Bundesregierung vereinfacht Hitzeschutzmaßnahmen Gesetz von Wohn- und Justizministerium soll bis zum Herbst vorliegen
Die Bundesregierung hat am 5. August im Ministerrat beschlossen, Hitzeschutzmaßnahmen im Gebäudebereich zu vereinfachen. Bis zum Herbst soll der entsprechende Gesetzesentwurf von Wohn- und Justizministerium vorliegen.
Die Sommer werden immer heißer mit Spitzen über 40 Grad. Die Auswirkungen der zunehmenden Erwärmung und der sommerlichen Erhitzung sind dramatisch. Für einige sind diese Hitzetage anstrengend, für viele aber auch ein großes gesundheitliches Risiko. Besonders stark trifft es ältere Menschen, schwangere Frauen, Menschen, die im Freien arbeiten, Vorerkrankungen haben oder Medikamente einnehmen müssen.
Vizekanzler Andreas Babler: "Die sich häufenden Hitzetage sind für viele unerträglich, aber viel mehr noch sind sie für schutzbedürftige Menschen eine veritable Gesundheitsgefahr. Genauso wie es selbstverständlich ist, dass unsere Wohnungen im Winter warm sind, müssen wir dafür Sorge tragen, Kühlung im Sommer zu ermöglichen."
Die Folgen von immer längeren Hitzeperioden sind in urbanen Wohngegenden und damit Mehrparteienhäusern besonders gravierend. Denn viele Gebäude verfügen nicht über entsprechende Vorrichtungen, um die Auswirkungen der hohen Temperaturen für die Bewohner:innen zu lindern. Solche Vorrichtungen können etwa Beschattungsvorrichtungen, Begrünungen, Außendämmung, Klimaanlagen oder andere technische Lösungen zur Vermeidung von Überhitzung sein.
Nach derzeitiger Rechtslage bestehen allerdings teils beträchtliche Hürden für Mieter:innen bzw. Wohnungseigentümer:innen, die Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen oder Vorrichtungen zur Kühlung ihrer Wohnung bzw. ihres Geschäftslokals errichten wollen.
Abbau von Hürden
Wohnungseigentümer:innen, die in der Wohnung eine Klimaanlage einbauen möchten, benötigen die Genehmigung aller anderen Eigentümer:innen. Eine gerichtliche Durchsetzung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn sie ein besonderes Interesse nachweisen können – etwa, wenn die Maßnahme für notwendige technische Anpassungen oder zur Herstellung von Barrierefreiheit erforderlich ist.
Mieter:innen müssen neben einem besonderen Interesse nachweisen, dass die Maßnahme verkehrsüblich ist – also im Alltag bereits als Standard gilt –, damit Vermieter:innen ihre Zustimmung nicht verweigern können. Die Bundesregierung greift daher jetzt ein: Diese Hürden werden abgebaut, so dass sowohl Mieter:innen als auch Wohnungseigentümer:innen die Durchführung von Hitzeschutzmaßnahmen leichter gegenüber ihren Vermieter:innen bzw. gegenüber den Miteigentümer:innen durchsetzen können. Bis zum Herbst erarbeitet das Wohnministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Hitzeschutz für Schulen
Auch für den Bereich Bildung sind Hitzeschutzmaßnahmen vorgesehen. Anhand der festgelegten Hitzewarnstufen von GeoSphere Austria sollen Maßnahmen nach Regionen, also bedarfsgerecht und altersadäquat getroffen werden können, um bei besonderer Hitzebelastung zu reagieren.
Die Bundesregierung erarbeitet dazu in Abstimmung mit den Schulpartnern und den Bundesländern, die notwendigen rechtlichen Grundlagen, um für den Sommer 2027 entsprechend gerüstet zu sein. Weiters setzt das Bildungsministerium auch einen Schwerpunkt im Bereich der baulichen Nachrüstung älterer Bestandsgebäude. Die Maßnahmen umfassen etwa den nachträglichen Einbau von Beschattungsvorrichtungen, einen Fenstertausch an Fassaden mit besonderer Hitzebelastung oder das Aufbringen von Hitzeschutzfolien, aber auch Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen etwa in Schulhöfen.