Jahresprogramme - Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst
Die Förderung von Jahresprogrammen ist eine Fördermöglichkeit für kontinuierliche Ausstellungs-, Veranstaltungs-, und Vermittlungsprogramme auf hohem künstlerischen Niveau.
Einreichzeitraum
15. September bis 15. Oktober des Vorjahres
Hinweis
Bitte beachten Sie, den Antrag nur in einer und in der passenden Sparte zu stellen.
Fotografie:
Förderung für Jahresprogramme in Fotografie
Medienkunst:
Förderung für Jahresprogramme in Medienkunst
Design:
Förderung für Jahresprogramme in Design
Bildende Kunst:
Förderung für Jahresprogramme in Bildender Kunst
Die Abteilung IV/A/6 behält sich vor, Ihren Antrag nach Prüfung einer Sparte zuzuteilen.
FAQ Jahresprogramme
Gefördert werden Jahresprogramme auf hohem künstlerischen Niveau für kontinuierliche ein- oder mehrjährige Tätigkeiten, Ausstellungs-, Veranstaltungs-, und Vermittlungsprogramme.
Österreichische Vereine und Künster:innen-Gemeinschaften und Institutionen mit Sitz in Österreich mit kontinuierlichem Ausstellungs- und Vermittlungsprogramm
Die Förderzusage erfolgt als Teilfinanzierung der Gesamtkosten.
Im Begutachtungsverfahren kann ein unabhängiger Fachbeirat eingesetzt werden. Im Begutachtungsverfahren werden die Förderanträge begutachtet und Förderempfehlungen ausgesprochen.
- Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen.
- Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen gegeben sein in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit, insbesondere Mitfinanzierung durch Bundesländer.
- Nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der:die Förderungswerber:in eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen.
- eine ordnungsgemäße Geschäftsführung ist Voraussetzung
- die:der Förderungswerber:in hat bereits Förderungen für Vorhaben/Projekte oder für mehrere Jahre Unterstützungen erhalten und hat diese stets vereinbarungsgemäß verwendet und abgerechnet
- eine Einrichtung muss fachliche, wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen vorweisen können
- eine regelmäßig aktualisierte Website mit dem Ausstellungsprogramm des jeweiligen Kalenderjahres oder eine gleichwertige Form der Öffentlichkeitsarbeit, die eine angemessene Zugänglichkeit gewährleistet, wird vorausgesetzt
- für Besucher:innen gut ersichtliche, regelmäßige und angemessene Öffnungszeiten sind zu gewährleisten
- gegebenfalls Erstellung geeigneter Schutzkonzepte
- Kinderschutzkonzept:
wenn Kinder und Jugendliche mitwirken - Präventionskonzept zur Bekämpfung von Machtmissbrauch im Kunst und Kulturbetrieb:
ab einer Förderungshöhe von 50.000 Euro - externer Meldekanal für Hinweisgeber:innen (Whistleblowing-Kanal):
ab einer Förderungshöhe von 100.000 Euro
- Kinderschutzkonzept:
Die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport (vera*) kann hier unterstützen:
vera* Vertrauensstelle für Betroffene von Gewalt & Belästigung
FAQ Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 204 KB)
- Unvollständige Einreichungen werden abgelehnt und dem Beirat nicht vorgelegt
Die Vorhaben sollen
- künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und im Wissen um bestehende Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst stärken - in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit
- einige dieser Kriterien aufweisen:
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- kulturelle Nachhaltigkeit
- Maßnahmen im Bereich Fair Pay berücksichtigen
- Diversität der Beteiligten berücksichtigen
- Projekte, die bereits begonnen oder schon abgeschlossen sind
- Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden
- Vorhaben die sich hauptsächlich an Studierende richten
- Projekte von Universitäten und Projekte im Rahmen universitärer Studien
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen
- Vorhaben, deren Zielsetzung überwiegend im sozialen, therapeutischen oder pädagogischen Bereich liegen
- bauliche Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten
- Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in/von kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen
- Messebeteiligungen
- Projekte, die Bestandteil von Institutionen sind, die bereits vom BMWKMS eine Jahresprogrammförderung erhalten
- Projekte, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen
- Stipendienprogramme der österreichischen Bundesländer
- Veranstaltungen der Bundesmuseen
Dem ausgefüllten Online-Antrag sind folgende Beilagen anzuhängen und genau wie folgt zu benennen:
1. Übersichtsdarstellung der Projekte inkl. Zeitplan
- Übersichtsdarstellung der Projekte inkl. Zeitplan
- Website des Vereins
- Grundrissplan Ausstellungsraum bzw. Angabe zur Ausstellungsfläche in m2
- fixe Öffnungszeiten, die auch auf der Website bekannt zu geben sind
auf Deutsch, max. 1.500 Zeichen (1 A4 Seite) inkl. Leerzeichen
2. Jahresprogramm
- detaillierte Beschreibung der einzelnen geplanten Projekte (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben) während des betreffenden Jahres - in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht
- Dokumentation der ausstellenden Künstler:innen und ihre bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, künstlerischer Lebenslauf, Website)
- bei Symposien: Nennung der Themen und Vortragenden (Lebenslauf)
- bei Publikationen/Katalogen: Art und Umfang, Auflagenhöhe, Angaben zu Autorinnen und Autoren, Verlag, Herausgeber:innen, Ort der Präsentation
3. Dokumentation
- Dokumentation und kurzer Gesamtüberblick durchgeführter Projekte des Vorjahres
4. Kalkulation
- kostendeckender Gesamtkostenüberblick des jeweiligen Jahres mit allen Einnahmen und Ausgaben
- detaillierte Kalkulation der einzelnen Projekte (Ausstellungen und sonstige Vorhaben)
- bei Aufträgen (z.B. Transporte, Druck) über 7 000 Euro: mindestens drei Anbote
- Aufstellung erhaltener Mittel von Ministerien, Ländern und Gemeinden, Sponsoringbeiträge und Eigenmittel/Einnahmen der letzten 5 Jahre
- Die Kostenkalkulation ist verpflichtend zu verwenden:
Kostenkalkulation IV/6 Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst (Excel, 52 KB)
5. Jahresabschluss
- letzter geprüfter Jahresabschluss der betreffenden Einrichtung oder bei nicht bilanzierenden Einrichtungen eine Aufstellung des Konto- und Bargeldstandes der Verbindlichkeiten und Forderungen zum 1. Tag des aktuellen Geschäftsjahres
6. Formale Angaben zur Rechtsperson
- Darstellung des Vereins bzw. der Organisation:
aktuelle Statuten, tagesaktueller Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug in der aktuellen Fassung, Nennung der Vorstandsmitglieder, Mitgliederzahl, Höhe der Mitgliedsbeiträge usw.
7. Schutzkonzepte (gegebenfalls)
- Kinderschutzkonzept:
wenn Kinder und Jugendliche mitwirken - Präventionskonzept zur Bekämpfung von Machtmissbrauch im Kunst und Kulturbetrieb:
ab einer Förderungshöhe von 50.000 Euro - externer Meldekanal für Hinweisgeber:innen (Whistleblowing-Kanal):
ab einer Förderungshöhe von 100.000 Euro
Die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport (vera*) kann hier unterstützen:
vera* Vertrauensstelle für Betroffene von Gewalt & Belästigung
FAQ Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 204 KB)
- Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular
Unterzeichnen Sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung.
Bitte achten Sie darauf, dass die Antragsteller:innen gemäß dem Vereinsregisterauszug zeichnungsberechtigt sind. - Der vollständige Antrag besteht aus
- dem ausgefüllten Online-Antragsfomular
- inklusive der Beilagen:
1. Übersichtsdarstellung der Projekte inklusive Zeitplan
2. Jahresprogramm
3. Dokumentation
4. Kalkulation
5. Jahresabschluss
6. formale Angaben zur Rechtsperson
7. Schutzkonzepte (gegebenfalls)
- Sie erhalten nach Abschluss und Versand des Antrages auf Ihre angegebene E-Mailadresse eine Übermittlungsbestätigung. Bewahren Sie diese Bestätigung bitte mindestens bis zur Rückmeldung der Fachabteilung auf.
Die Bearbeitung Ihres Förderantrags inklusive Befassung durch den jeweiligen Fachbeirat nimmt voraussichtlich zirka 10 Wochen (ab Ende der Einreichfrist) in Anspruch.
Auskünfte per Telefon oder E-Mail zum Bearbeitungsstatus können leider nicht erteilt werden.
Bitte warten Sie auf die schriftliche Nachricht.