Sondercall Investitionsförderung für Programmkinos (Einsaal- und Landkinos) und Filmclubs
Einreichfrist
19.12.2025 bis 19.1.2026
Sondercall Investitionsförderung für Programmkinos (Einsaal- und Landkinos) und Filmclubs
Zur Stärkung der Kinos im ländlichen Raum schreibt das BMWKMS einen einmaligen Investitionscall für Einsaalkinos, Filmclubs und bereits geförderte Kinos abseits urbaner Infrastrukturen aus. Zur Stärkung vorhandener Strukturen und zur Förderung engagierter Initiativen und Angebote im ländlichen Raum werden insgesamt bis zu 200.000 Euro Fördermittel vergeben. Anträge können von 19.12.2025 bis 19.1.2026 online gestellt werden.
Durch die Zurverfügungstellung einmaliger Investitionszuschüsse sollen die Infrastruktur und Resilienz insbesondere österreichischer Regional- und Kleinkinos als wesentliche Kulturorte gestärkt werden. Berücksichtigt werden vorrangig die spezifischen Bedürfnisse von Einsaalkinos, Filmclubs sowie bereits geförderten Programmkinos im nicht-urbanen Bereich vor dem Hintergrund, dadurch die Verfügbarkeit von Kinoangeboten im regionalen Bereich zu stärken.
Antragsberechtigt sind
- Bereits vom BMWKMS geförderte Kinobetriebe und -initiativen
Voraussetzung ist der Nachweis einer Förderung des BMWKMS auf Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstfördergesetz (PDF, 825 KB) im Zeitraum der letzten fünf Jahre. - Einsaalkinos sowie Filmclubs.
Eingereicht werden können Investitionen in die Infrastruktur und Resilienz des Kinobetriebs bzw. der Kinoinitiative oder des Filmclubs als zentralen Ort der kulturellen Nahversorgung. Dies umfasst Vorhaben zur Instandhaltung oder Modernisierung des Betriebs, technische Adaptierungen (bspw. Projektoren, Leinwände, Tontechnik, Website-Erneuerung, Ticketing-Systeme etc.), sowie Maßnahmen zur Stärkung der Sichtbarkeit des Kinos oder Besucher:innenbindung (bspw. Investitionen in Marketing).
Vorhaben, die bereits durch eine vom BMWKMS vergebene Förderung gänzlich oder anteilsmäßig gefördert wurden bzw. werden, können im Rahmen dieser Ausschreibung nicht bzw. nicht mit dem bereits geförderten Anteil (erneut) berücksichtigt werden. Ausgeschlossen ist eine Förderung auch für Bauvorhaben und Investitionen, die bereits nach der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen gemäß §2a Kunstförderungsgesetz (PDF, 825 KB) durch das BMWKMS eine Investitionsförderzusage für besondere Förderung im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten haben. Weiters ausgeschlossen sind Kinobetriebe, die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden, ihren Spielbetrieb zwischen Antragstellung und vorgesehener Mittelzuweisung bereits auf Dauer geschlossen haben oder deren bevorstehende Schließung zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt ist.
Einreichfrist 19.12.2025 bis 19.1.2026.
Anträge müssen zu diesem Termin bis spätestens 23:59 als Online-Förderantrag über die Website des BMWKMS unter Verwendung des Formulars "Förderung Programmkinos" übermittelt worden sein. Ein Antrag gilt als nicht eingebracht, wenn die Unterlagen nach dem oben genannten Termin einlangen oder unvollständig sind.
- Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular (Förderung Programmkinos)
- Kurzprofil des:r Antragsteller:in
- Beschreibung der geplanten Vorhaben und Tätigkeiten inkl. Aufgliederung der Gesamtkosten des Vorhabens, zeitlicher Übersicht und detaillierter Kostenkalkulation
- Angaben zum:r Antragsteller:in, inkl. Kinokonzession, aktuellem Firmenbuchauszug/ Vereinsregisterauszug bzw. sonstiger Berechtigungsurkunde
- Aufstellung der Förderungen aus öffentlicher Hand (EU, Bund, Länder und Gemeinden) der letzten drei Jahre
Andere als die hier aufgezählten Unterlagen oder Dokumente sind im Online-Antrag nicht einzureichen.
Die Förderhöhe beträgt zwischen 3.000 und max. 20.000 Euro pro Kinobetrieb bzw. Kinoinitiative oder Filmclub.
Die definitive Entscheidung und Verantwortung über die Zuerkennung der Förderungsmittel liegt bei dem:r zuständigen Bundesminister:in.
Für die Förderung gelten die Richtlinien des BMWKMS für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstfördergesetz (PDF, 825 KB).
Kontakt
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Abteilung IV/3 – Film
Förderung der Herstellung von Filmen
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
E-Mail: film@bmwkms.gv.at