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Staatsstipendien für Komposition und Kompositionsstipendien

Einreichfristen:

15. September (bei Uraufführungen ab Jänner) und 15. April (bei Uraufführung ab Juli)

Ziel

Die ausgeschriebenen Stipendien für musikalische Komposition würdigen und fördern freischaffende Künstler:innen, die sich professionell mit zeitgenössischen musikalischen Entwicklungen in Österreich auseinandersetzen, und dienen der Erarbeitung neuer kompositorischer Werke während der Laufzeit der Stipendien.

Förderhöhe

Die Kompositionsstipendien sind mit monatlich EUR 1.500,00 dotiert. Es werden jährlich folgende Stipendien ausgeschrieben:

  • Staatsstipendien für Komposition mit einer Dauer von 12 Monaten und einem Gesamtbetrag von EUR 18.000,00 je Stipendium
  • Kompositionsstipendien mit einer Dauer von vier Monaten und einem Gesamtbetrag von EUR 6.000,00 je Stipendium
  • Kompositionsstipendien mit einer Dauer von zwei Monaten und einem Gesamtbetrag von EUR 3.000,00 je Stipendium

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen,

  • die ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder mehrjährig, kontinuierlich und hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind und
  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des gesamten Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Nicht antragsberechtigt sind Personen,

  • die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für ein Bachelor-, Diplom- oder Magister-Studium immatrikuliert und noch nicht professionell als Musikschaffende tätig sind;
  • die während der Laufzeit der Stipendien bereits ein anderes Stipendium des Bundes erhalten.

Nicht förderbar sind

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossene Vorhaben,
  • rein kommerziell geprägte Programme,
  • Vorhaben mit reinem sozialen oder karitativen Charakter (zum Beispiel Benefizveranstaltungen),
  • reine Produktionskosten ohne eine öffentliche Zugänglichmachung bzw. Präsentation,
  • Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, ausbildungsbezogenen oder religiösen Zweck erfüllen,
  • Wettbewerbe und Workshops.

Personen, denen bereits ein Staatsstipendium für Komposition zugesprochen wurde, können im darauffolgenden Jahr kein Staatsstipendium erhalten.

Antragstellung

Der Antrag ist mit den folgenden Beilagen online (über diesen Link oder Transparenzportal) zu übermitteln.

Hinweis

Bewerben Sie sich nur für eines der ausgeschriebenen Stipendien! Ihre Bewerbung wird automatisch auch für ein Kompositionsstipendium mit kürzerer Laufzeit in Betracht gezogen.

Benennen Sie die Beilagen bitte mit Nummer und Namen („1 – Rechtsperson“):

  1. Rechtsperson
    Meldebestätigung oder Passkopie
  2. Vorhaben
    Beschreibung des Vorhabens mit Zeitplan
  3. Bisherige Tätigkeit
    Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Arbeitsproben, Pressespiegel (per Link)
  4. Finanzierung
    Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Finanzierungen für die eingereichten Arbeitsvorhaben
  5. Optionale Beilagen
    Abschlusszeugnisse, Absichtserklärungen, Bestätigungen

Förderkriterien

  1. Qualität von Programm und Konzept unter Berücksichtigung innovativer, zeitgenössischer und experimenteller Formen sowie öffentlicher Wirksamkeit
  2. Fachliche Qualifikation und bisheriges Schaffen

Vergabe

Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert, jedoch erfolgt keine Begründung der Entscheidung und Auswahl.

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/2 – Musik und darstellende Kunst

Ansprechpersonen:
Mag. Jan Pilny,
Tel: +43 1 71 606-851025
E-Mail: jan.pilny@bmwkms.gv.at

Links