in Kurz- und Langversion)
  • Pre-Check-Bogen zum jeweiligen Fördergegenstand (Fördergegenstand 1 bzw. Fördergegenstand 2)
  • Aufgliederung der geschätzten Gesamtkosten einschließlich detaillierter Kostenkalkulation (Excel, 42 KB) (für die Angebotseinholung sind die Schwellenwerten gem. BVerG 2013 zu beachten)
  • Zeitplan des Vorhabens bzw. Projektverlaufs
  • Firmenbuchauszüge, aktuelle Vereinsregisterauszüge und Vereinsstatuten etc., natürliche Personen Meldezettel
  • Angaben über die befugten und für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Personen inkl. CV sowie Referenzen
  • Aufstellung der Förderungen der öffentlichen Hand für dieselbe Leistung (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten drei Jahren

Hinweis: Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

  • Projektbericht inkl. der im Fördervertrag angeführten Punkte gemäß dem eingereichten Pre-Check-Bogen (siehe auch Checkliste Projektberich (PDF, 416 KB)t) und Dokumentation des Projektes (samt allfälliger Anschauungsmaterialien)
  • Unterschriebene, vollständige und detaillierte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung des geförderten Projekts unter Aufschlüsselung der einzelnen Förderungen aus öffentlicher Hand und der Sponsorenbeiträge unter Verwendung der mit dem Förderungsantrag eingereichten Kalkulation, erweitert um die tatsächlichen Beträge aller Einnahmen und Ausgaben
  • Unterschriebene, systematische Belegaufstellung in Förderungshöhe

  • Projektbericht inkl. der im Fördervertrag angeführten Punkte gemäß dem eingereichten Pre-Check-Bogen (siehe auch Checkliste Projektbericht) und Dokumentation des Projektes (samt allfälliger Anschauungsmaterialien)
  • Unterschriebene, vollständige und detaillierte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung des geförderten Projekts unter Aufschlüsselung der einzelnen Förderungen aus öffentlicher Hand und der Sponsorenbeiträge unter Verwendung der mit dem Förderungsantrag eingereichten Kalkulation, erweitert um die tatsächlichen Beträge aller Einnahmen und Ausgaben
  • Unterschriebene, systematische Belegaufstellung in Förderungshöhe

  • Für die Förderungen/Projekte gelten die Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln.

Links

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Abteilung IV/B/4 – Architektur, Baukultur, Denkmalschutz und UNESCO-Welterbe
Concordiaplatz 2, 1010 Wien

Telefon: +43 (1) 71 606 851042
E-Mail: iv4@bmwkms.gv.at