Ausschreibung von Stipendien für Tanz und Performance 2026
Frist: 8. Mai 2026
Inhaltsverzeichnis
- Anzahl: bis zu 10 Stipendien
- Dauer: drei Monate
- Stipendienhöhe: 4.500 Euro
- Einreichfrist: 8. Mai 2026
Zielsetzung
Die Stipendien sollen Kunstschaffenden im Bereich Tanz und Performance die Möglichkeit geben, neue künstlerische Konzepte und Projekte zu entwickeln und sich der Recherche, Konzeption und Vorbereitung künstlerischer Vorhaben zu widmen. Die Ausschreibung richtet sich an bereits professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, deren Arbeit sich durch experimentelle Ausrichtung und innovativen Charakter auszeichnet. Die Stipendien werden projektbezogen vergeben und dienen nicht primär für Fortbildungs- und Ausbildungsmaßnahmen oder Trainings.
Dotierung
- Die Stipendien sind mit 4.500,00 Euro dotiert.
- Ein um den Betrag von 200,00 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Stipendiat:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400,00 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Das Stipendium ist noch im Jahr 2026 anzutreten.
Antragsberechtigung
- Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen,
- die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des gesamten Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben;
- die ein abgeschlossenes künstlerisches Studium vorweisen können oder mehrjährig, kontinuierlich und hauptberuflich als Tänzer:innen oder Performer:innen tätig sind und
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest zwei öffentlichkeitswirksame Projekte bzw. Produktionen umgesetzt haben. Universitäre Projekte bzw. Projekte im Rahmen der Ausbildung werden nicht anerkannt.
- Nicht antragsberechtigt sind Personen,
- die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für ein künstlerisches Bachelor-Studium immatrikuliert sind und noch nicht professionell als Künstler:innen tätig sind, und
- die im Jahr 2026 bereits ein anderes Stipendium des Bundes oder eine Förderung des Programms ACT OUT erhalten.
Fördervoraussetzungen
- Im Rahmen des Stipendiums sind Arbeitsvorhaben umzusetzen, die der Antragstellung als Konzept beizulegen sind.
- Nicht förderbar sind
- zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene Vorhaben oder Projekte, für die bereits eine Förderung beim BMWKMS beantragt wurde;
- rein kommerziell geprägte Vorhaben;
- Vorhaben mit vorrangig soziokulturellen, pädagogischen, wissenschaftlichen und ausbildungsbezogenen Zwecken.
Antragstellung
Der Antrag ist per Online-Antrag vollständig und fristgerecht einzureichen.
Formulare und Informationen zum Online-Antrag
Verwenden Sie das "Antragsformular - Stipendien, Ankäufe und Ateliers".
Folgende Beilagen sind vollständig als Einzeldokumente mit Nummer und Namen benannt (z.B. "1. Person") beizufügen:
- Person
Lebenslauf mit bisheriger künstlerischer Tätigkeit und Arbeitsproben (Links) - Vorhaben
Beschreibung der geplanten Arbeitsvorhaben (auf maximal 2 A4-Seiten) - Meldebestätigung
aktuelle Meldebestätigung - Förderungen
Auflistung öffentlicher Förderungen der vergangenen fünf Jahre und ggf. Angabe von beantragten bzw. erhaltenen Förderungen für die Stipendienvorhaben - Optionale Beilagen
- Abschlusszeugnisse der künstlerischen Ausbildung
- Bestätigung der Familienbeihilfe für Alleinerzieher:innen bzw. Bezieher:innen einer erhöhten Familienbeihilfe
Einreichfrist
- Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 8. Mai 2026 möglich.
- Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen.
Vergabe
- Die Entscheidung zur Vergabe der Stipendien auf Vorschlag einer unabhängigen Jury erfolgt voraussichtlich im Juni 2026.
- Formal nicht entsprechende Anträge, wie zum Beispiel nicht fristgerecht eingebrachte
-
oder unvollständige Anträge, können nicht berücksichtigt werden.
- Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert, jedoch erfolgt keine Begründung der Entscheidung und Auswahl.
- Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen zur Vorlage eines ausführlichen Berichts einschließlich Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums.
Rückfragen:
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Abteilung IV/A/2 – Musik und darstellende Kunst
Mag.a Julia Kronenberg, MAS
Tel.: +43 1 71606 – 851028
E-Mail: julia.kronenberg@bmwkms.gv.at