Kinderschutz im Netz: Bundesregierung setzt Mindestalter für Social Media fest Gesetzesentwurf bis Sommer geplant: Verpflichtendes Mindestalter von 14 Jahren und verstärkter Fokus auf Medienkompetenz an Schulen
Internetdienste sowie soziale Medien sind für Kinder und Jugendliche zu einem zentralen Bestandteil ihres Alltags geworden und dienen als Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsplattformen. Gleichzeitig bestehen gerade für Kinder und Jugendliche bekannte Gefahren auf diesen Plattformen: von Suchtmechanismen über Cybermobbing bis hin zu politischer Radikalisierung und gezielter Desinformation.Soziale Medien verstärken Ablenkung und Konzentrationsprobleme, während personalisierte Werbung und algorithmische Inhalte den Druck auf junge Menschen erhöhen.
Dies macht klare Regeln im digitalen Raum notwendig.
Die Bundesregierung hat daher am 27. März 2026 einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet präsentiert. Kernstück ist die Einführung eines verpflichtenden Mindestalters von 14 Jahren für die Nutzung von Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat. Ein entsprechender nationaler Gesetzesentwurf soll bis Ende Juni vorliegen.
Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler:
"Was wir unseren Kindern im persönlichen Umgang nicht zumuten würden, sollten wir auch in der digitalen Welt nicht akzeptieren. Auf Social-Media-Plattformen werden sie mit unrealistischen Schönheitsidealen, Gewaltverherrlichung, Falschinformationen und Manipulation konfrontiert, während milliardenschwere Konzerne ihrer Verantwortung nicht nachkommen, ausschließlich Profitinteressen bedienen und mit dem Wohlbefinden und damit mit der Zukunft unserer Kinder spielen – Click um Click, Like um Like.
Hier schreiten wir als Bundesregierung ein und setzen dem Treiben ein Ende: mit klaren Regeln für Plattformen, durch Stärkung von Medienkompetenz und einer Social-Media-Altersbeschränkung."
Österreich folgt mit dem Schritt einem internationalen Trend. Australien hat im Dezember 2025 als erstes Land weltweit ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt, Frankreich und Großbritannien arbeiten an vergleichbaren Regelungen. Die österreichische Bundesregierung setzt die Altersgrenze bei 14 Jahren an und orientiert sich dabei an der in Österreich geltenden Grenze der Geschäftsfähigkeit sowie an den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Datenschutzkonforme Altersverifikation als Schlüssel
Im Rahmen der nationalen Umsetzung wird der europäische Mindeststandard um zusätzliche Verifikationsmethoden ergänzt, um eine niederschwellige, sichere, geschützte, inklusive und breite digitale Teilhabe sicherzustellen. Zentral ist dabei ein Zero-Knowledge-Proof-Ansatz, je nach Ausgestaltung der konkret gewählten technischen Lösung.
Breites Maßnahmenpaket
Die präsentierte Einigung umfasst neben dem Mindestalter eine Reihe weiterer Maßnahmen:
- konsequentere Durchsetzung des Digital Services Act auf europäischer Ebene
- Stärkung schulischer und außerschulischer Medienkompetenzangebote
- Förderung jugendaffiner journalistischer Qualitätsformate
- Workshopreihen zur Faktenerkennung im digitalen Alltag im Rahmen der Digitalen Kompetenzoffensive
Medienkompetenz an Schulen wird gestärkt
Im Rahmen einer Weiterentwicklung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen wird ab dem Schuljahr 2027/28 der neue Pflichtgegenstand Medien und Demokratie mit zwei Jahreswochenstunden eingeführt. Darin lernen Schüler:innen, wie Medien die öffentliche Meinung prägen, wie Desinformation und Radikalisierung erkannt werden können und welchen Einfluss der Umgang mit Medien auf die psychische Gesundheit hat. Gleichzeitig wird der Pflichtgegenstand Informatik und Künstliche Intelligenz auf drei Jahreswochenstunden aufgestockt, um digitale Kompetenzen – von Programmierung über Datenschutz bis hin zu den gesellschaftlichen Auswirkungen von KI – systematisch zu verankern. Die festgelegten Mindeststunden in der autonomen Stundentafel bleiben unverändert, das sind daher mindestens zehn Stunden für Latein im Gymnasium. Die Umsetzung erfolgt ohne Erhöhung der Gesamtstundenzahl und mit erweiterten schulautonomen Gestaltungsspielräumen, sodass Schulen die neuen Inhalte flexibel in bestehende Strukturen integrieren können.