Arbeitsstipendien im Bereich zeitgenössischer Zirkus
Stand Oktober 2026
Inhaltsverzeichnis
Ziele
- Entwicklung und Weiterentwicklung des künstlerischen Schaffens im Bereich des zeitgenössischen Zirkus
Wer kann einreichen
- Kunst- und Kulturschaffende mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die eine ausreichende Qualifikation im Bereich zeitgenössischer Zirkus durch eine einschlägige Ausbildung oder bisherige berufliche Tätigkeit nachweisen können
- Ein Projekt kann nur einmal von einer beteiligten Person eingereicht werden (z.B. bei Duos, Trios, Arbeitsgruppen)
- Personen, die in den vergangenen beiden Jahren kein Arbeitsstipendium im Bereich zeitgenössischer Zirkus der Sektion für Kunst- und Kultur erhalten haben
Wer kann nicht einreichen
- Personen, denen für das laufende Jahr bereits ein anderes Stipendium der Sektion für Kunst und Kultur zuerkannt wurde
Was kann eingereicht werden
- Aufenthalte im In- und Ausland für projektbezogene Tätigkeiten außerhalb des eigenen Wohnsitzes sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im In- und Ausland
- Entwicklung künstlerischer Inhalte zur Vorbereitung und Planung von Projekten
Höhe, Laufzeit und Anzahl der Stipendien
- € 1.500 pro Monat
- maximal 10 Stipendien mit maximaler Laufzeit von 3 Monaten
- Das Stipendium muss im Jahr der Antragstellung angetreten werden.
- Die genaue Bemessung der Förderungsdauer (Anzahl der Monate) hängt vom geplanten Projekt und dem dafür nötigen Aufwand ab.
- Durch die Förderung in Form eines Arbeitsstipendiums entsteht kein Anspruch auf Förderungen des Vorhabens in weiteren Produktionsphasen.
- Alleinerziehende können zusätzlich um einen Alleinerzieher:innenbonus und/oder Kinderbetreuungsbonus ansuchen: Information zum Online-Förderantrag.
- Es wird darauf hingewiesen, dass für Sozialversicherungsverhältnisse selbst zu sorgen ist.
Vergabemodus
- Als Objektivierungsverfahren kann eine unabhängige Fachjury eingesetzt werden. Es wird eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vorgenommen.
Kriterien
- Qualität
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Inhalt und Vorhaben
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Methodik
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Innovationsgrad
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Durchführbarkeit
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- Qualifikation
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Ausbildung
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Fachliche Qualifikation
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Bisheriges künstlerisches Schaffen
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Einreichfrist
- 1. bis 31. Mai
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag vollständig und fristgerecht einzubringen.
Beilagen
- Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zur bisherigen künstlerischen Tätigkeit
- Referenzen zu bisherigen Arbeiten (Videolinks, Liste der Festivals und Veranstalter:innen, bei denen bisherige Produktionen gezeigt wurden)
- Beschreibung des Vorhabens inklusive eines Zeitplans (max. 5 Seiten)
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten drei Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Meldezettel
Nachweis
- Stipendienbericht (PDF, 75 KB)
- Dokumentationsmaterial