Auslandsatelierstipendien – Häufig gestellte Fragen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Um ein Residency-Stipendium vom Bund Österreich zu bekommen, müssen Sie einen Österreichbezug aufweisen. Dies bedeutet, dass Sie entweder eine österreichische Staatsbürgerschaft oder einen dauerhaften Wohnsitz in Österreich durch eine gültige Meldebestätigung nachweisen müssen.
Nein, Sie können sich in jedem Alter für ein Stipendium bewerben, sofern Sie volljährig und an keiner Universität als Studierende:r eingeschrieben sind.
Nein, es wird jedes Jahr eine neue Jury aus unabhängigen Fachexpert:innen nominiert.
Die konkreten Termine werden nach der Bekanntgabe der Stipendiat:innen von der Abteilung vergeben, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Achten Sie bei der Bewerbung darauf, dass Sie an zumindest zwei ausgeschriebenen Antrittsterminen Zeit haben. Die einmal vereinbarten Termine können nicht mehr verschoben werden.
Es gibt im Formular keine Möglichkeit ein spezifisches Atelier auszuwählen. Präferenzen können in der Beschreibung des Vorhabens angegeben werden. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass Sie dieses Atelier/diesen Zeitraum zugesprochen bekommen.
Nein, die Stipendien sind in voller Länge zu konsumieren. Jede längere Abwesenheit vom Atelier (ab 2 Wochen) ist nur in Ausnahmefällen zulässig und muss mit der Abteilung abgesprochen werden.
Ja, die meisten Destinationen erlauben einen Aufenthalt mit Kindern bzw. Familie. Geben Sie dies bereits bei Ihrer Bewerbung bekannt (z.B. in Ihrem Arbeitsvorhaben). Zu beachten ist, dass eventuell Mehrkosten für die Reinigung, Betriebskosten etc. anfallen können, die die Stipendiat:innen zu übernehmen haben. Die Höhe des Stipendiums wird nicht angepasst.
Das maximale Datenvolumen von 18 MB gilt für alle hochgeladenen Dokumente zusammen.
Die von uns angebotenen Destinationen sind ausschließlich für Kunstschaffende vorgesehen. Sie können jedoch eine Unterstützung eines selbst organisierten Residency-Programms als Einzelvorhaben beantragen.
Wir weisen darauf hin, dass Stipendien nach dem Kunstförderungsgesetz von der Einkommenssteuer befreit sind (§ 3 Abs. 3).
Es gibt die Möglichkeit, mit einer Eidesstattlichen Erklärung einzureichen. Diese Option kann zu Beginn des Antrags im Formular-Service ausgewählt werden.
Mehrfachanträge
Nein, es ist nur eine Bewerbung für die Atelierstipendien zulässig. Wenn Sie sich für mehrere Ateliers gleichzeitig bewerben, können Ihre Unterlagen der Jury nicht vorgelegt werden.
Nein, jede:r Künstler:in kann jede Residency nur einmal zugesprochen bekommen. Sie können sich jedoch für ein anderes Auslandsatelier bewerben.
Ja, sie können sich mehrmals hintereinander für dasselbe Stipendium bewerben, wenn es Ihnen noch nicht zugesprochen wurde. Bedenken Sie jedoch die hohen Einreichzahlen und die starke Konkurrenz.
Ja, sie können sich erneut für ein Residency-Stipendium bewerben. Die einzige Ausnahme sind die Destinationen, die Sie bereits einmal zugesprochen bekommen haben.
Nachreichung
Bei technischen Problemen ist ein Screenshot von der fehlgeschlagenen Einreichung zu machen und an bildende@bmwkms.gv.at zu senden.
Prinzipiell können wir nicht gewehrleisten, dass die Serverkapazitäten am letzten Abend der Einreichung ausreichen. Versuchen Sie, die Bewerbung frühzeitig vorzubereiten und nicht am letzten Tag der Frist einzureichen.
Mehrsprachige Dokumente
Zweisprachige Dokumente sind nur für die Destinationen Accra, Helsinki, Paris und Vilnius nötig. Sie können jedoch immer zweisprachige Dokumente hochladen.
Beide Versionen sind in ein Dokument zusammenzufügen. Dieses kann dann hochgeladen werden.
Insgesamt 4 Seiten sind ausreichend für das Arbeitsvorhaben. Falls es sich nicht ausgeht, darf die Seitenzahl auch leicht überschritten werden.
Dokumente von Behörden und Institutionen können in englischer Sprache eingereicht werden – eine Übersetzung ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Meldezettel
Nein, der letztgültige Meldezettel ist zulässig und ist der Einreichung beizufügen.
Eine Reisepass-Kopie kann ausschließlich als Staatsbürgerschaftsnachweis eingereicht werden. Wenn Sie im Ausland leben, ist die Angabe der Wohnadresse und die Kopie des Reisepasses ausreichend.
Abschluss/Studium
Die Auslandsatelierstipendien setzen keine künstlerische Ausbildung voraus. Sie können unter dem Punkt "Abschlusszeugnis" ein Dokument hochladen, in dem Sie vermerken, dass Sie keinen künstlerischen Abschluss haben.
Sie können unter diesem Punkt ein Dokument hochladen, in dem Sie vermerken, dass Sie keinen künstlerischen Abschluss haben.
Die Förderung von Studierenden (an Universitäten und Fachhochschulen) liegt nicht im Förderbereich des BMWKMS. Aus diesem Grund sind Studierende vom Stipendienprogramm ausgeschlossen. Sie können sich nach Ihrem Abschluss bewerben.
So lange Sie an einer Universität, Hochschule, Fachhochschule, … als Studierende:r immatrikuliert sind, sind Sie vom Stipendium ausgeschlossen.