Einzelvorhaben - Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst
Eine Einzelförderung ist eine Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben.
Einreichfristen
- 1. Februar - 28./29. Februar
Durchführungszeitraum: ab 1. Mai - 1. Mai - 31. Mai
Durchführungszeitraum: ab 1. August - 1. August - 31. August
Durchführungszeitraum: ab 1. November - 1. November - 30. November
Durchführungszeitraum: ab 1. Februar
Hinweis
Bitte beachten Sie, den Antrag nur in einer und in der passenden Sparte zu stellen.
Fotografie:
Förderung von Einzelvorhaben in Fotografie
Medienkunst:
Förderung von Einzelvorhaben in Medienkunst
Design:
Förderung von Einzelvorhaben in Design
Bildende Kunst:
Förderung von Einzelvorhaben in Bildender Kunst
Die Erstbegutachtung und Vorbeurteilung erfolgt durch die Abteilung IV/A/6.
Die Abteilung behält sich vor, Ihren Antrag nach Prüfung einer anderen Sparte zuzuteilen.
FAQ Einzelvorhaben
Einzelvorhaben von Kunstschaffenden, Künstler:innen, Kurator:innen, Vereinen und anderen Institutionen und deren Projekte im In- und Ausland: z.B. Ausstellungen, Publikationen etc..
Eine Einzelförderung ist eine Förderung für ein zeitlich abgegrenztes und sachlich bestimmtes Vorhaben.
- Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft beziehungsweise ständigem Wohnsitz in Österreich: Kunstschaffende, Künstler:innen, Kurator:innen und Kuratoren
- Vereine, Institutionen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich
- bei Antragstellenden mit Sitz im Ausland muss das Projekt oder der künstlerische Lebenslauf einen Österreichbezug aufweisen
Teilfinanzierung
Im Begutachtungverfahren kann ein unabhängiger Fachbeirat eingesetzt werden. Sie begutachten die Förderanträge und sprechen Förderempfehlungen aus.
- Die Kalkulation muss angemessen und ausgewogen sein und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen.
- Die Finanzierungsvoraussetzungen müssen gegeben sein in Hinblick auf Gesamtfinanzierbarkeit, insbesondere Mitfinanzierung durch Bundesländer.
- Nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der:die Förderungswerber:in eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung zu erbringen.
- Bei einer Antragshöhe ab 4.000 € ist eine klare Verwertung (z.B. konkreter Ausstellungsort) anzugeben.
- Unvollständige Einreichungen werden abgelehnt und dem Beirat nicht vorgelegt.
Die Vorhaben sollen
- künstlerische und/oder theoretische Qualität vorweisen
- inhaltlich nachvollziehbar sein
- sich konzeptuell mit relevanten künstlerischen und gesellschaftlichen Fragestellungen beschäftigen und im Wissen um bestehende Kontexte neue Wege beschreiten
- die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst stärken - in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit
- einige dieser Kriterien aufweisen:
- Kontinuität
- beispielgebenden Ansatz
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Interkulturalität
- Kulturelle Nachhaltigkeit
- Maßnahmen im Bereich Fair Pay berücksichtigen
- Diversität der Beteiligten berücksichtigen
- Projekte, die bereits begonnen oder schon abgeschlossen sind
- Projekte, die bereits von einem zuständigen Beirat beurteilt wurden
- reine Produktionskosten ohne Verwertungsplan (ausgenommen Residency Programme)
- Residencies mit Teilnahmegebühr, ohne kuratorischem Auswahlverfahren
- Ausstellungen in Privaträumlichkeiten (privater Wohnraum)
- Monografien, die einen Abstand von weniger als sieben Jahre zur letzten monografischen Veröffentlichung aufweisen
- zumutbare Reisekosten
- Vorhaben die sich hauptsächlich an Studierende richten
- Vorhaben von Studierenden
- Projekte von Universitäten und Projekte im Rahmen universitärer Studien
- Artistic-Research-Projekte ohne klarem künstlerischen Output
- Vorhaben der Kreativwirtschaft
(z.B. Kunsthandwerk, Illustrationen für Kinderbücher und sonstige Literatur) - Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen
- Vorhaben, deren Zielsetzung überwiegend im sozialen, therapeutischen oder pädagogischen Bereich liegen
- Podcasts und Webseiten, die kein Kunstprojekt darstellen und/oder keinen Bezug zur bildenden Kunst haben
- Vorhaben, die Dienstleistungen sind (z.B. Videos zur Vermarktung von Künstler:innen)
- bauliche Sanierungs- und Adaptierungsarbeiten, Atelierumbauten
- Gemeinkosten werden nur dann gefördert, wenn sie zur Erreichung des Förderzwecks erforderlich sind. Sie werden nur in angemessener Höhe anerkannt. Gemeinkosten sind zum Beispiel: Kosten für den laufenden Betrieb, Strom, Miete und EDV
- Projekte (Ausstellungen, Publikationen etc.) in/von kommerziellen österreichischen Galerien/Institutionen
- Messebeteiligungen
- Ausstellungskataloge im Zuge von institutionellen Ausstellungen, da diese von der Institution selbst finanziert werden sollten.
- Projekte, die Bestandteil von Institutionen sind, die bereits vom BMWKMS eine Jahresprogrammförderung erhalten
- Projekte, Ausstellungen in/von österreichischen Gebietskörperschaften und deren Institutionen
- Stipendienprogramme der österreichischen Bundesländer
- Veranstaltungen der Bundesmuseen
Dem ausgefüllten Online-Antrag sind fünf Beilagen anzuhängen und genau wie folgt zu benennen:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- wer, was, wo, wie, wann …
auf Deutsch, max. 1.500 Zeichen (1 A4 Seite) inkl. Leerzeichen
- wer, was, wo, wie, wann …
- Projekt
- detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens
in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht; inklusive Zeitplan - bei Ausstellungen:
Bestätigung oder Einladung, Adresse, Website, Grundrissplan des Ausstellungsraums bzw. Angabe der Ausstellungsfläche in Quadratmeter - bei Publikationen/Katalogen:
Angaben zu Verlag, Art und Umfang, Herausgeber:innen, Autorinnen:Autoren, Auflagenhöhe, Ort der Präsentation
- detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens
- Kalkulation
- kostendeckende Kalkulation
mit allen Einnahmen (nichtöffentliche und öffentliche Subventionen)
und allen Ausgaben (mit detaillierter Aufstellung der einzelnen Posten) - bei Aufträgen (zB. Transporte, Druck) über 7 260 Euro: mindestens 3 Anbote
- bei juristischen Personen (Vereine, GmbH etc.) ist die Kostenkalkulation verpflichtend zu verwenden:
Kostenkalkulation IV/6 Bildende Kunst, Design, Fotografie, Medienkunst (Excel, 52 KB)
- kostendeckende Kalkulation
- Dokumentation
- Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Portfolio, künstlerischer Lebenslauf, Website) der am Vorhaben beteiligten Personen
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Formale Angaben zur Rechtsperson
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bei Einzelpersonen:
aktueller Meldezettel (nicht älter als 12 Monate) -
juristische Personen (Vereine, GmbH etc.):
tagesaktueller VRA Vereinsregisterauszug, Firmenbuchauszug oder anderes Registrierungsdokument; aktuelle Statuten
-
- Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular
Unterzeichnen sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung. - Der vollständige Antrag besteht aus
- dem ausgefüllten Online-Antragsfomular
- inklusive der 5 Beilagen:
1. Kurzbeschreibung
2. Projekt
3. Kalkulation
4. Dokumentation
5. Formale Angaben zur Rechtsperson
- Sie erhalten nach Abschluss und Versand des Antrages auf Ihre angegebene E-Mailadresse eine Übermittlungsbestätigung. Bewahren Sie diese Bestätigung bitte mindestens bis zur Rückmeldung der Fachabteilung auf.
Die Bearbeitung Ihres Förderantrags inklusive Befassung durch den jeweiligen Fachbeirat nimmt voraussichtlich zirka 8 Wochen (ab Ende der Einreichfrist) in Anspruch.
Auskünfte per Telefon oder E-Mail zum Bearbeitungsstatus können leider nicht erteilt werden.
Bitte warten Sie auf die schriftliche Nachricht.