Projektförderungen im Bereich zeitgenössischer Zirkus
Stand Juli 2025
Inhaltsverzeichnis
Ziele
Entwicklung und Weiterentwicklung des künstlerischen Schaffens im Bereich zeitgenössischer Zirkus in Österreich und seiner Vermittlung insbesondere durch:
- Ermöglichung von Kunst- und Kulturprojekten
- österreichweite und internationale Mobilitäten
- gendergerechte Verteilung von Förderungsmitteln, um die Gleichstellung von Männern und Frauen voranzubringen
- zeitgenössisches künstlerisches Schaffen durch die Unterstützung künstlerischer Vorhaben
- Nachwuchsförderung
Wer kann einreichen
- Einreichberechtigt sind Kulturvereine mit Sitz in Österreich sowie Kunst- und Kulturschaffende mit Hauptwohnsitz in Österreich, die über die entsprechende Qualifikation verfügen.
Was kann eingereicht werden
- Vorbereitung und Durchführung von Produktionen
- Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, in denen künstlerische Werke erstellt und/oder präsentiert werden
- Vorbereitung und Durchführung von Gastspielen und Tourneen im In- und Ausland
- Es können maximal zwei Projekte pro Antragsteller:in eingereicht werden.
- Ein Projekt kann nur dann eingereicht werden, wenn bisher von Abteilung 7 geförderte Projekte abgeschlossen sind und sich der:die Antragsteller:in auch bei anderen Förderstellen (regionale Gebietskörperschaften) für das betreffende Projekt um Förderungen bemüht.
Was kann nicht eingereicht werden
- Projekte mit einer längeren Laufzeit als 18 Monate
- rein kommerziell geprägte Projekte
- Amateurprojekte
- Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden
- Zirkuspädagogik, Zirkusschulen, Ausbildungsprogramme, Workshops
Höhe, Laufzeit und Anzahl der Projektförderungen
- Teilfinanzierung
- Laufzeit maximal 18 Monate
- Die Anzahl und Höhe der Projektförderungen ist durch die zur Verfügung stehenden Budgetmittel limitiert.
Vergabemodus
- Als Objektivierungsverfahren kann eine unabhängige Fachjury eingesetzt werden. Es wird eine Reihung aller zeitgerecht und formal entsprechenden Bewerbungen anhand der unten angeführten Kriterien vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt anhand der Reihung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel.
Kriterien
- Programm und Inhalt
- Qualifikation der Ausführenden; bisherige künstlerische Leistungen
- Umfang und Anspruch des Projekts
- Anteil an zeitbezogenen und experimentellen Kulturformen
- thematischer Wert
- eigenständige Produktionen / neue Formate / Ideen / Konzepte
- kuratorische / künstlerische Gesamtkonzeption
- Organisation und Betrieb
- Qualifikation der Ausführenden im administrativ-organisatorischen Bereich. Die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten müssen gewährleistet sein.
- Präsentationsqualität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Einreichunterlagen
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der organisatorischen Strukturen
- Kaufmännisches und Finanzen
- Qualifikation der Ausführenden im kaufmännischen Bereich. Die zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen fachlichen Fähigkeiten müssen gewährleistet sein.
- Präsentationsqualität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit des Zahlenmaterials
- Angemessenheit und Ausgewogenheit der Kalkulation
- Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
- Finanzierungsbedarf und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit (z.B. Förderungen anderer Gebietskörperschaften, Sponsoring …)
- Angemessenheit von Produktionsaufwand zu lfd. Betriebsaufwand
- angemessene Eigenleistung (Eintritte, Sponsoring …)
- Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay
- Wirkung und Gesellschaft
- Öffentliche Wahrnehmung (Auslastung, Öffentlichkeitsarbeit, Aktivitäten von überregionalem Interesse und / oder beispielgebendem Charakter)
- Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen
- Berücksichtigung der Diversität der Beteiligten
Einreichfrist
- 1. bis 28. Februar
Wie wird eingereicht
- Der Antrag inklusiver aller Beilagen ist als Online-Förderantrag einzubringen.
Beilagen
- ausgefülltes Formular Kostenkalkulation Kulturinitiativen, zeitgenössischer Zirkus (Excel, 32 KB) (bei Bedarf kann eine detailliertere Kostenkalkulation beigelegt werden)
- Kurzbeschreibung des Inhalts (max. 5 Sätze)
- Projektbeschreibung inklusive Zeitplan, künstlerische Zugangsweise, dramaturgische Umsetzung, beteiligte Personen etc. Bei Produktionen sind die geplanten Aufführungsorte und mindestens drei Aufführungstermine anzugeben (max. 10 Seiten)
- Bei Gastspielen und Tourneen sind die Absichtserklärungen des:der Veranstaltenden beizulegen, im Inland sind darüber hinaus Aufführungsorte und -termine in mindestens drei Bundesländern zu nennen.
- Referenzen zu bisherigen Arbeiten (Videolinks, Liste der Festivals und Veranstalter:innen, bei denen bisherige Produktionen gezeigt wurden)
- Förderungen der öffentlichen Hand (Bund, Land, Gemeinde, EU) in den letzten drei Jahren (Förderstelle, Zweck und Höhe)
- Bei Institutionen:
- Kurzbeschreibung der Institution (Schwerpunkte, künstlerisches Statement, bisherige Arbeiten/Erfolge etc. max. 1 A4-Seiten)
- Künstlerischer Lebenslauf der beteiligten Personen (max. 1 A4-Seiten)
- Statuten (bei Ersteinreichung oder Änderung)
- aktueller Vereinsregisterauszug oder Firmenbuchauszug
- Bei Einzelpersonen:
- Künstlerischer Lebenslauf (Schwerpunkte, künstlerisches Statement, bisherige Arbeiten/Erfolge etc. max. 1 A4-Seiten)
- Kopie des Meldezettels
- Für den Fall, dass Vorhaben unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen erfolgen, ist zusätzlich vor Projekt- oder Vorhabensbeginn ein Kinderschutzkonzept vorzulegen.
Informationen zur Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes: Bundes-Jugendförderung: Kinderschutz - Bundeskanzleramt Österreich
Informationen zum Kinderschutz-Gütesiegel: Neues Kinderschutz-Gütesiegel für Organisationen und Unternehmen startet
Nachweis
- Projektabrechnung laut Kunstförderungsrichtlinien