Förderung von Festivals und Festspielen im Bereich Musik
Einreichfristen:
15. Oktober (für die Durchführung ab dem folgenden Januar)
15. März (für die Durchführung ab dem folgenden Juli)
Ziel
Gefördert werden in Österreich stattfindende Festivals und Festspiele im Bereich Musik und Musiktheater.
Förderhöhe
Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen des künstlerischen Programms und fördert subsidiär zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. Die Bemessung der Bundesleistung erfolgt im Verhältnis zu den Regionalförderungen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist der fristgerechte und ordnungsgemäße Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung vorangegangener Förderungen.
Antragsberechtigt sind Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich.
Nicht förderbar sind
- zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene, abgeschlossene sowie bereits beim BMWKMS eingereichte und abgelehnte Vorhaben,
- Vorhaben mit überwiegend kommerziellem, sozialem, karitativem (Benefiz), wissenschaftlichem, ausbildungsbezogenem oder religiösem Charakter,
- Vorhaben von Laien oder sich in Ausbildung befindlichen Personen,
- Vorhaben, die Teil von bereits vom BMWKMS geförderten Projekten oder Jahrestätigkeiten sind (mit Ausnahme von EU-Projekten),
- Vorhaben ohne öffentliche Präsentation sowie Wettbewerbe und Workshops.
Antragstellung
Der Antrag ist mit den folgenden Beilagen online (über diesen Link oder Transparenzportal) zu übermitteln.
Benennen Sie die Beilagen bitte mit Nummer und Namen (z.B. "1 – Rechtsperson"):
- Rechtsperson
Angaben zur antragstellenden Person wie Vereinsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Meldebestätigung - Vorhaben
Beschreibung des Jahresprogramms mit Konzept, Terminen und Angaben zu den beteiligten Personen im künstlerischen und organisatorischen Bereich. (Weiter Informationen siehe FAQs Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 203 KB)) - Bisherige Tätigkeit
Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Arbeitsproben, Pressespiegel (per Link) - Budget und Statistik
Kostenkalkulation, Statistik, öffentliche Förderungen (per Formular (Excel, 69 KB)) - Zusagen
Förder- und Finanzierungsbestätigungen von Land, Gemeinde, Sponsoren - Wirtschaftliche Situation
Darstellung von Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten, Forderungen; letzter Jahresabschluss bei bilanzierenden Organisationen - Prävention
Präventionskonzept ab einer Förderung von EUR 50.000; Meldekanal für Hinweisgeber:innen ("Whistleblowing-Kanal") ab einer Förderung von EUR 100.000.
FAQs Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 203 KB) - Kinderschutz
Kinderschutzkonzept bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.
FAQs Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 203 KB))
Förderkriterien
- Qualität von Programm und Konzept unter Berücksichtigung innovativer, zeitgenössischer und experimenteller Formen
- Fachliche Qualifikation und bisheriges Schaffen der beteiligten Personen
- Nachhaltige Wirksamkeit und Erschließung von Publikum
- Angemessenheit und Ausgewogenheit von Kosten und Finanzierung, Förderbedarf
- Fairness-Maßnahmen: Bezahlung, Inklusion und Diversität der Beteiligten
Formulare
- Formular Budget und Statistik (Excel, 69 KB)
- Formular Eidesstattliche Erklärung (Word, 40 KB)
- Online-Antragstellung
- Online-Antragstellung (über Transparenzportal)
Kontakt
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV - Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/2 - Musik und darstellende Kunst
Ansprechperson:
Mag. Martin Seiwald, MAS
Tel: +43 1 71 606-851027
E-Mail: martin.seiwald@bmwkms.gv.at