Arbeitsstipendien im Bereich zeitgenössischer Zirkus
Stand Juli 2025
Inhaltsverzeichnis
Ziele
- Entwicklung und Weiterentwicklung des künstlerischen Schaffens im Bereich des zeitgenössischen Zirkus
Wer kann einreichen
- Kunst- und Kulturschaffende mit Hauptwohnsitz in Österreich, die eine ausreichende Qualifikation im Bereich zeitgenössischer Zirkus durch eine einschlägige Ausbildung oder bisherige berufliche Tätigkeit nachweisen können
- Ein Projekt kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)
Wer kann nicht einreichen
- Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde
- Personen, die in den letzten drei Jahren ein Arbeitsstipendium im Bereich zeitgenössischer Zirkus der Sektion für Kunst- und Kultur erhalten haben
Was kann eingereicht werden
- (Studien)Aufenthalte im In- und Ausland für projektbezogene kreative Tätigkeiten außerhalb des eigenen Wohnsitzes bzw. Kulturkreises
- Entwicklung von künstlerischen Inhalten
- Vorbereitung und Planung von Projekten
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Inland sowie im Ausland, wenn ein vergleichbares Fortbildungsangebot in Österreich nicht besteht
Höhe, Laufzeit und Anzahl der Stipendien
- € 1.500 pro Monat
- 10 Stipendien mit maximaler Laufzeit von 3 Monaten
- Die genaue Bemessung der Förderungsdauer (Anzahl der Monate) hängt vom geplanten Projekt und dem dafür nötigen Aufwand ab.
- Durch die Förderung in Form eines Arbeitsstipendiums entsteht kein Anspruch auf Förderungen des Vorhabens in weiteren Produktionsphasen.
- Alleinerziehende können zusätzlich um einen Alleinerzieher:innenbonus und/oder Kinderbetreuungsbonus ansuchen: Information zum Online-Förderantrag
- Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist.
Vergabemodus
- Als Objektivierungsverfahren kann eine unabhängige Fachjury eingesetzt werden. Es wird eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vorgenommen.
Kriterien
- Qualifikation des:der Ausführenden
- bisherige künstlerische Leistung
- Art, Umfang und Qualität des geplanten Vorhabens
Einreichfrist
- 1. bis 31. Mai
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
- Referenzen zu bisherigen Arbeiten (Videolinks, Liste der Festivals und Veranstalter:innen, bei denen bisherige Produktionen gezeigt wurden)
- Beschreibung des Vorhabens, inkl. Zeitplan (maximal 5 Seiten)
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten drei Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Meldezettel
Nachweis
- Stipendienbericht (PDF, 75 KB)
- Dokumentationsmaterial