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Neue Richtlinien für Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz

Seit 1.7.2025 gelten die neuen Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz.

Die Neuerungen betreffen unter anderem:

  • Zusätzliche Fördergegenstände
  • Weiterführende Maßnahmen zur Bekämpfung von Machtmissbrauch im Kunst und Kulturbetrieb
  • Kinderschutzkonzept
  • Nachhaltigkeit und Fair-Pay
  • Einführung einer Gemeinkostenregelung
  • Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderung und entsprechende Berücksichtigung im Fördersystem