Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir verwenden anonymisierte Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Es besteht die Möglichkeit, dass Video Plattformen, auf der eingebettete Videos liegen, Cookies schreiben. Werden diese Cookies bestätigt, können solche Videos abgespielt werden. Besuchen Sie unsere Cookie-Einstellungen, um diesen zuzustimmen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Antirassismus ins Rampenlicht

Antirassismus ins Rampenlicht

Der Internationale Aktionstag gegen Rassismus findet am 21. März 2026 zum 60. Mal statt. Das BMWKMS nimmt dies zum Anlass, um geförderte Einrichtungen und Projekte ins Rampenlicht zu rücken, die sich in Kunst, Kultur und Sport für Antirassismus und Antidiskriminierung engagieren. 

Im Zuge des Projekts "Antirassismus ins Rampenlicht" hat das Ressort in den Sektionen Sport und Kunst und Kultur erhoben, welche der geförderten Initiativen, Vereine, Institutionen und Projekte zu diesen Themen vermitteln, bilden und diskriminierungskritische Räume und Spielfelder schaffen.

Die exemplarische Auswahl von Einrichtungen und Projekten aus den Themenspektren Sport sowie Kunst und Kultur zeigen Beispiele für Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung auf struktureller Ebene, innerhalb der Organisationen und Angebote, die sich an die breite Öffentlichkeit richten.

Weitere Kunst und Kultur Projekte

Weitere Sport Projekte

Häufig gestellte Fragen

Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung, die nicht gerechtfertigt ist und zu einer Benachteiligung führt. Das Gleichbehandlungsgesetz schützt vor einer Diskriminierung aus den folgenden Gründen:

  • Geschlecht
  • ethnische Zugehörigkeit
  • Religion oder Weltanschauung
  • Alter
  • sexuelle Orientierung
  • Betreuung und Pflege von Kindern und Angehörigen

Diskriminierung verhindert, dass Menschen gleichberechtigt leben können, und widerspricht dem Grundsatz, dass alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte haben. Wer Abwertung, Ausgrenzung oder Beleidigungen erlebt, hat nicht dieselben Chancen wie jemand, der davon nicht betroffen ist.

Rassismus ist eine Diskriminierungsform. Sie beruht auf der Vorstellung, dass Menschen aufgrund zugeschriebener biologischer, kultureller oder religiöser Merkmale in klar voneinander getrennte Gruppen eingeteilt werden können. Dabei werden Unterschiede als Zeichen von „Fremdheit“ dargestellt. Im Kern steht ein Denken, das Menschen als unterschiedlich wertvoll betrachtet und so Ungleichheit rechtfertigt. Diese Mechanismen sind strukturell, führen zu konkreten Benachteiligungen und verringern die Chancen auf Teilhabe und Gleichstellung – mit Folgen für die gesamte Gesellschaft.

Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund von Rassismus in vielen Lebensbereichen innerhalb und außerhalb der Arbeitswelt – etwa im Zusammenhang mit Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum oder Bildung.

Der 21. März ist der Internationale Tag gegen Rassismus, weil an diesem Tag im Jahr 1960 im Township Sharpeville in Südafrika viele Menschen bei einem friedlichen Protest gegen die rassistische Apartheid-Politik von der Polizei erschossen wurden. Die Demonstrierenden protestierten gegen diskriminierende interne Passgesetze, die die Bewegungsfreiheit Schwarzer Menschen stark einschränkten.

Um an dieses Ereignis zu erinnern und ein Zeichen gegen Rassismus weltweit zu setzen, erklärten die Vereinten Nationen 1966 den 21. März zum Internationalen Tag gegen Rassismus. Der Tag steht seither für das Gedenken an die Opfer rassistischer Gewalt – und für den Einsatz für Gleichberechtigung und Menschenrechte.

Die Auswahl der Aktivitäten und Angebote erfolgte entlang zweier Leitfragen:

  • Welche Maßnahmen wurden von Fördernehmer:innen umgesetzt, um innerhalb ihrer Einrichtungen, Vereine, Projekte oder Initiativen Rassismus und Diskriminierung zu bekämpfen?
  • Welche geförderten Projekte oder Angebote, die sich an die breite Öffentlichkeit richten, thematisieren Antirassismus und Antidiskriminierung?

Darüber hinaus wurde bei der Auswahl auf eine möglichst breite regionale Verteilung, einen hohen Innovationsgrad sowie eine ausgewogene Berücksichtigung unterschiedlicher Erscheinungsformen von Rassismus geachtet.

Ziel des Projekts ist es, aus einer diskriminierungskritischen Linse bestehende Aktivitäten und Angebote sichtbar zu machen.

Informationen zu Fördermöglichkeiten im Bereich Kunst und Kultur finden Sie unter Übersicht über die Förderungen im Bereich Kunst und Kultur und zu Sportförderungen unter Calls Sportförderungen.

Im Folder "Benachteiligt, diskriminiert oder belästigt?" (PDF, 1 MB) der Stabstelle Diversitätsmanagement finden Sie Beratungs- und Beschwerdestellen im Fall von Diskriminierungen im Bundesdienst auf einem Blick.

Stabsstelle Diversitätsmanagement

Silhoutten verschiedenster Personen

Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport wirkt Rassismus und anderen Formen von Diskriminierung aktiv entgegen. Die im Ministerium verankerte Stabsstelle Diversitätsmanagement ist dafür zuständig, Diversität systematisch in allen Kompetenzbereichen des Ressorts zu fördern.

Stabsstelle Diversitätsmanagement