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Ausschreibung von Startstipendien 2026

Frist: 15. November 2025 bis 31. Jänner 2026

Startstipendien 2026
Anzahl: Vergabe von bis zu 90 Stipendien
Sparten: Architektur, Bildende Kunst, darstellende Kunst, Design, Film, Fotografie, Literatur, Medienkunst und Musik
Dauer: 6 Monate
Stipendienhöhe: 9.000 Euro

Zielsetzung

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen professionell tätiger Künstler:innen am Beginn ihrer Karrieren dar. Sie sollen die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglichen, die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Mentoring

In den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst kann, in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste, zusätzlich an einem Mentoring-Programm für Künstlerinnen (insgesamt 10 Plätze) teilgenommen werden. Im Bereich Musik wird ebenfalls ein Mentoring-Programm in Kooperation mit dem Verein MuFA – Musik für Alle angeboten (insgesamt 10 Plätze). Die Auswahl der interessierten Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiat:innen. Bei Interesse geben Sie dies im Rahmen Ihrer Bewerbung an.

Dotierung

  • Die Stipendien sind mit jeweils 9.000 Euro dotiert.
  • Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
    • die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
    • die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.

Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

  • Das Stipendium ist noch im Jahr 2026 anzutreten.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben und deren Studienabschluss unabhängig von Ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (gerechnet von der Einreichfrist). Bei Künstler:innen ohne Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule gilt das Geburtsdatum, das nach dem 31.12.1990 liegen muss.
  • Ausnahmen von diesen Vorgaben müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt maximal fünf Jahre.
  • Nicht antragsberechtigt sind
    • Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind (Ausnahme: Doktorat);
    • Personen, die bereits ein Startstipendium des BMWKMS (in einer der Sparten) erhalten haben oder für 2026 ein anderes Stipendium des BMWKMS erhalten.

Fördervoraussetzungen

  • Anträge sind vollständig, fristgerecht und ausschließlich für eine der Sparten einzubringen.
  • Im Rahmen des Stipendiums ist an Vorhaben zu arbeiten, die dem Antrag als Konzept beizulegen sind. Nicht anerkannt werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossene, überwiegend kommerziell geprägte und pädagogisch ausgerichtete Projekte, Vorhaben von Lai:innen und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Studiengängen und Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen.
  • Voraussetzung ist die bereits erfolgte Umsetzung erster künstlerischer Vorhaben:
    • Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst: zumindest zwei Ausstellungen
    • Film: veröffentlichte Filmarbeiten
    • Literatur: Veröffentlichungen in Literaturzeitschriften, Anthologien o.ä.
    • Musik und darstellende Kunst: zumindest zwei öffentlich aufgeführte Produktionen
  • Projekte, für die bereits eine Förderung im BMWKMS beantragt wurde, können nicht berücksichtigt werden.

Antragstellung

Der Antrag ist per Online-Antrag einzureichen: Siehe dazu Formulare und Informationen zum Online-Antrag.

Folgende Beilagen sind vollständig und in deutscher oder englischer Sprache als Einzeldokumente beizufügen:

  1. Beschreibung der geplanten Vorhaben (auf maximal zwei A4-Seiten) einschließlich einer Textprobe in der Sparte Literatur (auf rund zehn A4-Seiten)
  2. Lebenslauf mit Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit einschließlich Arbeitsproben (z.B. Links zu Referenzfilmen bzw. Aufführungen, Katalogen, Fotos und Bildern, Publikationslisten, Filmografie, Festivaleinladungen)
  3. optional: Abschlusszeugnis der künstlerischen Ausbildung
  4. Meldebestätigung und Passkopie
  5. Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen drei Jahre
  6. gegebenenfalls Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Förderungen für die Stipendienvorhaben
  7. optional: Angabe bei Interesse an Mentoring-Programmen für Frauen
  8. optional: Bestätigung der Familienbeihilfe bzw. der erhöhten Familienbeihilfe

Einreichfrist

  • Einreichungen sind ab 15. November 2025 möglich, die Einreichfrist endet am 31. Jänner 2026. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.

Vergabe

  • Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury voraussichtlich im Frühjahr 2026.
  • Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgt keine Begründung der Entscheidung und Auswahl.
  • Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Bericht (PDF, 75 KB) inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen. Im Bereich Film ist zudem die Teilnahme am Begleitprogramm obligatorisch.

Kontakt

Rückfragen richten Sie bitte an:
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

Für Architektur:
Tel.: +43 1 716 06 –851044
E-Mail: architektur@bmwkms.gv.at

Für Bildende Kunst, Design, Mode, Fotografie, Medienkunst:
Tel.: +43 1 716 06 – 851068
E-Mail: bildende@bmwkms.gv.at

Für Film:
Tel.: +43 1 716 06 – 851031
E-Mail: film@bmwkms.gv.at

Für Literatur:
Tel.: +43 1 716 06 – 851057
E-Mail: iv5@bmwkms.gv.at

Für Musik und darstellende Kunst:
Tel.: +43 1 716 06 – 851023
E-Mail: mdk@bmwkms.gv.at