Ankäufe Bildende Kunst und Fotografie
Förderungen im Bereich der Abteilung IV/A/6
In den Bereichen Bildende Kunst, Medienkunst und Fotografie werden regelmäßig Werke von Künstler:innen angekauft für die Artothek des Bundes und Fotosammlung des Bundes.
Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Sektion IV – Kunst und Kultur entscheidet über die eingelangten Angebote unter Beiziehung einer Jury.
FAQ Ankäufe Bildende Kunst und Fotografie
1. bis 31. Jänner
Für einen Ankauf können sich Personen mit österreichische Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich bewerben.
Zwischen zwei Ankäufen müssen jeweils fünf volle Kalenderjahre liegen. Z.B.: wurde im Jahr 2025 ein Werk angekauft, kann erst wieder für das Jahr 2031 um Ankauf angesucht werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf keine Immatrikulation vorliegen.
Eine Bewerbung ist nur für eine der beiden Sparten möglich: entweder bildende Kunst oder Fotografie.
Folgende Unterlagen sind dem Online-Antrag beizulegen:
- Künstlerische Biografie
- 5 bis 10 Vorschläge von konkreten Arbeiten, die zum Ankauf angeboten werden inkl. folgender Angaben:
- Abbildung, Titel des Werks, Technik/Material, Maße, Verkaufspreis inkl. USt.
Der Förderantrag inklusive aller Beilagen ist ausschließlich über das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular einzubringen. Der Online-Antrag ist elektronisch via ID Austria (empfohlen) oder durch eine eidesstattliche Erklärung zu unterzeichnen.
Die Bearbeitung Ihres Ansuchens nimmt voraussichtlich zirka 12 Wochen (ab Ende der Einreichfrist) in Anspruch.
Auskünfte per Telefon oder E-Mail zum Bearbeitungsstatus können leider nicht erteilt werden.
Bitte warten Sie auf die schriftliche Nachricht.