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Ausschreibung der Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien 2026

Frist: 31. März 2026

Zweck/Intention

Die "Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien" sind zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden, um Projekte im Bereich der Architektur bzw. Stadtplanung mit Schwerpunkt auf experimentelle Ansätze im Hinblick auf soziale Verbesserungen bzw. im Zusammenhang mit der Dynamik aktueller gesellschaftlicher Veränderungen durchführen zu können. Erwünscht sind Kooperationen mit Institutionen im internationalen Kontext, wie Planungsabteilungen, beispielhafte Projektträger, Bibliotheken, Archive, Universitäts-/Hochschulinstitute u. ä.

Ein direkter Bezug des Vorhabens zu den UN-Nachhaltigkeitszielen ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit mindestens 5-jähriger beruflicher Praxis, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits das Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2025 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. 

Stipendienanzahl

bis zu 5 Stipendien 

Stipendiendauer

6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2026 anzutreten

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EURO 9.300,00

Alleinerziehende und/oder Beziehung von Kinderbetreuungsbonus

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und/oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden Zu verwenden ist das Antragsformular „Erklärung zur Berücksichtigung des Stipendien-Kinderbetreuungsbonus“. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Bewerbungsfrist

Bewerbungsfrist bis 31. März 2026 per Online-Formular

Einreichung

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen.

Einzureichen ist eine thematisch spezifizierte Beschreibung eines Projektes mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann.

  • vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Online-Formular
  • schriftliche Erläuterung und Spezifizierung des Themas mit halbseitiger Kurzfassung
  • Projektbeschreibung, Zielerwartungen, Vorgangsweise, Zeitplan, Art der Ergebnisse, geplante Präsentationsform
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit 
  • Kopie des Abschlusszeugnisses, Kopie des Meldezettels
  • Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungen an die Abteilung IV/B/4 nur per Online-Formular erfolgen können.

Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in jeweils 3 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  • Projekt (Projektbeschreibung und Kurzfassung)
  • Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
  • Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)

Die Größe darf 10 MB nicht überschreiten.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/B/4 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Kontakt für Rückfragen

Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Abteilung IV/B/4

Dilara Acarbas 
E-Mail: dilara.acarbas@bmwkms.gv.at