Staatsstipendien 2026: Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst
Frist: 30. September 2025
Inhaltsverzeichnis
Zweck/Intention
Die Staatsstipendien stellen eine Anerkennung bisheriger hervorragender künstlerischer Leistungen dar und dienen der Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens. Die Staatsstipendien werden Künstler:innen zuerkannt, die an einem umfangreichen künstlerischen Projekt in den genannten Bereichen (Bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst) arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnliche innovative Komponente auszeichnet.
Zielgruppe
Eingeladen sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Staatsstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2026 vom Bund ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.
Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.
Stipendienanzahl
insgesamt 20 Stipendien in folgenden Bereichen
- Bildende Kunst: 10 Stipendien
- Fotografie: 5 Stipendien
- Medienkunst: 5 Stipendien
Stipendiendauer
Laufzeit jeweils 12 Monate, beginnend mit Jänner 2026.
Stipendienhöhe
Dotierung mit je EUR 18.000,00
Alleinerziehende und/oder Bezug von Kinderbetreuungsbonus
Ein um den Betrag von EUR 200 pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von EUR 400 pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Einsendeschluss
30. September 2025
Einreichung
Für Förderanträge ist ausschließlich das Online-Formular zu verwenden, welches über das Transparenzportal (empfohlen) oder das Formularservice abrufbar ist: Information Online-Förderantrag
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache als Beilagen im Zuge der verpflichtenden Online-Antragstellung zu übermitteln.
Die Bewerbung hat folgende Beilagen zu enthalten:
- Arbeitsvorhaben: Angaben über allfällige Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums
- Dokumentation: eine kurze Dokumentation der künstlerischen Arbeit
- Lebenslauf: mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft
- Angaben zur Ausbildung: Universität/Hochschule, Klasse, Professor: innen und bisherige künstlerische und berufliche Tätigkeit
- Auszug aus dem Melderegister (nicht älter als 12 Monate)
Die Größe der Dateien darf insgesamt nicht mehr als 18 MB betragen. Es können nur Dateien in den Formaten *.pdf oder *.xlsx hochgeladen werden.
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Vergabe
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis per E-Mail informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Die Bearbeitung des Antrags inklusive Befassung durch die Jury nimmt voraussichtlich ca. 10 Wochen (ab Ende der Einreichfrist) in Anspruch.
Nachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Unbedingt erforderlich: Formular Stipendienbericht (PDF, 75 KB)
Hinweis: Details zu den Nachweismodalitäten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Sektion für Kunst und Kultur des BMWKMS unter Förderkontrolle/Förderabrechnungen Kunst und Kultur . Aus rechtlichen Gründen ist der Nachweis mittels unterschriebenen Formblattes Stipendienbericht zwingend erforderlich, die Entlastung kann anderenfalls nicht erfolgen. Ein weiteres Ansuchen ist ohne erfolgte Entlastung nicht möglich.
Kontakt
Für inhaltliche Auskünfte zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: bildende@bmwkms.gv.at.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an:
E-Mail: formular.service@bmwkms.gv.at oder Tel: +43 1/71 606 – 851144.