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Bundesregierung präsentiert umfassendes Medienpaket

Pressekonferenz mit Andreas Babler, Christian Stocker und Beate Meinl-Reisinger
Präsentation Medienpaket. Im Bild (von li nach re): Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler, Bundeskanzler Christian Stockinger und Außenministerin Beate Meinl-Beate Meinl-Reisinger Foto: BMWKMS / Elisa Fuhrer

Die Bundesregierung hat am Samstag, 17. Oktober weitere Schritte zur Stärkung des österreichischen Medienstandorts präsentiert. Damit knüpft die Bundesregierung an die im Juli vereinbarte Neuaufstellung der Medienförderung an und schafft gezielte Unterstützung während des Übergangs zur neuen Förderstruktur.

Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler:

 "Freie, unabhängige und vielfältige Medien sind eine Grundvoraussetzung für eine Demokratie. Das ist nicht nur unsere politische Überzeugung. Dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen ist ein Auftrag an die Politik. Gerade in Zeiten von Desinformation, gezielter Manipulation und der wachsenden Dominanz von fragwürdigen Tech-Giganten müssen wir in qualitätsvolle und kritische Medien, in einen unabhängigen Journalismus investieren und für eine vielfältige und resiliente heimische Medienlandschaft einstehen.

Auch die Versorgung mit journalistischen Nachrichten in Print muss gesichert werden. Dabei darf der Wohnort bei der Verfügbarkeit von qualitätsvollen und sicheren Informationen keine Rolle spielen. Es muss egal sein, ob jemand am Land lebt oder in der Stadt – alle sollen einen Zugang zu Qualitätsjournalismus erhalten.“

Zeitungszustellungsförderung

Die Hauszustellung von Zeitungen ermöglicht den Zugang zu journalistischen Informationen auch in Regionen, in denen die Zustellung besonders aufwendig und kostenintensiv ist. Die neue Zeitungszustellungsförderung unterstützt  Medienunternehmen dabei, ihre Leser:innen weiterhin verlässlich mit Nachrichten zu versorgen.

Neu ist, dass nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Begutachtung die Voraussetzung entfällt, dass die zugestellten Zeitungen abonniert sein müssen.

  • 2027 und 2028 werden dafür je 26,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt
  • Als nächster Schritt wird das parlamentarische Procedere gestartet
  • Ziel ist, dass das Zeitungszustellungs-Förderungsgesetz (ZZFG) mit 1.1.2027 in Kraft tritt

Fonds zur Förderung der digitalen Transformation

Durch das Auffüllen des Fonds unterstützt die Bundesregierung Medienunternehmen bei ihrer digitalen Transformation.

Künftig liegt der Fokus stärker auf klar definierten, zukunftsrelevanten Digitalisierungsprojekten. Gleichzeitig schärfen wir die Förderkriterien nach. Uns ist wichtig, dass digitale Innovation und journalistische Qualität künftig noch stärker Hand in Hand gehen.

Leichterer Förderzugang für kleinere Medien

Die Medienvielfalt soll weiter ausgebaut werden. Mit der Senkung der Mindestbemessungsgrundlage auf 100.000 Euro, werden zukünftig auch kleinere und nichtkommerzielle Medienunternehmen leichter Zugang zu dieser Förderung erhalten. 

Allen Medienunternehmen stehen entsprechend dem Gesetz und den darauf basierenden Richtlinien bis zu 2,5 Millionen Euro aus diesem Fonds zur Verfügung.

  • 2027 und 2028 werden dafür je 24 Millionen Euro zur Verfügung gestellt
  • Antragsstellung und Auszahlung erfolgen wie bisher über die RTR

Umsetzung der Anti-SLAPP Richtlinie und Schaffung einer Kontaktstelle

Journalist:innen müssen ihrer Arbeit ohne Einschüchterung, Bedrohungen oder Gewalt nachgehen können. Mit der Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie und der Förderung einer unabhängigen Kontaktstelle stärkt die Bundesregierung den Schutz journalistischer Arbeit.

EU-Anti-SLAPP-Richtlinie:

Durch die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie werden missbräuchliche Gerichtsverfahren, mit dem Zweck Journalistinnen und Journaliste einzuschüchtern zukünftig verhindert. Die Regelung bezieht sich auf innerstaatliche Verfahren ebenso, wie auf grenzüberschreitende. Den Klagenden drohen hohe Strafen bis zum x-fachen des Streitwerts im Falle einer Verurteilung.

Kontaktstelle Rechtsberatung und Schulungen

Zudem wird künftig eine Kontaktstelle Rechtsberatung sowie Schulungs- und Serviceleistungen für Journalist:innen anbieten. Bestehende Unterstützungsangebote werden dadurch leichter zugänglich und besser vernetzt. Angriffe und Bedrohungen gegen Journalist:innen werden in der Kontaktstelle zudem systematisch erfasst und jährlich dokumentiert werden.

Schwerpunkt geschlechtsspezifische Bedrohungen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf geschlechtsspezifischen Bedrohungen und Gewalt. Damit setzt die Bundesregierung zugleich eine Maßnahme aus dem Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen um. Für die Kontaktstelle sind eine einmalige Anschubfinanzierung von 100.000 Euro sowie jährlich 100.000 Euro vorgesehen. Geeignete Organisationen können sich ab Anfang 2027 um die Förderung bewerben .

  • Die Anti-SLAPP-Richtlinie-Umsetzungsnovelle geht jetzt in Begutachtung.
  • Die Novelle des Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes zur Förderung einer unabhängigen Kontaktstelle wird als Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht worden.

Stopp von unverhältnismäßigen Verfahrenskosten für Kommentare und Likes

Strafrechtlich relevante Kommentare konnten bisher, selbst wenn die beanstandeten Inhalte bereits gelöscht worden waren, zu unverhältnismäßigen Verfahrenskosten führen.

Künftig müssen Antragsteller:innen die Medieninhaber:innen vorab schriftlich zur Löschung beziehungsweise Richtigstellung aufgefordert haben. Dafür stehen fünf Werktage zur Verfügung. Ansonsten trägt die:der Antragsteller:in die Verfahrenskosten.

Damit wird die rasche Entfernung oder Richtigstellung strafrechtlich relevanter Inhalte gestärkt und das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung von gerichtlichen Verfahren verringert.

  • Änderungen des Mediengesetzes - die Novelle des Medien-Gesetzes geht jetzt in Begutachtung