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Mietrechtsreform: Stabilität und Sicherheit durch leistbares Wohnen

Vizekanzler und Wohnbauminister Andreas Babler präsentierte am 2. Juni 2025 wichtige Fortschritte im Bereich des leistbaren Wohnens. Eine der zentralen Maßnahmen: Die geplanten Mieterhöhungen im regulierten Bereich, die mit durchschnittlich 3,16 % ab April über eine Million Wohnungen betroffen hätten, wurden abgefangen.

Der Mietpreis-Stopp gilt für den regulierten Mietsektor – das umfasst Genossenschafts- und Gemeindewohnungen sowie Kategorie- und Richtwertmieten. Hintergrund dieser Maßnahme ist die drastische Entwicklung der Mietpreise: Seit 2010 sind die Mieten in Österreich um 70,3 Prozent gestiegen, allein in den letzten beiden Jahren um rund 25 Prozent.

Für die Jahre 2026 und 2027 ist eine weitere Mietpreisbremse im regulierten Bereich vorgesehen. Ziel ist es, dass die Mieten in den kommenden zwei Jahren um maximal 1 bzw. 2 Prozent pro Jahr steigen dürfen.

Vizekanzler Babler: "Dass die hohe Inflation wie in den letzten Jahren die Menschen mit voller Wucht trifft, darf nicht mehr passieren."

Ein zusätzlicher geplanter Schritt ist die Verlängerung der Mindestbefristung von Mietverträgen auf fünf Jahre. Derzeit können Mietverträge auf nur drei Jahre befristet vermietet werden.

"Wir wollen allen Mieterinnen und Mietern Stabilität und Sicherheit durch ein leistbares und planbares Wohnen bieten", betont Vizekanzler Andreas Babler.

Daher wird derzeit an einer entsprechenden gesetzgeberischen Umsetzung gearbeitet, um langfristige Planungssicherheit für Mieterinnen und Mieter zu schaffen.