Übersetzungsprämie Literatur
Auszeichnung für herausragende Literatur- Übersetzungsleistung
Einreichfrist
31. Mai 2027
Übersetzungsprämien
Übersetzungsprämien sind Auszeichnungen für herausragende Literatur-Übersetzungsleistungen
- österreichischer belletristischer Literatur in eine Fremdsprache
(insbesondere Werke lebender Autorinnen und Autoren) - fremdsprachiger zeitgenössischer Literatur ins Deutsche
- bei Übersetzungen in eine Fremdsprache:
Übersetzer:innen unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft - bei Übersetzungen ins Deutsche:
Übersetzer:innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich
Die Übersetzungsprämien werden in drei Dotationshöhen vergeben:
- 1.000 Euro
- 2.000 Euro
- 3.000 Euro
- Die Übersetzung muss bereits in Buchform publiziert und lieferbar sein.
- Die Publikation darf zum Zeitpunkt der Einreichung höchstens fünf Jahre alt sein.
- Die Einreichung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines Online-Antrags.
- Die Einreichung erfolgt fristgerecht und ist formal und inhaltlich vollständig.
Nicht förderfähig sind
- Übersetzungen, die noch nicht publiziert wurden.
- Übersetzungen, deren Publikation länger als fünf Jahre zurückliegt.
- Übersetzungen von Sachbüchern, Biografien, Selbstübersetzungen, nicht in Buchform publizierte Dramentexte, Comics, Kinder- und Jugendliteratur
Maßgeblich ist die Qualität der literarischen Übersetzung.
- Fachbeirat: Übersetzungsbeirat
Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich online einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete Online-Antragsformular.
Unterzeichnen Sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung.
Dem ausgefüllten Online-Antragsformular sind folgende Beilagen anzuhängen und mit Nummer und Namen zu benennen.
Achtung: Die Dateinamen der Beilagen sind exakt, wie im Folgenden angeführt, zu benennen,
z. B.: 1 – publizierte Übersetzung
- publizierte Übersetzung
(Finalfassung in digitaler Form als PDF) - Originalausgabe
(in digitaler Form als PDF) - tabellarischer Lebenslauf
- Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen
Kontakt
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV - Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/5 – Literatur und Verlagswesen, Büchereien
Ansprechperson:
Lara Gallob, MA
Tel: +43 1 71 606-851053
E-Mail: lara.gallob@bmwkms.gv.at