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Ausschreibung der TISCHE-Stipendien 2026 für Architektur

Frist: 31. März 2026

Zweck/Intention

Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, aber bereits renommierten Architekturbüro bzw. einer Einrichtung auf dem Gebiet der Baukultur im Ausland. Der Begriff "Baukultur" wird als Sammelbezeichnung für die gestaltete Umwelt verstanden und umfasst neben Gebäuden, insbesondere auch den Freiraum, Energieeffizienz, Raum- und Stadtplanung sowie die für die Entstehung von Baukultur relevanten Prozesse, etwa partizipative Verfahren.

Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen Architektinnen und Architekten unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro bzw. in einer Institution im Ausland mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln.

In der Bewerbung ist ein Büro zu nennen, das auch inhaltlich/thematisch dem Interesse der Bewerber:innen an der eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Büros entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung IV/B/4 möglich.
Ein direkter Bezug des ausgewählten Büros bzw. der Arbeitsvorhaben zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre (Studienabschluss nicht vor dem 31.03.2022) und freiberuflicher Stellung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Tische-Stipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2025 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl

bis zu 5 Stipendien; 

Stipendiendauer

6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2026 anzutreten

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EUR 11.100,00

Alleinerziehende und/oder Beziehung von Kinderbetreuungsbonus

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und/oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.
Zu verwenden ist das Antragsformular „Erklärung zur Berücksichtigung des Stipendien-Kinderbetreuungsbonus“.  Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Bewerbungsfrist

Bewerbungsfrist bis zum 31. März 2026 per Online-Formular.

Einreichung

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:

  • vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Online-Formular
  • Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 1 DIN A4-Seite)
  • Nennung des gewünschten Architekturbüros und kurze Begründung der Wahl (Erstkontakt sollte bereits bestehen)
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen   künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
  • Kopie des Abschlusszeugnisses, Kopie des Meldezettels
  • Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/B/4 nur per Online-Formular erfolgen können.

Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in jeweils 3 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
  •  Projekt (Projektbeschreibung und Kurzfassung, Auswahl des Büros)
  •  Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
  •  Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)

Die Größe darf 10 MB nicht überschreiten.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung per Online-Formular einzureichen. 

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/B/4 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Kontakt für Rückfragen

Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Abteilung IV/B/4

Dilara Acarbas
E-Mail: dilara.acarbas@bmwkms.gv.at