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Übersetzungsprämie Literatur

Auszeichnung für herausragende Literatur- Übersetzungsleistung

Einreichfrist

31. Mai 2027

Übersetzungsprämien

Übersetzungsprämien sind Auszeichnungen für herausragende Literatur-Übersetzungsleistungen

  • österreichischer belletristischer Literatur in eine Fremdsprache
    (insbesondere Werke lebender Autorinnen und Autoren) 
  • fremdsprachiger zeitgenössischer Literatur ins Deutsche

  • bei Übersetzungen in eine Fremdsprache:
    Übersetzer:innen unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
  • bei Übersetzungen ins Deutsche:
    Übersetzer:innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich

Die Übersetzungsprämien werden in drei Dotationshöhen vergeben:

  • 1.000 Euro
  • 2.000 Euro
  • 3.000 Euro

  • Die Übersetzung muss bereits in Buchform publiziert und lieferbar sein.
  • Die Publikation darf zum Zeitpunkt der Einreichung höchstens fünf Jahre alt sein.
  • Die Einreichung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines Online-Antrags.
  • Die Einreichung erfolgt fristgerecht und ist formal und inhaltlich vollständig.

Nicht förderfähig sind

  • Übersetzungen, die noch nicht publiziert wurden.
  • Übersetzungen, deren Publikation länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • Übersetzungen von Sachbüchern, Biografien, Selbstübersetzungen, nicht in Buchform publizierte Dramentexte, Comics, Kinder- und Jugendliteratur 

Maßgeblich ist die Qualität der literarischen Übersetzung.

Der Förderantrag inklusiver aller Beilagen ist ausschließlich online einzubringen über das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete  Online-Antragsformular.

Unterzeichnen Sie den Antrag elektronisch via ID Austria oder durch eine eidesstattliche Erklärung.

Dem ausgefüllten Online-Antragsformular sind folgende Beilagen anzuhängen und mit Nummer und Namen zu benennen.
Achtung: Die Dateinamen der Beilagen sind exakt, wie im Folgenden angeführt, zu benennen,
z. B.: 1 – publizierte Übersetzung

  1. publizierte Übersetzung
    (Finalfassung in digitaler Form als PDF) 
  2. Originalausgabe
    (in digitaler Form als PDF)
  3. tabellarischer Lebenslauf
  4. Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen

Kontakt

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Sektion IV - Kunst und Kultur
Abteilung IV/A/5 – Literatur und Verlagswesen, Büchereien

Ansprechperson:
Lara Gallob, MA
Tel:  +43 1 71 606-851053
E-Mail: lara.gallob@bmwkms.gv.at