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Stipendien für Tanz und Performance

Einreichfrist:

15. Mai

Ziel

Die Stipendien für Tanz und Performance richten sich an bereits professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, deren Arbeit sich durch experimentelle Ausrichtung und innovativen Charakter auszeichnet. Die Stipendien sollen Kunstschaffenden im Bereich Tanz und Performance die Möglichkeit geben, neue künstlerische Konzepte und Projekte zu entwickeln und sich der Recherche, Konzeption und Vorbereitung künstlerischer Vorhaben zu widmen. Die Stipendien werden projektbezogen vergeben und dienen nicht für Fort- bzw. Ausbildungsmaßnahmen oder Trainings.

Förderhöhe

Das BMWKMS bietet einen monatlichen Stipendienbetrag von EUR 1.500. Bei einer Stipendienlaufzeit von drei Monaten ergibt dies eine Förderung von EUR 4.500 je Stipendium.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraumes ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.

Nicht antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für ein Bachelor-Studium immatrikuliert sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die im selben Jahr bereits ein Startstipendium des Bundes erhalten haben.

Nicht förderbar sind

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben,
  • rein kommerziell geprägte Programme,
  • Vorhaben mit reinem sozialen oder karitativen Charakter (zum Beispiel Benefizveranstaltungen),
  • Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Projekten oder Jahrestätigkeiten sind,
  • reine Produktionskosten ohne eine öffentliche Zugänglichmachung bzw. Präsentation,
  • Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, ausbildungsbezogenen oder religiösen Zweck erfüllen,
  • Wettbewerbe und Workshops.

Antragstellung

Der Antrag ist mit den folgenden Beilagen online (über diesen Link oder Transparenzportal) zu übermitteln.

Benennen Sie die Beilagen bitte mit Nummer und Namen („1 – Rechtsperson“):

  1. Rechtsperson
    Meldebestätigung oder Passkopie
  2. Vorhaben
    Beschreibung des Vorhabens mit Zeitplan
  3. Bisherige Tätigkeit
    Beschreibung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Arbeitsproben, Pressespiegel (per Link)
  4. Optionale Beilagen
    Abschlusszeugnisse, Absichtserklärungen, Bestätigungen

Förderkriterien

  1. Qualität von Programm und Konzept unter Berücksichtigung innovativer, zeitgenössischer und experimenteller Formen sowie öffentlicher Wirksamkeit
  2. Fachliche Qualifikation und bisheriges Schaffen

Vergabe

Die Entscheidung zur Vergabe erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Alle Antragsteller:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert, jedoch erfolgt keine Begründung der Entscheidung und Auswahl.

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV – Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/2 – Musik und darstellende Kunst

Ansprechpersonen:
Mag.a Julia Kronenberg, MAS
Tel: +43 1 71 606-851028
E-Mail: julia.kronenberg@bmwkms.gv.at

Links