Neue Richtlinien für Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz
Seit 1.7.2025 gelten die neuen Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz.
Die Neuerungen betreffen unter anderem:
- Zusätzliche Fördergegenstände
- Weiterführende Maßnahmen zur Bekämpfung von Machtmissbrauch im Kunst und Kulturbetrieb
- Kinderschutzkonzept
- Nachhaltigkeit und Fair-Pay
- Einführung einer Gemeinkostenregelung
- Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderung und entsprechende Berücksichtigung im Fördersystem