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Jahres- und Projektförderungen - Literatur

Fördermöglichkeiten für Jahresaktivitäten und Projekte

Einreichfristen

  • Jahresförderungen 2027, Zeitschriftenvorhaben 2027
    Einreichfrist: 15. September 2026
  • Projekte im 1. Halbjahr 2027
    Einreichfrist: 15. Oktober 2026
  • Projekte im 2. Halbjahr 2027
    Einreichfrist: 31. März 2027

Jahres- und Projektförderungen

Die Jahres- und Projektförderungen unterstützen Jahrestätigkeiten und Projekte, die literarischen Präsentations- und Vermittlungsaktivitäten oder der Herausgabe von Zeitschriften gewidmet sind.

Gefördert werden:

  • Jahrestätigkeiten betreffend die Präsentation und Vermittlung von Literatur
  • literarische Projekte mit mindestens drei geplanten Veranstaltungsterminen:
    Präsentation und Vermittlung literarischer Programme, Lesungen, Workshops, saisonale Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Festivals und Einzelvorhaben
  • Jahrestätigkeiten oder Projekte zur Herausgabe von Zeitschriften zur österreichischen Gegenwartsliteratur (Achtung: Einreichfrist in beiden Fällen am 15. September)

Hinweise:

  • Das eingereichte Vorhaben kann sowohl die Durchführung von künstlerischen Programmangeboten als auch von Präsentationen, Vermittlungsaktivitäten und Verbreitungsmaßnahmen im Rahmen von Jahrestätigkeiten und Projekten inkludieren.
  • Projektförderungen sind durch einen klar definierten Projektumfang und -zeitraum definiert und müssen nicht an ein Kalenderjahr gebunden sein. 

  • Organisationen (juristische Personen) 
  • Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich

Das BMWKMS bietet Teilfinanzierungen für Jahrestätigkeit bzw. Projekte im Bereich der Literatur und fördert grundsätzlich ergänzend zu den Leistungen der regionalen Gebietskörperschaften. 

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen sind 

  • eine fristgerechte und vollständige Einreichung des Vorhabens und
  • ein fristgerechter und ordnungsgemäßer Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung vorangegangener Förderungen

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben
  • rein kommerziell geprägte Programme
  • Vorhaben mit reinem sozialen oder karitativen Charakter (z. B.  Benefizveranstaltungen)
  • Projekte (mit Ausnahme von EU-Projekten) oder Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Projekten oder Jahrestätigkeiten sind
  • reine Produktionskosten ohne eine öffentliche Zugänglichmachung bzw. Präsentation
  • Vorhaben, die vorwiegend einen wissenschaftlichen, ausbildungsbezogenen oder religiösen Zweck erfüllen
  • inhaltlich bereits abgelehnte Projekte können nicht noch einmal eingereicht werden

1. Qualifikation und bisherige Tätigkeiten

  • Qualifikation der Ausführenden
  • Bisherige Tätigkeiten der Ausführenden bzw. bisherige Arbeit der Einrichtung

2. Konzept und Programm 

  • Kuratorische/künstlerische/editorische Gesamtkonzeption
  • Geplante Umsetzung (Zeit- und Arbeitsplan)

3. Organisation und Finanzen  

  • Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Einreichunterlagen 
  • Angemessenheit der organisatorischen Strukturen
  • Angemessenheit der Kalkulation unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Fair Pay
  • Finanzierungsbedarf und absehbare Gesamtfinanzierbarkeit
  • Beteiligung der Gebietskörperschaften (Land, Gemeinde)
  • Angemessene Eigenleistung (z. B. Eintrittserlöse, Mitgliedsbeiträge, Sponsoring)

4. Wirkung und Gesellschaft 

  • Öffentliche Wahrnehmung (z. B. Besucher:innenzahlen, mediale Berichterstattung) 
  • Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter 
  • Berücksichtigung der Diversität

Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich online einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete  Online-Antragsformular

Unterzeichnen Sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung und stellen Sie sicher, dass der/die lt. aktuellem Vereinsregisterauszug zeichnungsberechtigte Person/en den Antrag bzw. die Erklärung unterschreiben.

Online-Förderantrag 

Dem ausgefüllten Online-Antragsformular sind folgende Beilagen anzuhängen und mit Nummer und Namen zu benennen
z. B.: 1 – Rechtsperson

1. Rechtsperson

  • Angaben zur antragstellenden Person: aktueller Vereinsregisterauszug, Auszug aus dem Firmenbuch, Statuten (bei Erstantrag oder Änderung)

2. Vorhaben

  • Beschreibung des Vorhabens mit Programm, Konzept, Terminen und Angaben zu den beteiligten Personen im künstlerischen bzw. kuratorischen und organisatorischen Bereich (max. 7.000 Zeichen)

3. Bisherige Tätigkeit

  • Beschreibung und Dokumentation der bisherigen künstlerischen kuratorischen Tätigkeit
  • Pressespiegel (per Link)
  • bei Erstansuchen von Zeitschriften: Dokumentation zu Nullnummern bzw. bisher erschienenen Nummern

4. Budget und Statistik

5. Zusagen

  • sofern vorliegend: Förder- und Finanzierungsbestätigungen von Land, Gemeinde

6. Wirtschaftliche Situation 

  • formlose Darstellung von Konto- und Bargeldstand, Verbindlichkeiten (entfällt bei Anträgen von Einzelpersonen)
  • bei Jahresförderungen: letzte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. letzter Jahresabschluss bei bilanzierenden Organisationen

7. Präventionskonzept

  • Ab einer Förderungshöhe von EUR 50.000 ist sowohl für die Jahrestätigkeit als auch bei Projekten ein entsprechendes Präventionskonzept  vorzulegen.

 Die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport (vera*) kann hier unterstützen:
 vera* Vertrauensstelle für Betroffene von Gewalt & Belästigung
 FAQ Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 208 KB)

8. Meldekanal für Hinweisgeber:innen (Whistleblowing-Kanal)

  • Ab einer Förderungshöhe von EUR 100.000 ist ein externer Meldekanal für Hinweisgeber:innen (Whistleblowing-Kanal) bereitzustellen und die dazugehörige Dokumentation im Antrag darzulegen. (Kann bei noch nicht erfolgter Einrichtung nach Erhalt einer etwaigen Zusage nachgereicht werden)

9. Kinderschutzkonzept

  • Für den Fall, dass Vorhaben unter Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen erfolgen, ist zusätzlich vor Vorhabensbeginn ein Kinderschutzkonzept vorzulegen.

 Die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport (vera*) kann hier unterstützen:
 vera* Vertrauensstelle für Betroffene von Gewalt & Belästigung
 FAQ Prävention von Machtmissbrauch und Kinderschutz (PDF, 208 KB)

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV - Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/5 – Literatur und Verlagswesen, Büchereien

Ansprechpersonen

Links