Leistbares Wohnen: Mietpaket geht in Begutachtung Die Bundesregierung bringt die größte Mietrechtsreform seit 2006 auf den Weg

Maßnahmenpaket der Bundesregierung für leistbare Mieten: Zum ersten Mal wird es Preiseingriffe bei den ungeregelten Mieten geben. Außerdem wird die Mietpreisbremse für den geregelten Bereich verlängert und ausgeweitet sowie die Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre erhöht.
Am 17. September wurde das Mietpaket im Ministerrat präsentiert. Bis zum 10. Oktober 2025 läuft nun die Begutachtungsfrist.
Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler:
"Mit dem Mietpaket setzen wir echte Maßnahmen gegen die Teuerung und schützen einerseits die Mieter:innen vor extremen Preissprüngen, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben. Andererseits schaffen wir für die Vermieter:innen Transparenz und Sicherheit. Der Begutachtungsprozess wird nun gestartet, damit das Mietpaket rasch wirksam werden kann.
Die Preisentwicklung bei Lebensmitteln und Energie und die hohen Wohnkosten setzen viele Menschen unter Druck. Diese Last wollen wir ihnen von den Schultern nehmen. Wir haben die Mieterhöhungen für 2025 gestoppt und sie nun auch für die kommenden Jahre gedeckelt. Und, das ist mir ein besonderes Anliegen: Die Mietpreisbremse gilt nun auch für den bisher ungeregelten Markt. Damit werden Mieterinnen und Mieter nie wieder mit derartigen Preissprüngen wie in der Vergangenheit konfrontiert. Gleichzeitig schaffen wir mit längeren Befristungen mehr Sicherheit und Stabilität. Mit dem heutigen Mietpaket bringen wir Österreich ein Stück weiter nach vorne.“
Konkret brachte die Regierung folgendes auf den Weg:
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Mietpreisbremse für alle Mietverträge: Erstmals werden gemeinsame Regel für Mieterhöhungen von nahezu allen Mietverträgen geschaffen. Ab 2026 dürfen Mieten nur einmal jährlich erhöht werden. Bei einer Inflation von über drei Prozent darf der übersteigende Teil nur noch zur Hälfte weitergegeben werden. Ein Beispiel: Beträgt die Inflation sechs Prozent, so darf die Miete maximal um 4,5 Prozent steigen.
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Die Mietpreisbremse im geregelten Bereich wird verlängert und ausgeweitet: Richtwert- und Kategoriemieten dürfen 2026 nur um ein Prozent steigen, 2027 um zwei Prozent. Und die Regelung wird für Mieten auf Basis des "angemessenen Mietzinses" ausgeweitet. Ab 2028 gilt im geregelten Bereich dieselbe Regelung wie im ungeregelten.
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Verlängerung der Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre: Das gilt für alle neu geschlossenen oder erneuerten Mietverträge. Damit entschärft die Bundesregierung den Trend kurzer Befristungen und schafft Planungssicherheit. Ein wichtiger Schritt, denn mittlerweile sind drei von vier neu abgeschlossenen Mietverträgen im privaten Bereich befristet.
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Ökologische Sanierung attraktiveren: Zur Erreichung der Klimaziele und zur Ankurbelung der Baukonjunktur soll die ökologische Sanierung des Altbestandes vorangetrieben werden. Im ersten Halbjahr 2026 wird die Bundesregierung ein entsprechendes Paket vorlegen.
Hinweis
- Begutachtungsentwurf:
Die zweiwöchige Begutachtungsfrist läuft bis zum 10. Oktober 2025. Das Gesetz ist ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung, die mit dem Mietpaket für leistbares Wohnen erstmals auch in den ungeregelten Mietmarkt eingreift. In den vergangenen Jahren sind die Mieten in Österreich regelrecht explodiert. In Österreich sind die Mieten seit 2010 um über 70 Prozent gestiegen, die Privatmieten sogar um 80 Prozent. Zum Vergleich: In der Eurozone erhöhten sich die Mietpreise im Durchschnitt nur um 23,5 Prozent.
- Ministerratsvortrag 17. September 2025: