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Tourneeförderung im Bereich darstellende Kunst

Einreichfrist:

bis spätestens drei Monate vor Projektbeginn

Ziel

Gefördert werden Tourneen von Theatern und freien Theater-, Tanz- oder Performanceproduktionen im In- und Ausland.

Förderhöhe

Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen der anfallenden Reise- und Tourneekosten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist der fristgerechte und ordnungsgemäße Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung vorangegangener Förderungen.

Antragsberechtigt sind

  • Organisationen (juristische Personen) mit Sitz in Österreich sowie
  • Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich.

Gefördert werden Tourneen von bis zu zwölf Monaten Dauer von Produktionen mit überwiegend österreichischem Produktionsanteil, die vorwiegend in Österreich produziert und aufgeführt wurden.

  • Tourneen im Inland müssen mindestens drei Aufführungen außerhalb des Bundeslandes der Erstaufführung umfassen. Zusätzlich geplante Aufführungen im Bundesland der Erstaufführung können mitbeantragt werden.
  • Tourneen im Ausland müssen mindestens zwei Aufführungen umfassen. Zulässig sind begründete Ausnahmen bei Produktionen größeren Umfangs und Veranstaltungsorten mit besonderer Relevanz und Wirkung.

Nicht förderbar sind

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnene, abgeschlossene sowie bereits beim BMWKMS abgelehnte Vorhaben
  • Vorhaben mit überwiegend kommerziellem, sozialem, karitativem (Benefiz), wissenschaftlichem, ausbildungsbezogenem oder religiösem Charakter
  • Vorhaben von Laien oder sich in Ausbildung befindlichen Personen
  • Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Projekten oder Jahrestätigkeiten sind (mit Ausnahme von EU-Projekten)
  • Vorhaben ohne öffentliche Präsentation, Wettbewerbe und Workshops

Antragstellung

Der Antrag ist mit den folgenden Beilagen online (über das Formularservice oder Transparenzportal) zu übermitteln.
Benennen Sie die Beilagen bitte mit Nummer und Namen (z.B. "1 – Rechtsperson"):

  1. Rechtsperson
    Angaben zur antragstellenden Person wie Vereinsregisterauszug, Gesellschaftervertrag, Meldebestätigung
  2. Vorhaben
    Beschreibung des Vorhabens (max. 7.000 Zeichen) mit Programm, Konzept, Terminen und Angaben zu den beteiligten Personen im künstlerischen und organisatorischen Bereich
  3. Bisherige Tätigkeit
    Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Pressespiegel, Arbeitsproben (bei Videos: Aufzeichnungen, keine Trailer)
  4. Budget
    per Formular: Formular Budget Tournee DK (Excel, 58 KB)
  5. Zusagen
    Förder- und Finanzierungsbestätigungen von Land, Gemeinde, Sponsoren
  6. Bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen: Kinderschutzkonzept
    FAQs Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 208 KB)

Förderkriterien

  1. Qualität von Programm und Konzept unter Berücksichtigung innovativer, zeitgenössischer und experimenteller Formen
  2. Fachliche Qualifikation und bisheriges Schaffen der beteiligten Personen
  3. Nachhaltige Wirksamkeit und Erschließung von Publikum
  4. Angemessenheit und Ausgewogenheit von Kosten und Finanzierung, Förderbedarf
  5. Fairness-Maßnahmen: Bezahlung, Inklusion und Diversität der Beteiligten

Formulare

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV - Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/2 - Musik und darstellende Kunst

Ansprechperson:
Mag.a Julia Kronenberg, MAS
Tel: +43 1 71 606-851028
E-Mail: julia.kronenberg@bmwkms.gv.at

Links