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Förderung von Festivals und Festspielen im Bereich Musik

Einreichfristen:

15. Oktober (für die Durchführung ab dem folgenden Januar)

15. März (für die Durchführung ab dem folgenden Juli)

Ziel

Gefördert werden in Österreich stattfindende Festivals und Festspiele im Bereich Musik und Musiktheater.

Förderhöhe

Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen des künstlerischen Programms und fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. Die Bemessung der Bundesleistung erfolgt im Verhältnis zu den Regionalförderungen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist der fristgerechte und ordnungsgemäße Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung vorangegangener Förderungen.

Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich.

Nicht förderbar sind

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben,
  • rein kommerziell geprägte Programme,
  • Vorhaben von Laien und Amateur:innen
  • Vorhaben von Personen, die sich noch in Ausbildung befinden oder nicht professionell tätig sind,
  • Vorhaben mit reinem sozialen oder karitativen Charakter (zum Beispiel Benefizveranstaltungen),
  • Projekte (mit Ausnahme von EU-Projekten) oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Projekten oder Jahrestätigkeiten sind,
  • reine Produktionskosten ohne eine öffentliche Zugänglichmachung bzw. Präsentation,
  • Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, ausbildungsbezogenen oder religiösen Zweck erfüllen,
  • Wettbewerbe und Workshops.

Antragstellung

Der Antrag ist mit den folgenden Beilagen online (über diesen Link oder Transparenzportal) zu übermitteln.
Benennen Sie die Beilagen bitte mit Nummer und Namen (z.B. „1 – Rechtsperson“):

  1. Rechtsperson
    Angaben zur antragstellenden Person wie Vereinsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Meldebestätigung
  2. Vorhaben
    Beschreibung des Jahresprogramms mit Konzept, Terminen und Angaben zu den beteiligten Personen im künstlerischen und organisatorischen Bereich
  3. Bisherige Tätigkeit
    Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Arbeitsproben, Pressespiegel (per Link)
  4. Budget und Statistik
    Kostenkalkulation, Statistik, öffentliche Förderungen (per Formular (Excel, 69 KB))
  5. Zusagen
    Förder- und Finanzierungsbestätigungen von Land, Gemeinde, Sponsoren
  6. Wirtschaftliche Situation
    Darstellung von Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten, Forderungen; letzter Jahresabschluss bei bilanzierenden Organisationen
  7. Optional: Prävention
    Konzept zur Vermeidung von Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung, Entwürdigung oder Beleidigung mit Zielsetzung, Prinzipien und konkreter Umsetzungs- sowie Kommunikationsplanung (verpflichtend ab einer Förderung von EUR 50.000); Einrichtung eines Meldekanals für Hinweisgeber:innen („Whistleblowing-Kanal“; verpflichtend ab einer Förderung von EUR 100.000)
  8. Optional: Kinderschutz
    Kinderschutzkonzept mit Zielsetzung, Risikoeinschätzung und konkreten Maßnahmen (verpflichtend bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen)

Förderkriterien

  1. Qualität von Programm und Konzept unter Berücksichtigung innovativer, zeitgenössischer und experimenteller Formen
  2. Fachliche Qualifikation und bisheriges Schaffen der beteiligten Personen
  3. Nachhaltige Wirksamkeit und Erschließung von Publikum
  4. Angemessenheit und Ausgewogenheit von Kosten und Finanzierung, Förderbedarf
  5. Fairness-Maßnahmen: Bezahlung, Inklusion und Diversität der Beteiligten

Formulare

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV - Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/2 - Musik und darstellende Kunst

Ansprechperson:
Mag. Martin Seiwald, MAS
Tel: +43 1 71 606-851027
E-Mail: martin.seiwald@bmwkms.gv.at

Links