Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Arbeitsstipendien im Bereich zeitgenössischer Zirkus

Stand Juli 2025

Ziele

  • Entwicklung und Weiterentwicklung des künstlerischen Schaffens im Bereich des zeitgenössischen Zirkus

Wer kann einreichen

  • Kunst- und Kulturschaffende mit Hauptwohnsitz in Österreich, die eine ausreichende Qualifikation im Bereich zeitgenössischer Zirkus durch eine einschlägige Ausbildung oder bisherige berufliche Tätigkeit nachweisen können
  • Ein Projekt kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)

Wer kann nicht einreichen

  • Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde
  • Personen, die in den letzten drei Jahren ein Arbeitsstipendium im Bereich zeitgenössischer Zirkus der Sektion für Kunst- und Kultur erhalten haben

Was kann eingereicht werden

  • (Studien)Aufenthalte im In- und Ausland für projektbezogene kreative Tätigkeiten außerhalb des eigenen Wohnsitzes bzw. Kulturkreises
  • Entwicklung von künstlerischen Inhalten
  • Vorbereitung und Planung von Projekten
  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Inland sowie im Ausland, wenn ein vergleichbares Fortbildungsangebot in Österreich nicht besteht

Höhe, Laufzeit und Anzahl der Stipendien

  • € 1.500 pro Monat
  • 10 Stipendien mit maximaler Laufzeit von 3 Monaten
  • Die genaue Bemessung der Förderungsdauer (Anzahl der Monate) hängt vom geplanten Projekt und dem dafür nötigen Aufwand ab.
  • Durch die Förderung in Form eines Arbeitsstipendiums entsteht kein Anspruch auf Förderungen des Vorhabens in weiteren Produktionsphasen.
  • Alleinerziehende können zusätzlich um einen Alleinerzieher:innenbonus und/oder Kinderbetreuungsbonus ansuchen: Information zum Online-Förderantrag
  • Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist.

Vergabemodus

  • Als Objektivierungsverfahren kann eine unabhängige Fachjury eingesetzt werden. Es wird eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vorgenommen.

Kriterien

  • Qualifikation des:der Ausführenden
  • bisherige künstlerische Leistung
  • Art, Umfang und Qualität des geplanten Vorhabens

Einreichfrist

  • 1. bis 31. Mai

Wie wird eingereicht

Beilagen

  • Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
  • Referenzen zu bisherigen Arbeiten (Videolinks, Liste der Festivals und Veranstalter:innen, bei denen bisherige Produktionen gezeigt wurden)
  • Beschreibung des Vorhabens, inkl. Zeitplan (maximal 5 Seiten)
  • Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten drei Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
  • Meldezettel

Nachweis