Paul Pisjak zum Ersatzmitglied der Telekom-Control-Kommission und der Post-Control-Kommission ernannt
Vizekanzler Andreas Babler hat im Rahmen seiner Funktion als zuständiger Minister für Telekommunikation und Post Herrn Mag. Paul Pisjak zum Ersatzmitglied mit juristischen und ökonomischen Kenntnissen der Telekom-Control-Kommission und der Post-Control-Kommission ernannt.
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) ist in Österreich seit 1997 für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes zuständig, unter anderem für Wettbewerbsregulierung, Frequenzvergabeverfahren und Netzkooperationen sowie die Überwachung der Netzneutralität.
Darüber hinaus ist die TKK Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste nach dem Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG).
Sie besteht aus drei Mitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden. Für jedes Mitglied ist vom Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport ein Ersatzmitglied zu bestellen. Das Ersatzmitglied mit juristischen und ökonomischen Kenntnissen ist in dieser Funktion auch Mitglied der Post-Control-Kommission (PCK).
Die PCK ist in Österreich seit 2008 für die Regulierung des Post-Marktes zuständig. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der weisungsfreien Regulierungsinstitution sind im Postmarktgesetz festgelegt. Unter anderem ist sie für Maßnahmen betreffend den Universaldienstbetreiber, die Erteilung von Konzessionen sowie die Genehmigung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Entgelte von Postdiensteanbietern zuständig.
Mag. Paul Pisjak ist ausgewiesener Experte, nach dem Studium der Volkswirtschaft und einer Tätigkeit in der Akademie der Wissenschaften war er über 20 Jahre als Abteilungsleiter in der Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH, der Geschäftsstelle der TKK und PCK und danach in der Bundeswettbewerbsbehörde tätig.
Die Funktionsperiode der Kommissionen beträgt 5 Jahre, die aktuellen Kommissionen wurden für den Zeitraum 05.11.2022 bis 04.11.2027 bestellt. Die nunmehrige Bestellung war aufgrund des Todes des bisherigen Mitgliedes erforderlich.