Verlagsförderung 2026
Frühjahrsprogramm: 16. Jänner 2026
Einreichfrist
16. Jänner 2026
Einreichung Frühjahrsprogramm und dazugehörige Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2026 und allfällige weitere Aktivitäten im ersten Halbjahr 2026
Verlagsförderung
Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung geförderter Buchtitel zu sichern, vergibt das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport unter dem Titel „Verlagsförderung 2026“ Subventionen an österreichische Verlage. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlagsprogramme mit Buchtiteln von österreichischen Autor:innen und/oder Übersetzer:innen sowie mit thematischen Österreichbezug werden vorrangig behandelt.
Gefördert werden Publikationen im Bereich
- Belletristik,
- Essayistik,
- Kinder- und Jugendliteratur,
- Sachbücher im Bereich Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte mit Bezug zum 20. und 21. Jahrhundert,
sowie zusätzlich zur Publikationsförderung allenfalls
- Veranstaltungen, wie zB.: Lesungen, Buchpräsentationen, sowie
- Messeteilnahmen.
Publikumsverlage mit Firmen-/Vereinssitz in Österreich
Die Förderung erfolgt auf Basis der Antragstellung für die Umsetzung von Frühjahrsprogramm 2026 und dazugehörigen Werbe- und Vertriebsmaßnahmen sowie von allfälligen weiteren Aktivitäten im ersten Halbjahr 2026 (zB. Lesungen, Buchpräsentationen, Messeteilnahmen).
- fristgerechte und vollständige Einreichung des Vorhabens
- Qualität des Verlagsprogramms und Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in den ausgeschriebenen Bereichen publiziert haben.
- Eine Förderung der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen ist ohne vorausgehende Programmförderung nicht möglich.
Nicht gefördert werden die Bereiche Wissenschaft, Fachbuch, reine Bildbände, Kunstkataloge, Musikalien, Karten, Ratgeber und dergleichen.
Hinweis: Die nachstehend angeführten Kriterien sollen während der letzten 3 Jahre erfüllt worden sein.
1. Formale und wirtschaftliche Voraussetzungen
- Publikumsverlag mit Firmen-/Vereinssitz oder Betriebsstätte in Österreich
- funktionsfähiger Vollbetrieb
- zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum an den Verlagsrechten
- Einhaltung branchenüblicher vertraglicher Normen im Verkehr mit Autor:innen, Übersetzer:innen, Illustrator:innen
- plausible Verlagsstrategie (Programmplanung, Werbe- und Vertriebsplanung)
- eigenständiges Programm mit mindestens fünf selbständigen Publikationen pro Jahr
- Realisierung der angekündigten Titel
- Übernahme des Verlagsrisikos für den wesentlichen Teil des Verlagsprogramms
- überregionale Vertriebspraxis
- zeitgerechte Erstellung des Jahresabschlusses und Firmenbuchhinterlegung
- plausible Kalkulationen
- Schlüssigkeit der Einreichung
- Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen und Angaben
2. Programm
-
Bei der Beurteilung der Programme zu den geplanten Publikationen und weiteren Aktivitäten werden vom Verlagsbeirat folgende Kriterien berücksichtigt:
- Verlags- und Unternehmenskonzept
- Programmidee
- Qualität des Programms
- Struktur des Programms
- Schlüssigkeit des Programms
- Umfang und Kosten des Programms
- Anteil österreichischer Autor:innen, Übersetzer:innen, Illustrator:innen
- Anteil neuer Autor:innen und literarischer Debüts
- Autor:innenpflege
- Werkpflege
- Pflege der Backlist
- Qualität des Lektorats
- angemessene Herstellungsqualität
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
3. Werbung und Vertrieb
-
Bei der Beurteilung der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen werden vom Beirat folgende Kriterien berücksichtigt:
- Qualität und Effektivität der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen und der Öffentlichkeitsarbeit
- Umfang und Kosten der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen und der Öffentlichkeit
- Teilnahme an den Usancen der Verlags- und Buchbranche (Verlagsvorschau, Messen, Veranstaltungen, Lesungen, Buchpräsentationen etc.)
- erzielte Publikums- und Medienresonanz (Rezensionen, Auszeichnungen, Preise, Verbreitung der Bücher im In- und Ausland, Übersetzungen, Lizenzen etc.)
Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich online einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular für die Verlagsförderung.
Unterzeichnen Sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung.
Online-Förderantrag
Dem ausgefüllten Online-Antragsformular sind folgende Beilagen anzuhängen und mit Nummer und Namen zu benennen (z. B.: 1 - Rechtsperson):
- Rechtsperson
- Angaben zum antragstellenden Verlag: aktueller Vereinsregisterauszug bzw. Auszug aus dem Firmenbuch, Statuten (bei Erstantrag oder Änderung), österreichischer Gewerbeschein (nur bei Neueinreichung);
- Vorhaben
- Beschreibung des Publikationsvorhabens mit Verlagsvorschau / Programmplanung für das Frühjahrsprogramm 2026 und dazugehörige Werbe- und Vertriebsmaßnahmen sowie allfällige weiteren Aktivitäten im ersten Halbjahr 2026
- Bisherige Tätigkeit
- verkaufte Novitäten (Formblatt B)
- Tätigkeitsbericht zum Vorjahr
- Pressespiegel / Auswahl an Dokumentation zu Medienpräsenz on- und offline (per link)
- Budget
- Kalkulationen zu den eingereichten Publikationen für 2026 gemäß Verlagsprogramm (Formblatt A)
- Zusagen
- sofern vorliegend: Förder- und Finanzierungsbestätigungen von Land, Gemeinde
- Wirtschaftliche Situation
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung per 31.12. des Vorjahres bzw. Jahresabschluss 2024 bei bilanzierenden Organisationen
- Präventionskonzept
- Ab einer Förderungshöhe von EUR 50.000 ist bis zum Vorhabensbeginn ein entsprechendes Präventionskonzept vorzulegen.
- Die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport (vera*) kann hier unterstützen:
- Meldekanal für Hinweisgeber:innen (Whistleblowing-Kanal)
- Ab einer Förderungshöhe von EUR 100.000 und bei mehr als 20 Mitarbeiter:innen ist ein externer Meldekanal für Hinweisgeber:innen (Whistleblowing-Kanal) bereitzustellen und die dazugehörige Dokumentation im Antrag darzulegen. (Kann bei noch nicht erfolgter Einrichtung nach Erhalt einer etwaigen Zusage nachgereicht werden)
- Kinderschutzkonzept
- Für den Fall, dass Vorhaben unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen erfolgen, ist zusätzlich vor Vorhabensbeginn ein Kinderschutzkonzept vorzulegen.
- Die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport (vera*) kann hier unterstützen:
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/5 – Literatur und Verlagswesen, Büchereien
Ansprechperson:
Karin Pollak, MA
Tel: +43 1 71 606-851051
E-Mail: karin.pollak@bmwkms.gv.at