109. Sitzung des Kunstrückgabebeirats – vier Empfehlungen beschlossen
Der Kunstrückgabebeirat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2026 vier Empfehlungen zu Sammlungsgegenständen der Österreichischen Galerie Belvedere, des Kunsthistorischen Museums, der Albertina sowie der Hauptbibliothek der Universität Wien beschlossen. Die Sitzung fand auf Einladung des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Heeresgeschichtlichen Museum statt. Den Beratungen lagen insbesondere Forschungen der Kommission für Provenienzforschung beziehungsweise der Universitätsbibliothek Wien zugrunde.
Porträts aus der Österreichischen Galerie Belvedere sowie Werke aus dem Kunsthistorischen Museum und der Albertina
Zunächst befasste sich der Beirat mit einem Damenporträt von François-Xavier Fabre aus der Österreichischen Galerie Belvedere. Dieses konnte im Zuge umfassender Recherchen der Kommission für Provenienzforschung dem Eigentum von Jean und Lucie Engel zugeordnet werden. Die Familie Engel hatte Österreich bereits kurz nach dem "Anschluss" an das nationalsozialistische Deutsche Reich verlassen und war zunächst nach Frankreich, später in die Schweiz geflohen. Ihre umfangreiche Kunstsammlung und Wohnungseinrichtung verblieben in Wien, wurden von der Gestapo beschlagnahmt und über die sogenannte "Verwaltungsstelle für jüdisches Umzugsgut der Gestapo", kurz Vugesta verwertet. Das Gemälde Fabres gelangte über das Dorotheum und die Wiener Galerie St. Lucas an den "Sonderauftrag Linz". Die Entziehung wurde als NS-verfolgungsbedingt eingestuft und die Restitution an die Rechtsnachfolger:innen von Todes wegen nach Jean und Lucie Engel empfohlen.
Gegenstand der Sitzung war des Weiteren ein 1926 entstandenes Porträt von Louise Eisner, später Fürstin Odescalchi, des amerikanischen Porträtisten John Quincy Adams aus der Österreichischen Galerie Belvedere sowie Werke aus dem Kunsthistorischen Museum und der Albertina, die nach dem Tod Louise Odescalchis 1963 in die Sammlungen gelangten. Deren früherer Ehemann Paul Jakob Eisner, ein deutscher Industrieller jüdischer Herkunft, war vor der nationalsozialistischen Verfolgung zunächst nach Prag und Paris, später nach Argentinien geflohen. Sein Vermögen in Berlin wurde beschlagnahmt, sein Umzugsgut 1942 versteigert – die gegenständlichen Werke befanden sich allerdings nicht darunter. Die neuerlichen Forschungen der Kommission für Provenienzforschung erbrachten keine ausreichenden Hinweise auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug. Eine Restitution wurde daher nicht empfohlen.
Druckschrift aus der Hauptbibliothek der Universität Wien
Darüber hinaus wurde eine Druckschrift aus der Hauptbibliothek der Universität Wien behandelt, die ursprünglich dem Collegium Canisianum in Innsbruck zugehörte. Das Jesuitenkolleg war nach dem "Anschluss" Österreichs geschlossen worden; zahlreiche Angehörige des Ordens mussten fliehen, Teile der Bibliothek wurden ausgelagert oder gingen verloren. Das hier gegenständliche Werk dürfte an die "Zentralbibliothek der Hohen Schule der NSDAP" Berlin gegangen sein und gelangte nach dem Krieg als Teil der "Sammlung Tanzenberg" über die sogenannte Büchersortierungsstelle an die Universitätsbibliothek Wien. Aufgrund der historischen Umstände und der rekonstruierten Provenienz wurde die Übereignung der Druckschrift an das Collegium Canisianum empfohlen.
Zeichnungen aus der Albertina
Abschließend standen mehrere Zeichnungen von Johann Evangelist Scheffer von Leonhartshoff aus der Albertina im Fokus, die mit Helene Heymann und Ilsa Poschacher in Zusammenhang stehen. Die Recherchen zeigten, dass die betreffenden Werke aus der Sammlung des 1936 verstorbenen Kunstsammlers August Heymann bereits vor dem "Anschluss" von dessen Erbinnen zur Veräußerung in Kommission gegeben worden sind. Der Beirat sah jedenfalls keine NS-verfolgungsbedingte Entziehung und sprach sich gegen eine Übereignung an die Rechtsnachfolger:innen nach Helene Heymann und Ilsa Poschacher aus.
Zum Thema
Die Empfehlungen des Beirats werden Bundesminister Andreas Babler sowie Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner zur Entscheidung vorgelegt.
Informationen zur Arbeit der Kommission für Provenienzforschung: Provenienzforschung
Der Kunstrückgabebeirat tagt mehrmals im Jahr und fasst dabei – auf Basis der von der Kommission für Provenienzforschung vorgelegten Dossiers – Beschlüsse, die als Empfehlungen an die für die jeweiligen Sammlungen zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister gerichtet werden.
Die Beschlüsse im Wortlaut: Provienzforschung und Restitution in den Sammlungen des Bundes
- Die Kommission publiziert laufend die Ergebnisse ihrer umfassenden Forschungen, die dem Beirat als Grundlage für seine Empfehlungen dienen: Lexikon der österreichischen Provenienzforschung
- Übersichtsseite Kunstrückgabe & Gedenkkultur
- Website Österreichischen Galerie Belvedere
- Website Kunsthistorisches Museum Wien
- Website Hauptbibliothek - Universitätsbibliothek Wien
- Website Albertina Museum Wien