Förder-Call Baukultur
Frist: 1. September – 30. September 2025
Das BMWKMS startet am 1. September 2025 einen Förder-Call "Baukultur". Diese Ausschreibung wird von der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen unterstützt.
Der Begriff Baukultur beschreibt den vom Menschen gestalteten Lebensraum. Sie ist ein untrennbarer Bestandteil der kulturellen Identität und Vielfalt. Der Begriff umfasst nicht nur unsere Häuser und Wohnungen, sondern ebenso die Räume dazwischen: Straßen und Infrastruktur, Grün- und Landschaftsräume, Parks und Spielplätze, Dörfer und Städte. All diese Orte prägen die Art und Weise unseres Zusammenlebens. Baukultur ist somit eine gesellschaftliche Verantwortung für die qualitätsvolle Gestaltung unseres Lebensraums, um die Herausforderungen der Zukunft meistern können.
Baukultur ist ein langfristiges und wirksames Instrument für Klimaschutz, Lebensqualität, Wohnraum, Gesundheit und Wohlstand der gesamten Bevölkerung. Der Bund ist sich seiner baukulturellen Verantwortung bewusst und setzt sich für eine nachhaltige und vorausschauende Raumentwicklung ein. Hierfür wurde eine Baukultur-Koordinierungsstelle etabliert, die als bundesweite Drehscheibe zur Qualitätsförderung in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteur:innen agiert.
Vor diesem Hintergrund sowie in Erwägung zahlreicher Grundlagen, wie etwa
- der nachhaltigen Entwicklungsziele SDG 4, 11 und 14 der "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen,
- der UNESCO-Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft,
- der Erklärung von Davos 2018 und des Davos Qualitätssystems für Baukultur,
- der Initiative der EU-Kommission zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB),
- der Neuen Leipzig-Charta 2020: Die transformative Kraft der Städte,
- die Baukulturellen Leitlinien des Bundes von 2017,
- der ÖROK-Fachempfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne in Österreich und der Empfehlung Nr. 58 Raum für Baukultur,
- der Ziele des ÖREK 2030,
soll mit dem Baukulturförderprogramm die Verankerung von Baukultur österreichweit gestärkt werden.
Gefördert werden Prozesse und Projekte zur zukunftsgerichteten und qualitativ differenzierten Gestaltung von Gebäuden, Quartieren, Siedlungen, Städten, Dörfern, Landschaften, Straßen und Infrastrukturbauten. Ebenfalls von der Förderung umfasst sind Bildungsformate in Form von baukulturellen Lehrgängen. Im Rahmen dieses Calls werden bis zu EUR 400.000 ausgeschüttet.
Zielsetzung
Die Förderung verfolgt folgende Ziele:
- Innenentwicklung vor Außenentwicklung;
- Verbindung von gesellschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten;
- Stärkung von ortsspezifischen Besonderheiten, Förderung und Belebung von Orts- und Stadtkernen, Leerstandsaktivierung und Berücksichtigung der Wohnbedarfssituation und sozialen Infrastruktur in Orts- und Stadtkernen;
- Stärkung der regionalen, wirtschaftlichen Entwicklung durch langlebige und qualitätsvoll gestaltete Außenräume, Hochbau und Infrastruktur;
- nachhaltig entwickelter, leistbarer Wohnraum als Grundbedürfnis durch Quartiersentwicklungen, Mustersanierungen sowie Leerstands- und Brachflächennutzungen;
- Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Ressourcenverbrauchs durch den Einsatz von Instrumenten der Baukultur, mit Fokus auf Bestandserhalt und Sanierung;
- Bodenschutz durch Schwerpunktsetzung auf Bestandserhalt sowie Bestands- und Brachennutzung;
- verbesserte Prüfung und Planung von künftigen bzw. möglichen Nutzungen (z. B. Wohnen, Betriebe etc.) in Bestandsgebäuden, auf Brachflächen und untergenutzten Arealen;
- Auseinandersetzung mit traditioneller und neuer Ästhetik, Kulturtechniken und Werten der gebauten Umwelt; Einsatz von Materialien, Ressourcen und Standards im Hinblick auf Suffizienz, Kreislauffähigkeit, Rückverfolgbarkeit und Verantwortung;
- Stärkung des öffentlichen Raums sowie des Freiraums unter Berücksichtigung von Nutzungsdiversität, Mitgestaltung, aktive Mobilität, Infrastruktur und Klimawandelanpassung;
- Verstärkte Berücksichtigung von Gleichberechtigung beim Raumzugang und bei der Raumnutzung;
- Verbesserung des Umgebungsschutzes und Pflege der Kulturlandschaft;
- Vernetzung und Wissensvermittlung im Bereich Baukultur;
- Verantwortungsvolle Investitionen für eine zukunftsgerichtete Entwicklung;
- Qualitätsorientiertes und effizienteres Bauen.
Zielgruppen
- Städte und Gemeinde sowie ihre Einrichtungen,
- Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts,
- Vereine, Institutionen, Unternehmen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich,
- Natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich.
Fördergegenstände
Den Fördergegenständen liegt die Intention zugrunde, sämtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der Gestaltung der gebauten Umwelt im Sinne des Gemeinwohls qualitäts- und diskursorientierte Prozesse voranzustellen.
Fördergegenstand 1: Förderung qualitätssichernder Prozesse und Etablierung von Fachbeiräten
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Phase 0
Eine Grundintention des Baukulturförderprogramms besteht darin, gute Projektvorbereitung zu unterstützen. Dadurch können einerseits die Qualität der Projekte gesteigert werden sowie Einsparungspotenziale, wie etwa Bestands- und Brachennutzung, Synergien, Kombinationen mehrerer Funktionen in einem Projekt etc., besser ausgeschöpft werden. Andererseits verringert eine gute Vorbereitung das Risiko kostspieliger Planungsänderungen im späteren Projektverlauf.
In der sogenannten Phase 0 werden die Weichen für eine qualifizierte Projektentwicklung gestellt. Hier finden unter anderem Bedarfs- und Standortanalysen, Entwicklung von Synergien und abgestimmten Raumbedarfen, Voruntersuchungen, Potenzialanalysen von Bestand, Machbarkeitsstudien oder Vorbereitungen für Wettbewerbe statt. Der Ablauf einer Phase 0 richtet sich individuell nach den Anforderungen und dem angestrebten Ergebnis eines Projekts und kann in Prozessumfang und -dauer variieren.
Vor und in der Phase 0 werden unter anderem gefördert:
- Standortanalysen
- Bedarfsentwicklung, -analyse und -definition
- Raum- und Funktionsprogramme
- Alternativenprüfung
- Entscheidungen über Standorte sowie Neubau und / oder Sanierung / Umbau
- Bestandserhebungen
- Grundlagenerarbeitung und Machbarkeitsstudien
- Qualitätsvolle Projektentwicklung
- Vorbereitung von Wettbewerben
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Beteiligungsprozesse
Beteiligungsformate spielen für die Planung und Umsetzung eines Projekts eine zentrale Rolle. Sie dienen dazu, Zielgruppen einzubinden und Entscheidungsprozesse transparent und nachvollziehbar zu machen. Wer beteiligt ist, welche Methoden genutzt werden und welche Spielregeln gelten, wird im Vorfeld festgelegt oder gemeinsam ausgehandelt. Durch die aktive Mitwirkung von Bürger:innen oder Nutzer:innen können unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse, Vorschläge und Expertisen frühzeitig berücksichtigt und tragfähige Lösungen entwickelt werden.
Gut konzipierte Partizipationsinstrumente fördern nicht nur die Akzeptanz der darauf aufbauenden Entscheidungen, sondern auch das Vertrauen in demokratische Prozesse. Dabei ist die Auswahl der passenden Methoden und Formate entscheidend für den Erfolg des Beteiligungsverfahrens. Als typische Beispiele gelten Bürger:innenforen, Workshops, Zukunftswerkstätten, Reallabore oder Online-Konsultationen. Die erarbeiteten Lösungen haben meist empfehlenden Charakter und dienen der Entscheidungsvorbereitung für politische Gremien – können aber durch politische Beschlüsse auch verbindlich werden.
Mit dem gegenständlichen Förderprogramm sollen Konzeption und Umsetzung von Beteiligungsprozessen unterstützt werden.
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Wettbewerbe
Zur Sicherstellung von Qualität und Transparenz stellen Wettbewerbe ein zentrales Instrument beim Planen und Bauen dar. Sie bieten einen fairen sowie nachvollziehbaren Rahmen und ermöglichen es öffentlichen und privaten Auftrageber:innen, aus mehreren Einreichungen die beste Lösung für ein Projekt zu finden. Entscheidend für den Erfolg und die Gültigkeit von Wettbewerbsergebnissen sind die Kompetenz und Unabhängigkeit des Preisgerichts, das Entscheidungen im Wettbewerb trifft. Mit der Auswahl des Siegerentwurfs ist in der Regel die Beauftragung der jeweiligen Planer:innen verbunden.
Entsprechend der Größe und Schwierigkeit, kann ein Wettbewerb in Bezug auf den Teilnehmer:innenkreis offen, nicht offen oder geladen gestaltet sein. Um detailliertere Aussagen zu erhalten, können vertiefende Bearbeitungsstufen vorgesehen werden. Bei disziplinübergreifenden Wettbewerben arbeiten – je nach Aufgabenstellung – Teilnehmer:innen aus unterschiedlichen Fachgebieten (z.B. Städtebau, Architektur, Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur, Soziologie etc.) zusammen. Dies führt in der Regel zu besseren Ergebnissen und höherer Innovationskraft.
Die Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbs liefert die inhaltlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Projekts. Der Wettbewerb konkretisiert, was beispielsweise in der Phase 0 und in partizipativen Prozessen ausgehandelt wurde. Daher sollten auch weitere Grundlagen der Projektentwicklung (z.B. Voruntersuchungen, Machbarkeitsstudien, Behördenabklärungen etc.) abgeschlossen sein, bevor ein Wettbewerb umgesetzt wird. Die Regeln der Wettbewerbsstandards Architektur (WSA 2010*) garantieren eine qualitätsorientierte, transparente und der jeweiligen Aufgabenstellung angemessene Umsetzung von Architekturwettbewerben. Im Rahmen des gegenständlichen Baukulturförderprogramms wird der Einhaltung der Grundsätze und Regeln des WSA 2010* besonderes Augenmerk geschenkt.
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Planungs- und Gestaltungsbeiräte
Die Stärkung und Förderung von Baukultur kann insbesondere durch den Einsatz von Planungs- und Gestaltungsbeiräten gelingen. Hierbei handelt es sich um unabhängige Fachgremien, die Kommunen, Bauwerber:innen und Planer:innen in städtebaulichen und architektonischen Fragen beraten und Gutachten bzw. Empfehlungen im Zuge konkreter Planungsvorhaben erstellen. Ziel ist es, einen hochwertigen Planungs- und Bauablauf zu fördern, Transparenz zwischen den Beteiligten zu schaffen sowie gestalterischen, wirtschaftlichen und funktionalen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Daher sollte ein solches Gremium möglichst früh in den Planungsprozess – am besten schon in der Phase 0 – eingebunden werden. Seiner wichtigen Aufgabe entsprechend, sollte ein Planungs- und Gestaltungsbeirat unabhängig agieren, paritätisch und interdisziplinär besetzt sein (Raumplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur etc.) und aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Die Besetzung soll dem Rotationsprinzip folgen. Sollte es notwendig erscheinen, kann der Planungs- und Gestaltungsbeirat durch Expert:innen anderer Fachbereiche ergänzt werden (z.B. Soziolog:innen, Ökolog:innen etc.). Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn alle Mitglieder des Beirats ordnungsgemäß geladen sind und die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Das Gremium hat einstimmig zu entscheiden.
Im Rahmen des gegenständlichen Baukulturförderprogramms soll für die Beratung bzw. Begleitung von baukulturell besonders relevanten Projekten der Einsatz von gemeindeübergreifenden Planungs- und Gestaltungsbeiräten ermöglicht werden. Entsprechende Statuten sollen in Abstimmung mit der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen ausgearbeitet werden.
Fördergegenstand 2: Förderung von Kompetenzerweiterungen mit Schwerpunkt im Bereich der Politik, Verwaltung und Planung
Baukulturelle Bildung (Baukultur-Lehrgänge)
Wer im Bereich der Baukultur Verantwortung trägt, sollte mit den unterschiedlichen Instrumenten und Handlungsmöglichkeiten vertraut sein. In der Praxis mangelt es jedoch oft an leicht anwendbaren Werkzeugen, die für eine nachhaltige räumliche Entwicklung unterstützend wirken. Das Baukulturförderprogramm setzt genau hier an: Im Rahmen von mehrtägigen Baukultur-Lehrgängen sollen Wissen zu zentralen Themen und Aufgabenfeldern der Baukultur vermittelt und Kompetenzen erweitert werden. Das Spektrum des Lehrgangs sollte daher breit gefächert sein und Themen wie etwa Regionalentwicklung, Ortskernstärkung oder andere Vertiefungen (z.B. Leerstandsaktivierung) umfassen. Neben einer qualitätsvollen inhaltlichen Ausarbeitung soll das didaktische Format auch Möglichkeiten des Austauschs und der Netzwerkbildung beinhalten. Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an Personen, die Verantwortung in Städten und Gemeinden übernehmen sowie beratend und unterstützend tätig sind, wie etwa Bürgermeister:innen, Gemeindevertreter:innen, Verwaltungsmitarbeiter:innen, Planer:innen, Leerstandsmanager:innen, Regionalmanager:innen, Energieberater:innen etc. (siehe Broschüre_BK-Lehrgang_Fördergegenstand 2).
Förderkriterien
- Nachhaltiges Prozessdesign im Sinne der genannten Zielsetzungen,
- Nachvollziehbare Prozess- oder Projektbeschreibung,
- Nachhaltigkeit des Projekts im Sinne der Baukulturellen Leitlinien des Bundes sowie der ÖROK-Empfehlung Nr. 58: Raum für Baukultur und der NEBKritQ – Qualitätskriterien für Gebäude und Quartiere bzw. nachhaltige Quartiersentwicklungen (Beitrag zum Gemeinwohl, Prozessqualität, ökologische Nachhaltigkeit, Ästhetik, Inklusion).
Förderhöhe je Fördergegenstand
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Förderungsbedarf, jedoch wird pro Förderschwerpunkt ein maximaler Förderbetrag definiert.
Fördergegenstand 1*: EUR 325.000
- Phase 0:
der maximale Förderbeitrag beträgt EUR 12.000 - Beteiligungsprozesse:
der maximale Förderbeitrag beträgt EUR 7.500 - Wettbewerbe
der maximale Förderbeitrag beträgt EUR 25.000 - Planungs- und Gestaltungsbeiräte:
der maximale Förderbeitrag beträgt EUR 15.000
* Eine Antragsstellung ist sowohl nur für einen der vier Förderschwerpunkte aus dem Fördergegenstand 1 als auch eine Kombination aus mehreren Förderschwerpunkten möglich. Jedoch müssen bei der Antragsstellung die einzelnen Förderschwerpunkte klar voneinander abgegrenzt sein.
Fördergegenstand 2: EUR 75.000
- Baukulturelle Bildung (Baukultur-Lehrgänge)
der maximale Förderbeitrag beträgt EUR 15.000
Nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat die:der Förderungswerber:in eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen.
Werden durch eine beabsichtigte Förderungsmaßnahme Interessen (Aufgaben) anderer Gebietskörperschaften berührt, ist eine angemessene Beteiligung dieser Gebietskörperschaft an der Durchführung der Förderungsmaßnahmen unter weitest möglicher Koordinierung des beiderseitigen Mitteleinsatzes anzustreben.
Vergabemodus
Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Vorschlag eines unabhängigen Beirats. Dem Beirat werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert.
Auszahlungsmodalität
Die Auszahlung der Förderung ist grundsätzlich in zwei Teilbeträgen im Ausmaß von jeweils 80 % und 20 % der Gesamtförderungssumme vorgesehen, wobei der erste Teilbetrag iHv 80 % bei Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Der zweite Teilbetrag iHv 20 % wird erst nach Durchführung des geförderten Vorhabens und der Prüfung und Abnahme der Verwendungsnachweise ausbezahlt.
Einreichzeitraum
1. September – 30. September 2025
Einreichmodalität
Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag.
Es dürfen nur Projekte eingereicht werden, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.
Hinweis: Verwenden Sie das Formular „Förderung Baukultur“ für Ihren Antrag.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular
- Genaue Beschreibung der Vorhaben und Tätigkeiten (in Kurz- und Langversion)
- Pre-Check-Bogen zum jeweiligen Fördergegenstand (Fördergegenstand 1 bzw. Fördergegenstand 2, abrufbar unter dem Link Unterlagen)
- Aufgliederung der geschätzten Gesamtkosten einschließlich detaillierter Kostenkalkulation (für die Angebotseinholung sind die Schwellenwerte gem. BVergG 2018 bzw. der SchwellenwerteVO 2025 zu beachten)
- Zeitplan des Vorhabens bzw. Projektverlaufs
- Firmenbuchauszüge, aktuelle Vereinsregisterauszüge und Vereinsstatuten etc., bei natürlichen Personen ein aktueller Meldezettel (nicht älter als 1 Jahr)
- Angaben über die befugten und für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Personen inkl. CV sowie Referenzen
- Aufstellung der Förderungen der öffentlichen Hand für dieselbe Leistung (EU, Bund, Länder und Gemeinden) in den letzten drei Jahren
Hinweis: Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Abrechnung erforderliche Unterlagen
- Projektbericht inkl. der im Fördervertrag angeführten Punkte gemäß dem eingereichten Pre-Check-Bogen (siehe auch Checkliste Projektbericht (PDF, 416 KB)) und Dokumentation des Projektes (samt allfälliger Anschauungsmaterialien)
- Unterschriebene, vollständige und detaillierte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung des geförderten Projekts unter Aufschlüsselung der einzelnen Förderungen aus öffentlicher Hand und der Sponsorenbeiträge unter Verwendung der mit dem Förderungsantrag eingereichten Kalkulation, erweitert um die tatsächlichen Beträge aller Einnahmen und Ausgaben
- Unterschriebene, systematische Belegaufstellung (Excel, 50 KB)in Förderungshöhe
Rechtliche Grundlagen
- Für die Förderungen/Projekte gelten die Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 idgF.
Weitere Informationen
Links
- Ausschreibungen
- Förderabrechnung
- Unterlagen
- Leistungsmodelle und Vergütungsmodelle (LM.VM)
- Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010*)
- Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung
Kontakt
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Abteilung IV/B/4 – Architektur, Baukultur, Denkmalschutz und UNESCO-Welterbe
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