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Hans-Hollein-Projektstipendium

Frist: 15. September 2025

Zweck/Intention

Die Hans-Hollein-Projektstipendien im Bereich Architektur sind zu Ehren des verdienstvollen österreichischen Architekten eingerichtet worden und werden jüngeren Architektinnen und Architekten zuerkannt, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.

Ziel ist die Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins.

Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Hans-Hollein-Projektstipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) vom Bund zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Bereits vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl

bis zu 2 Stipendien

Stipendiendauer

Laufzeit jeweils 6 Monate, das Vorhaben muss 2025 begonnen werden

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EUR 9.300,00

Alleinerzieher:innen und/oder Beziehung von Kinderbetreuungsbonus

Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,

  • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden.

Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Einreichfrist

15. September 2025

Einreichung

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen.

Die Bewerbung hat zu enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Online-Formular Hans-Hollein Projektstipendium
  • Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer halbseitigen Kurzfassung (inkl. Zielerwartungen – Vorgangsweise – Zeitplan – Art der Ergebnisse – geplante Präsentationsform)
  • Adressen inkl. Telefon und E-Mail der Institutionen, mit denen kooperiert werden soll,
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professoren/Professorinnen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
  • Abschlusszeugnis
  • Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate),
  • Portfolio/Mappe der bisherigen künstlerischen Tätigkeit – Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/B/4 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 01.08.2026) einen ausführlichen Sachbericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Unbedingt erforderlich: unterschriebenes Formular Stipendienbericht (PDF, 75 KB)

Hinweis: Details zu den Nachweismodalitäten entnehmen Sie bitte der Internetseite
der Sektion für Kunst und Kultur des BMWKMS unter Förderkontrolle/Förderabrechnungen Kunst und Kultur. Aus rechtlichen Gründen ist der Nachweis mittels unterschriebenen Formblattes Stipendienbericht zwingend erforderlich, die Entlastung kann anderenfalls nicht erfolgen. Ein weiteres Ansuchen ist ohne erfolgte Entlastung nicht möglich.

Kontakt

Für inhaltliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/B/4 des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport: architektur@bmwkms.gv.at

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an: