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Ausschreibung Vergabe der Förderateliers des Bundes Wattgasse

Einreichfrist

Vergabe der Förderateliers des Bundes Wattgasse 56-60, 4. Stock, 1170 Wien
 Anzahl: 11 Ateliers 
 Zeitraum: Anfang 2027 – Ende 2032
Einreichfrist: 15. Juni 2026
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden.

Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport schreibt im Rahmen der Kunstförderung 11 Ateliers für Kunstschaffende aus, die in den Bereichen Bildender Kunst, Fotografie oder Medienkunst arbeiten. Die zur Vergabe gelangenden 11 Ateliers haben eine Größe zwischen 44 und 65 m² und befinden sich im 4. Stock in der Wattgasse 56-60, 1170 Wien

Ausschreibung

Die Ateliers werden den Künstler:innen zur gastweisen, kostenlosen Benutzung für die Dauer von 6 Jahren (ohne Verlängerungsmöglichkeit) voraussichtlich ab 01. Februar 2027 bis 31. Dezember 2032 überlassen.

Miet- und Betriebskosten trägt das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, die Strom- und Heizungskosten (monatlich bis ca. € 120,00) sind von den Atelierbenützer:innen selbst zu bezahlen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Künstler:innen, die in den Bereichen Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst tätig sind, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz seit 3 Jahren in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister). Bei der Auswahl wird insbesondere auch auf den Anteil der Künstlerinnen in den Ateliers Bedacht genommen werden.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Förderatelier des Bundes im Inland zur Nutzung hatten. Personen, die für das Jahr 2026/2027 ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein Förderatelier berücksichtigt werden.
Die Ateliers dienen keinesfalls zu Wohnzwecken, sondern sind ausschließlich als Arbeitsstätten zu nutzen, auch eine Nichtbenützung oder eine Nutzung ausschließlich als Lager/Depot zieht eine Auflösung der Nutzungsvereinbarung nach sich. Eine solche erfolgt zudem, falls Strom- und Heizungskosten von den Künstler:innen nicht fristgerecht bezahlt werden.

Einreichung

Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal oder das Formularservice abrufbar ist. Siehe: Formulare und Infoblätter 

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln. Förderanträge können nicht postalisch oder per E-Mail geschickt werden.

Die Bewerbung hat folgende Beilagen zu enthalten:

  • Situation: Der Bedarf an einem Atelier ist durch eine genaue Beschreibung der derzeitigen Arbeitssituation zu belegen, (max. 4 A4-Seiten),
  • Lebenslauf: mit Angaben zu Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls Ausbildung (Universität, Klasse, Professor:innen), bisheriger künstlerischer und beruflicher Tätigkeit,
  •  Abschlusszeugnis,
  • Meldezettel: aktueller Auszug aus dem Melderegister,
  • Dokumentation: Portfolio der bisherigen künstlerischen Arbeiten.

Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend. Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden. 

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.

Die Ateliers werden auf Vorschlag einer unabhängigen Jury vergeben. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Die Aufteilung der Ateliers erfolgt durch Auslosung. Mit Annahme der Förderateliers verpflichten sich die Nutzer:innen, der Abteilung IV/A/6 jährlich bis spätestens 01. März (erstmals 2028) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit des Vorjahres vorzulegen. Dieser ist an  gabriele.kosnopfl@bmwkms.gv.at zu senden.
Ein Leerstand des Ateliers zieht die Kündigung der Nutzer:in nach sich.

Die Bearbeitung des Antrags inklusive Befassung durch die Jury nimmt voraussichtlich ca. 10 Wochen (ab Ende der Einreichfrist) in Anspruch.

Einreichfrist: 15.06.2026
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden.

Kontakt:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter: innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport:
inlandsateliers@bmwkms.gv.at

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an:
  formular.service@bmwkms.gv.at
 0043 1/71 606 – 851144